Protokolle IMA Exportbürgschaften 2019

Bitte lassen Sie mir die Protokolle der zwölf Sitzungen des Interministeriellen Ausschusses für Exportkreditgarantien im Jahr 2019 zukommen. Personenbezogenen Daten können Sie schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juni 2020
  • Frist
    11. Juli 2020
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Frederik Richter
Frederik Richter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte lasse…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Frederik Richter
Betreff
Protokolle IMA Exportbürgschaften 2019 [#188506]
Datum
9. Juni 2020 16:16
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte lassen Sie mir die Protokolle der zwölf Sitzungen des Interministeriellen Ausschusses für Exportkreditgarantien im Jahr 2019 zukommen. Personenbezogenen Daten können Sie schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frederik Richter Anfragenr: 188506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188506 Postanschrift Frederik Richter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frederik Richter
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Richter, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Protokolle IMA Exportbürgschaften 2019 [#188506]
Datum
17. Juni 2020 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Richter, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 9.6.2020 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VC2 - Exportfinanzierung, Exportkreditversicherung - zuständig. Nach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen, den IMA-Protokollen für das Jahr 2019, um solche, die v. a. 1. umfangreiche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten (§ 6 IFG), 2. dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses (§ 4 IFG) und/oder 3. dem Schutz von besonderen öffentlichen Belangen unterliegen (§ 3 IFG, insbesondere wegen nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen [Nr. 1 a], der Beeinträchtigung der Beratung von Behörden [Nr. 3 b] sowie Geheimhaltungs-/Vertraulichkeitspflichten [Nr. 4]). Aufgrund der pauschalen Anfrage zur Übersendung der Protokolle ist es nach erster Durchsicht wahrscheinlich, dass Ihr Antrag nach dem aktuellen Prüf- und Bearbeitungsstand voraussichtlich abzulehnen wäre. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt dann voraussichtlich einen Monat ab Eingang Ihres Antrags. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Falls die nähere Prüfung zu dem Ergebnis führen sollte, dass eine Teilauskunft zulässig wäre, müssten umfangreiche Schwärzungen vorgenommen bzw. Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden. Dadurch könnten die verbleibenden Informationen u. U. für Sie nur noch einen sehr begrenzten Erkenntniswert besitzen bzw. es zu Verzögerungen aufgrund der Drittbeteiligungen kommen. In diesem Fall wäre die Bearbeitung auch mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb Gebühren zwischen EUR 60 und EUR 500 anfallen würden. Die genaue Höhe der Gebühr würde sich maßgeblich nach dem konkreten Aufwand richten, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Es wäre auch mit einem höheren Zeitaufwand zu rechnen. Falls eine solche Teilauskunft möglich sein sollte, würden wir uns wegen des weiteren Vorgehens mit einer erneuten Zwischennachricht an Sie wenden. Aus Ihrem Antrag geht nicht hervor, an welchen Informationen Sie konkret interessiert sind. Diese könnten sich ggf. auch aus anderen Dokumenten ergeben und schneller zur Verfügung gestellt werden. Möglicherwiese können wir Ihrem Informationsinteresse mit anderen Auskünften besser entsprechen. Dazu müssten wir allerdings den Hintergrund Ihres Antrags besser verstehen und schlagen daher ein telefonisches Gespräch vor. Falls Sie diesen Vorschlag annehmen möchten, wären wir für eine zeitnahe Übermittlung Ihrer Terminvorstellungen dankbar. Wir würden Ihnen dann Einwahldaten für eine Telefonkonferenz übermitteln. Auf unserer Seite wären das zuständige Fachreferat im BMWi und die Mandatare des Bundes für die Exportkreditgarantien von Euler Hermes vertreten. Gebühren würden in diesem Zusammenhang nicht anfallen. Falls ein Gespräch aus Ihrer Sicht nicht sinnvoll sein sollte, würden wir um eine zeitnahe Rückmeldung bitten. Darin bitten wir auch um Mitteilung, ob Sie ggf. mit der Schwärzung personenbezogener Daten zur Reduzierung von Drittbeteiligungsverfahren vorab einverstanden und den Antrag unter Berücksichtigung der ggf. entstehenden Gebühren aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Richter, haben Sie vielen Dank für das Telefonat vom 29. Juni. Wie bei dem Gespräch signalisi…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Protokolle IMA Exportbürgschaften 2019 [#188506]
Datum
15. Juli 2020 17:20
Status
Sehr geehrter Herr Richter, haben Sie vielen Dank für das Telefonat vom 29. Juni. Wie bei dem Gespräch signalisiert, benötigen wir wegen der mit Ihrer Anfrage verbundenen komplexen rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen für die weitere Bearbeitung noch etwas Zeit und bitten hierfür um Ihr Verständnis. Eine ausführliche nähere Rückmeldung ist bei uns in Vorbereitung; wir gehen davon aus, dass wir sie Ihnen spätestens übernächste Woche zukommen lassen können. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Richter, wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 9. Juni…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Protokolle IMA Exportbürgschaften 2019 [#188506]
Datum
28. Juli 2020 17:55
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
r3105Groprojekte2019.xlsx
23,3 KB
Sehr geehrter Herr Richter, wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 9. Juni 2020, auf unsere Zwischennachricht vom 17. Juni 2020 und auf das Telefonat, das wir zusammen mit Mitarbeitern der Euler Hermes AG als Mandatar des Bundes am 29. Juni 2020 mit Ihnen geführt haben. Mit Ihrem Antrag begehren Sie Herausgabe der "Protokolle der zwölf Sitzungen des Interministeriellen Ausschusses für Exportkreditgarantien im Jahr 2019." In dem Telefonat am 29. Juni haben Sie Ihr Antragsbegehren dahingehend konkretisiert, dass Sie vornehmlich an Informationen über Großprojekte interessiert sind, für die der Bund 2019 eine Exportkreditgarantie übernommen hat. Die IMA Protokolle enthalten keine umfassende oder gar wörtliche Wiedergabe der dort in Bezug auf die Deckungsanträge stattfindenden Diskussionen, sondern eine nur teilweise kommentierte, sehr deckungstechnische Zusammenfassung der Ergebnisse. Soweit im IMA über die Übernahme von Exportkreditgarantien für einzelne Ausfuhr- und Kreditgeschäfte (Projekte) entschieden wird, werden dort außerdem nur in Ausnahmefällen endgültige Deckungsentscheidungen vorgenommen. Es handelt sich vielmehr um sog. grundsätzliche Stellungnahmen, die regelmäßig vor dem Abschluss eines Ausfuhrvertrags und ggf. eines Kreditvertrags beantragt werden. Grundsätzliche Stellungnahmen umfassen die Zusicherung des Bundes, über die beantragte Exportkreditgarantie bei unveränderter Sach- und Rechtslage positiv zu entscheiden, sofern der Ausfuhr- bzw. der Kreditvertrag innerhalb einer gesetzten Frist abgeschlossen wird, wobei diese Frist verlängert werden kann und häufig auch verlängert wird. Der Abschluss des der Deckung zugrundeliegenden Export- und/oder Kreditvertrages erfolgt somit regelmäßig auch erst nach der grundsätzlichen Entscheidung, jedoch vor der abschließenden positiven Entscheidung (endgültige Deckungszusage). Die endgültige Deckungszusage erfolgt grundsätzlich nicht mehr im Rahmen einer IMA-Sitzung. Einige Verträge werden manchmal in ganz anderer Form oder auch gar nicht abgeschlossen, da sich die Projekte nach der grundsätzlichen Zusage des Bundes zur Übernahme einer Exportkreditgarantie nicht oder in anderer Form realisieren. Daher geht aus den protokollierten IMA-Entscheidungen nicht hervor, ob, wann und in welcher Form der Bund Projekte tatsächlich endgültig in Deckung genommen hat. Einzelheiten zu dem Verfahren können Sie den Richtlinien für die Übernahme von Exportkreditgarantien entnehmen, die Sie hier auf unserer Internetseite zu den Exportkreditgarantien finden: https://www.agaportal.de/_Resources/P... Wie im Telefonat erwähnt, bemühen wir uns bereits sehr um Transparenz: Wir veröffentlichen beispielsweise Informationen zu Projekten ab einem Auftragswert von EUR 15 Mio. nach deren endgültiger Indeckungnahme, soweit Exporteure und Banken einer Veröffentlichung von wesentlichen Projektdaten zugestimmt haben, auf unserer Internetseite. Daneben informieren wir auch zu Projekten mit potenziell signifikanten negativen Auswirkungen auf die Umwelt, auf die Gesellschaft oder auf die Achtung der Menschenrechte im Bestellerland: Informationen zu solchen sog. Kategorie-A-Projekten finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite; bitte beachten Sie, dass das Datum einer endgültigen Entscheidung und das Datum der Veröffentlichung aus technischen Gründen teilweise um mehrere Monate abweichen können (https://www.agaportal.de/exportkredit...). Vor diesem Hintergrund und um Ihrem darüber hinausgehenden Informationsbegehren bestmöglichst zu entsprechen senden wir Ihnen anbei eine eigens erstellte Übersicht aller Großprojekte (Projekte ab einem Auftragswert von EUR 100 Mio.), für die der Bund 2019 eine endgültige Deckung übernommen hat. Soweit die beteiligten Unternehmen einer Veröffentlichung zugestimmt haben, werden dort auch die Namen aufgeführt. Soweit die Unternehmen einer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben, werden keine Namen und weitergehenden Projektinformationen genannt, da es sich bei diesen Informationen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen handeln könnte. Beispielsweise können bereits aus Informationen zum exakten Deckungsvolumen und zum Deckungsnehmer gerade im Zusammenhang mit Großprojekten Rückschlüsse auf das konkrete Projekt, die konkrete Vertragsgestaltung und Preiskalkulation, die Geschäftsplanung sowie die Exportstrategie des jeweiligen Unternehmens gezogen werden. Dementsprechend müssten wir die betroffenen Exporteure und Banken im Rahmen eines Drittbeteiligungsverfahrens um Zustimmung zu einer Informationsweitergabe ersuchen. Im Hinblick auf die angehängte Liste müssten 20 Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden. Damit wäre ein deutlich höherer Verwaltungswand verbunden, weshalb Gebühren zwischen EUR 60 und EUR 500 anfallen würden. Die genaue Höhe der Gebühr würde sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand richten, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Bitte teilen Sie uns mit, falls die übersandte Liste der Großprojekte Ihr Informationsbegehren nicht erfüllt. Für diesen Fall regen wir ein weiteres Gespräch an, um zu klären, ob Sie die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren betreffend der in der übersandten Liste nicht enthaltenen Projektinformationen wünschen oder ob Sie weiterhin die Übersendung der Protokolle des IMA begehren. Für letzteren Fall weisen wir vorsorglich darauf hin, dass ca. 180 Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden müssten, was mit erheblichem zeitlichem Aufwand verbunden wäre. Außerdem würde dann auch eine Prüfung sonstiger, einem Informationszugang entgegenstehender, Gründe erfolgen müssen (siehe dazu unsere Zwischennachricht vom 17. Juni 2020) und weitere Zeit für die Bearbeitung benötigt werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen