Protokolle des Runden Tisch Radverkehr

- Sämtliche Protokolle des Runden Tisch Radverkehr aus den Jahren 2019/2020 in elektronischer Form

- Ich bitte um Beachtung des Urteils vom 09.11.2006 OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 1679/0 bezüglich etwaiger Ausnahmegründe, die in Betracht kämen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
Protokolle des Runden Tisch Radverkehr [#191788]
Datum
30. Juni 2020 13:40
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Protokolle des Runden Tisch Radverkehr aus den Jahren 2019/2020 in elektronischer Form - Ich bitte um Beachtung des Urteils vom 09.11.2006 OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 1679/0 bezüglich etwaiger Ausnahmegründe, die in Betracht kämen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191788/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Paderborn
Antworten Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit antworte ich auf zwe…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Antworten Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
3. August 2020 11:06
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit antworte ich auf zwei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die Sie eingereicht haben. Antwort zu zwei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG durch Antragsteller/in Antragsteller/in, wohnhaft << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> 1. "Radberichte" (Qualitätsziel 6 aus BYPAD-Verfahren), Anfrage vom 16. Juli 2020 2. Bitte um das Zusenden sämtlicher Protokolle des Runden Tisches Radverkehr aus den Jahren 2019/2020, Anfrage vom 30.Juni 2020 Antwort zu 1) Der Antragsteller bittet um die Zusendung der o.a. "Radberichte", welche als Qualitätsziel 6 des BYPAD-Verfahrens genannt werden. Es sind bislang keine Radberichte erstellt worden, wie im Folgenden ausgeführt und begründet wird. Eine Zusendung ist daher nicht möglich. Alternativ werden dem Antragssteller die Bewerbungsunterlagen für die Mitgliedschaft in der AGFS zur Verfügung gestellt. Zur Erläuterung: Der Beschluss des Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt vom 03.12.2015 besagt: "1. Die im Rahmen des BYPAD-Verfahrens erarbeiteten Qualitätsziele werden der Radverkehrsförderung in Paderborn zugrunde gelegt. 2. Die weitere Bearbeitung wird durch einen "Runden Tisch Radverkehr" begleitet." Die Formulierung, "die Ziele der Radverkehrsförderung zugrunde zu legen" ist so zu verstehen, dass die Empfehlungen des BYPAD-Berichtes als Arbeitsauftrag an die Verwaltung gegeben werden, und dass über die genaue Ausgestaltung und die inhaltlichen und zeitlichen Priorisierungen innerhalb dieses Arbeitsauftrages Freiheiten und Gestaltungsspielräume bestehen. Das Gremium "Runder Tisch Radverkehr" wurde damit beauftragt, eben jene Diskussion weiterzuentwickeln. Eine erste Priorisierung fand beispielsweise statt, als sich das Gremium für die Bewerbung der Stadt Paderborn um die Mitgliedschaft in der AGFS entschied (Ziel 5), welche in 2016 begonnen und 2018 erfolgreich abgeschlossen wurde. Entsprechend der Priorisierungen sind dann auch entsprechende personelle Ressourcen gebunden. Die vom Antragsteller angeführten Radberichte sind in dieser Form im Runden Tisch Radverkehr bisher nicht priorisiert worden. Dies kann sich in Zukunft ändern bzw. kann das Thema durch den Runden Tisch Radverkehr aufgegriffen werden. Gleiches gilt für andere Qualitätsziele des BYPAD-Berichts. Für die Bewerbung um die AGFS-Mitgliedschaft ist auch ein entsprechender Bericht über die durchgeführten und geplanten Aktivitäten der Radverkehrsförderung im Jahr 2018 zuletzt aktualisiert worden. Dieser wird dem Antragsteller im Anhang dieser Mail zur Verfügung gestellt. Er geht über die Anforderungen eines wie auch immer gearteten "Radberichtes" hinaus. Die Mitgliedschaft wird alle 7 Jahre durch eine Jury überprüft. Im Vorlauf dessen erfolgt auch eine Aktualisierung der erläuternden Unterlagen. Antwort zu 2) Das Gremium "Runder Tisch Radverkehr" hat sich in seiner konstituierenden Sitzung vom 12.01.2016 Regeln der Zusammenarbeit gegeben. Darin heißt es unter 8.: "Vertraulichkeit (nicht-öff.). Info-Weitergabe innerhalb der eigenen Institution möglich". Dies bezieht sich auch auf die Protokolle und die Tagesordnungen. Ich bitte um Verständnis, dass daher die Protokolle nicht ohne die Zustimmung der Mitglieder des Runden Tisches Radverkehr nach außen gegeben werden können. Wir werden daher beim nächsten Treffen des Gremiums am 18.08.2020 über Ihre Anfrage beraten. Danach lasse ich Ihnen bei Zustimmung die angefragten Dokumente zukommen. Weiterhin weise ich auf die Möglichkeit hin, dass Infos innerhalb der eigenen Institution weitergegeben werden dürfen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Antworten Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz NRW [#191788] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte bezü…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
AW: Antworten Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz NRW [#191788]
Datum
3. August 2020 11:33
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte bezüglich der Anfragen zu den Tagesordnungen und Protokolle um einen formellen Ablehnungsbescheid entsprechend dem IFG NRW. Ich bitte dabei um Beachtung des Urteils vom 09.11.2006 OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 1679/0 insbesondere Rn. 141-143 bezüglich § 7 IFG NRW. Die interne Weitergabemöglichkeit von Infos ist mir bekannt. Jedoch kam es in der Vergangenheit beispielsweise zu Ungereimtheiten in den Protokollen. Weiter ist das Gremium für die Öffentlichkeit höchst intransparent. Ein Geheimhalten der Termine (die Daten wann das Gremium tagt sind nicht öffentlich) sowie der Tagesordnungen ist der Allgemeinheit nicht vermittelbar. Ich bitte entsprechend dem IFG NRW um vollständige Zusendung der am 12.01.2016 beschlossenen Regeln der Zusammenarbeit des Runden Tisch. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191788/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokolle des Runden Tisch Radverkehr“ [#191788] [#191788]
Datum
3. August 2020 12:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/191788/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir der Zugang zu den Protokollen sowie Tagesordnungen des "Runden Tisch Radverkehrs" nicht gewährt wurde. Zur Einordnung: Der Runde Tisch Radverkehr ist ein Gremium, dass aus "25 Vertretern aus Politik, Stadtverwaltung, Polizei, Einzelhandel, Universität Paderborn, dem ADFC und der Initiative für Radfahrer in Paderborn" und dem Nahverkehr besteht. Es trifft sich regelmäßig wobei Tagesordnungen und Protokolle erstellt werden. (http://www.radfahrsicherheit-paderborn.de/runder-tisch-radverkehr-trifft-sich-erstmals/) Es hat eine rein "beratende" Funktion und trifft keinerlei verbindliche Entscheidungen. Weiter hat sich das Gremium in seinen "Regeln zur Zusammenarbeit" offenbar auferlegt, dass Informationen zur Sitzung nur innerhalb der "eigenen Institutionen" weitergegeben werden können. Ich sehe mich hier aus mehreren Gründen in meinen Informationsfreiheitsrechten widerrechtlich eingeschränkt. Einen formellen Ablehnungsbescheid habe ich beantragt. 1. Tagesordnungen dürften grundsätzlich nicht vom IFG ausgeschlossen sein. Dies ist oftmals selbst bei Gremien mit gesetzlicher Geheimhaltungspflicht nicht der Fall. Entsprechendes muss erst recht für ein solches externes Gremium ohne Entscheidungs- und Beschlussbefugnis gelten. Auch schützt der Wortlaut des § 7 IFG NRW nur "Protokolle vertraulicher Beratungen" und nicht die Tagesordnungen. 2. Es ist nicht ersichtlich wieso der Runde Tisch Radverkehr die u.a. in OVG NRW, Urteil vom 9. November 2006 - 8 A 1679/04 verlangte "gewisse Vertraulichkeit" entsprechend dem IFG NRW besitzt. Im Urteil wurde die Vertraulichkeit (nicht-öffentlichkeit) für Sitzungen der IHK-Vollversammlung nicht als Ausschlussgrund entsprechend § 7 IFG NRW akzeptiert. Ähnlich verhält es sich hier: "Besondere Gründe" sind für das Beratungsgremium nicht ersichtlich. 3. Da eine Weitergabe aller Informationen intern für sämtliche "eigene Institutionen" gegeben ist, würde selbst bei Vorhandensein der Vertraulichkeit diese durch diese Regelung vollständig unterlaufen. Durch die Vielzahl von verschiedenen Institutionen sowie dem darin enthaltenden Kreis von Personen ist durch eine solche Regelung der Kreis von Personen, die angeblich "vertrauliche" Informationen erhalten dürften sehr groß - sogar unbestimmt. 4. § 7 IFG NRW schützt den "behördlichen Entscheidungsprozess". Die "Behörde" ist hier in Form der Stadtverwaltung jedoch nur ein Teilnehmer von Vielen - entsprechend ist dies keine innerbehördliche Beratung. Auch eine "Entscheidung" wird im Gremium nicht getroffen. 5. Selbst wenn unwahrscheinlicherweise alle diese Gründe zutreffen würden, dann müssten entsprechend § 7 Abs. 3 Satz 2 zumindest die Ergebnisse aus den Protokollen veröffentlicht werden, wenn das jeweilige Verfahren abgeschlossen ist. 6. Vorsorglich: Ein Ausschluss nach § 9 Abs. 1 IFG NRW ist nicht möglich. Die betroffenen Personen haben im Gremium als "betroffene Person als Amtsträger an dem jeweiligen Vorgang mitgewirkt hat " (§ 9 Abs. 3 a IFG NRW) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 191788.pdf - 2020-08-03_1-image001.jpg - 2020-08-03_1-image002.png - 2020-08-03_1-image003.png - 2020-08-03_1-image004.png - 2020-08-03_1-Paderborn_Antrag_AGFS.PDF - 2020-08-03_1-smime.p7s Anfragenr: 191788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191788/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Protokolle des Runden Tisch Radverkehr“ [#191788] [#191788]
Datum
3. August 2020 13:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Daten....
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Sehr geehrteAntragsteller/in zur IFG-Anfrage der Protokolle des Runden Tisch Radverkehr möchte ich noch vorsorgli…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Protokolle des Runden Tisch Radverkehr“ [#191788] [#191788]
Datum
19. August 2020 15:34
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zur IFG-Anfrage der Protokolle des Runden Tisch Radverkehr möchte ich noch vorsorglich mitteilen: Ein Ausschluss der Namen der Beteiligten im Protokoll nach § 9 Abs. 1 IFG NRW ist nicht möglich. Die betroffenen Personen haben im Gremium als "betroffene Person als Amtsträger an dem jeweiligen Vorgang mitgewirkt hat " (§ 9 Abs. 3 a IFG NRW) So auch OVG NRW, Urteil vom 9. November 2006 - 8 A 1679/04 zu den Namen der Wahlvorschläge der IHK-Vollversammlung. "Da mit der Verwendung des Begriffs des Amtsträgers aber lediglich auf die Verbindung zwischen der amtlichen Funktion und den personenbezogenen Daten abgestellt werden soll, stellt sich die Angabe der Namen (...) nicht anders dar als die Angabe des Namens eines Sachbearbeiters in einem Verwaltungsvorgang." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191788/
Kommunalverwaltung Paderborn
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin derzeit außer Haus. Sie erreichen mich wieder am 25.08.2020. Diese Nachric…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Automatic reply: Vermittlung bei Anfrage „Protokolle des Runden Tisch Radverkehr“ [#191788] [#191788]
Datum
19. August 2020 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin derzeit außer Haus. Sie erreichen mich wieder am 25.08.2020. Diese Nachricht wird nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um eine Zwischennachricht, da die Frist seit nun 4 Wochen verstrichen ist.…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage „Protokolle des Runden Tisch Radverkehr“ [#191788]
Datum
2. September 2020 10:25
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um eine Zwischennachricht, da die Frist seit nun 4 Wochen verstrichen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191788/
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in die Herausgabe der angefragten Unterlagen erfolgt so schnell wie möglich, voraussich…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Anfrage „Protokolle des Runden Tisch Radverkehr“ [#191788]
Datum
2. September 2020 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in die Herausgabe der angefragten Unterlagen erfolgt so schnell wie möglich, voraussichtlich diesen Donnerstag oder Freitag! Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Paderborn
Ihre Anfragen vom 30.06. und 03.08.2020 hinsichtlich der Bereitstellung von Protokollen und Tagesordnungen des „Ru…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Ihre Anfragen vom 30.06. und 03.08.2020 hinsichtlich der Bereitstellung von Protokollen und Tagesordnungen des „Runden Tisch Radverkehr“ aus den Jahren 2019/2020 1/2
Datum
7. September 2020 17:36
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Prüfung der Sach- und Rechtslage komme ich zu dem Ergebnis, dass Ihnen ein Anspruch auf Offenlegung der vorgenannten Unterlagen zusteht. Da diese Dokumente personenbezogene Daten enthalten, bin ich verpflichtet, eine Abwägung zwischen Ihrem Informationsinteresse und dem Grundrecht der betroffenen Personen auf informationelle Selbstbestimmung vorzunehmen. Aus diesem Grund habe ich die in den Teilnehmerlisten enthaltenen Unterschriften der Mitglieder des Gremiums, die dort aufgeführten Mail-Adressen sowie einige Fotos in einer Präsentation im erforderlichen Umfang unkenntlich gemacht. Im Übrigen lege ich Ihnen für die Jahre 2019/2020 folgende Unterlagen vor: - Einladungen mit den Tagesordnungen - Protokolle - Präsentationen - Teilnehmerlisten Die Regeln der Zusammenarbeit des „Runden Tisch Radverkehr“ sind dem ebenfalls beigefügten Auszug aus der Präsentation zu der Sitzung vom 12.01.2016 zu entnehmen. Aufgrund der Dateigrößen sende ich die Unterlagen in 2 Mails. In der Hoffnung Ihrem Informationsinteresse gerecht geworden zu sein, verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Paderborn
Ihre Anfragen vom 30.06. und 03.08.2020 hinsichtlich der Bereitstellung von Protokollen und Tagesordnungen des „Ru…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Ihre Anfragen vom 30.06. und 03.08.2020 hinsichtlich der Bereitstellung von Protokollen und Tagesordnungen des „Runden Tisch Radverkehr“ aus den Jahren 2019/2020 2/2
Datum
7. September 2020 17:39
Status
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Teil 2 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Vermittlungsanfrage an die LDI NRW vom 3. August 2020 12:15 hat sich inzwische…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
Protokolle des Runden Tisch Radverkehr [#191788]
Datum
13. Oktober 2020 08:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Vermittlungsanfrage an die LDI NRW vom 3. August 2020 12:15 hat sich inzwischen erledigt. Die Stadt Paderborn hat die beantragten Protokolle und Tagesordnungen inzwischen widerwillig herausgegeben. Zwar wurden die Namen der Beteiligten im Protokoll entfernt (entgegen meinem Hinweis auf § 9 Abs. 1 IFG NRW). Die mitgeteilten Informationen sind jedoch ausreichend. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191788/

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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