Protokolle Gender Studies

- Die Protokolle aller Sitzungen des Zentrumsrates des Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien seit dem 01. Januar 2016.
- Die Protokolle aller Sitzungen der Gemeinsame Kommission Geschlechterstudien der Fakultäten seit dem 01. Januar 2016.
- Die Protokolle aller gemeinsamer Sitzungen von der "Gemeinsamen Komission" und dem "Zentrumsrat" des Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien seit dem 01. Januar 2016.
- Die Protokolle aller Sitzungen der Fachschaft des Studiengangs Geschlechterstudien seit dem 01. Januar 2016.
- Die Protokolle aller Sitzungen des "Teams" des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien seit dem 01. Januar 2016.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle Gender Studies [#174103]
Datum
13. Januar 2020 21:44
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Protokolle aller Sitzungen des Zentrumsrates des Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien seit dem 01. Januar 2016. - Die Protokolle aller Sitzungen der Gemeinsame Kommission Geschlechterstudien der Fakultäten seit dem 01. Januar 2016. - Die Protokolle aller gemeinsamer Sitzungen von der "Gemeinsamen Komission" und dem "Zentrumsrat" des Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien seit dem 01. Januar 2016. - Die Protokolle aller Sitzungen der Fachschaft des Studiengangs Geschlechterstudien seit dem 01. Januar 2016. - Die Protokolle aller Sitzungen des "Teams" des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien seit dem 01. Januar 2016.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174103/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage, die wir zur Bearbeitung weitergege…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Fwd: Protokolle Gender Studies [#174103]
Datum
14. Januar 2020 10:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
5,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage, die wir zur Bearbeitung weitergegeben haben. Mit freundlichen Grüßen,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 13.01.2020 möchten wir Sie wunschgemäß vorab übe…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Protokolle Gender Studies [#174103]
Datum
5. Februar 2020 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 13.01.2020 möchten wir Sie wunschgemäß vorab über die voraussichtlichen Kosten Ihrer Anfrage unterrichten. Bitte beachten Sie, dass eine inhaltliche Entscheidung zu Ihrem Antrag damit noch nicht getroffen ist. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGegO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Es ist vorliegend zu berücksichtigen, dass potentiell eine partielle Schwärzung von den genannten Gremienunterlagen erforderlich werden könnte, so dass Ihr Begehren  - auch unter Berücksichtigung des angeforderten Zeitraums - in seinem Aufwand nach jetzigem Ermessen einer umfangreichen schriftlichen Auskunft gemäß der Anlage VGeBO, Tarifstelle 1004 Buchst. a Nr. 3, entspricht. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten ist mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 2,5 Stunden zu rechnen. Demzufolge ist nach jetziger Schätzung davon auszugehen, dass Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 250 EUR für Sie anfallen werden, sollte Ihrem Antrag entsprochen werden können. Protokolle der Teamsitzungen des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien sind nicht vorhanden. Hinsichtlich der Fachschaftsprotokolle müssten Sie sich bitte zuständigkeitshalber an die Studierendenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin werden. Diese verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrecht erhalten möchten. Wir möchte Sie zudem um Mitteilung einer Postanschrift bitten, an die eine abschließende Entscheidung sowie ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen,