Sehr geehrter Herr Richter,
wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 9. Juni 2020, auf unsere Zwischennachricht vom 17. Juni 2020 und auf das Telefonat, das wir zusammen mit Mitarbeitern der Euler Hermes AG als Mandatar des Bundes am 29. Juni 2020 mit Ihnen geführt haben.
Mit Ihrem Antrag begehren Sie Herausgabe der "Protokolle der zwölf Sitzungen des Interministeriellen Ausschusses für Exportkreditgarantien im Jahr 2019."
In dem Telefonat am 29. Juni haben Sie Ihr Antragsbegehren dahingehend konkretisiert, dass Sie vornehmlich an Informationen über Großprojekte interessiert sind, für die der Bund 2019 eine Exportkreditgarantie übernommen hat.
Die IMA Protokolle enthalten keine umfassende oder gar wörtliche Wiedergabe der dort in Bezug auf die Deckungsanträge stattfindenden Diskussionen, sondern eine nur teilweise kommentierte, sehr deckungstechnische Zusammenfassung der Ergebnisse. Soweit im IMA über die Übernahme von Exportkreditgarantien für einzelne Ausfuhr- und Kreditgeschäfte (Projekte) entschieden wird, werden dort außerdem nur in Ausnahmefällen endgültige Deckungsentscheidungen vorgenommen. Es handelt sich vielmehr um sog. grundsätzliche Stellungnahmen, die regelmäßig vor dem Abschluss eines Ausfuhrvertrags und ggf. eines Kreditvertrags beantragt werden. Grundsätzliche Stellungnahmen umfassen die Zusicherung des Bundes, über die beantragte Exportkreditgarantie bei unveränderter Sach- und Rechtslage positiv zu entscheiden, sofern der Ausfuhr- bzw. der Kreditvertrag innerhalb einer gesetzten Frist abgeschlossen wird, wobei diese Frist verlängert werden kann und häufig auch verlängert wird. Der Abschluss des der Deckung zugrundeliegenden Export- und/oder Kreditvertrages erfolgt somit regelmäßig auch erst nach der grundsätzlichen Entscheidung, jedoch vor der abschließenden positiven Entscheidung (endgültige Deckungszusage). Die endgültige Deckungszusage erfolgt grundsätzlich nicht mehr im Rahmen einer IMA-Sitzung. Einige Verträge werden manchmal in ganz anderer Form oder auch gar nicht abgeschlossen, da sich die Projekte nach der grundsätzlichen Zusage des Bundes zur Übernahme einer Exportkreditgarantie nicht oder in anderer Form realisieren. Daher geht aus den protokollierten IMA-Entscheidungen nicht hervor, ob, wann und in welcher Form der Bund Projekte tatsächlich endgültig in Deckung genommen hat. Einzelheiten zu dem Verfahren können Sie den Richtlinien für die Übernahme von Exportkreditgarantien entnehmen, die Sie hier auf unserer Internetseite zu den Exportkreditgarantien finden:
https://www.agaportal.de/_Resources/P...
Wie im Telefonat erwähnt, bemühen wir uns bereits sehr um Transparenz: Wir veröffentlichen beispielsweise Informationen zu Projekten ab einem Auftragswert von EUR 15 Mio. nach deren endgültiger Indeckungnahme, soweit Exporteure und Banken einer Veröffentlichung von wesentlichen Projektdaten zugestimmt haben, auf unserer Internetseite. Daneben informieren wir auch zu Projekten mit potenziell signifikanten negativen Auswirkungen auf die Umwelt, auf die Gesellschaft oder auf die Achtung der Menschenrechte im Bestellerland: Informationen zu solchen sog. Kategorie-A-Projekten finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite; bitte beachten Sie, dass das Datum einer endgültigen Entscheidung und das Datum der Veröffentlichung aus technischen Gründen teilweise um mehrere Monate abweichen können (
https://www.agaportal.de/exportkredit...).
Vor diesem Hintergrund und um Ihrem darüber hinausgehenden Informationsbegehren bestmöglichst zu entsprechen senden wir Ihnen anbei eine eigens erstellte Übersicht aller Großprojekte (Projekte ab einem Auftragswert von EUR 100 Mio.), für die der Bund 2019 eine endgültige Deckung übernommen hat. Soweit die beteiligten Unternehmen einer Veröffentlichung zugestimmt haben, werden dort auch die Namen aufgeführt.
Soweit die Unternehmen einer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben, werden keine Namen und weitergehenden Projektinformationen genannt, da es sich bei diesen Informationen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen handeln könnte. Beispielsweise können bereits aus Informationen zum exakten Deckungsvolumen und zum Deckungsnehmer gerade im Zusammenhang mit Großprojekten Rückschlüsse auf das konkrete Projekt, die konkrete Vertragsgestaltung und Preiskalkulation, die Geschäftsplanung sowie die Exportstrategie des jeweiligen Unternehmens gezogen werden. Dementsprechend müssten wir die betroffenen Exporteure und Banken im Rahmen eines Drittbeteiligungsverfahrens um Zustimmung zu einer Informationsweitergabe ersuchen. Im Hinblick auf die angehängte Liste müssten 20 Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden. Damit wäre ein deutlich höherer Verwaltungswand verbunden, weshalb Gebühren zwischen EUR 60 und EUR 500 anfallen würden. Die genaue Höhe der Gebühr würde sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand richten, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann.
Bitte teilen Sie uns mit, falls die übersandte Liste der Großprojekte Ihr Informationsbegehren nicht erfüllt. Für diesen Fall regen wir ein weiteres Gespräch an, um zu klären, ob Sie die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren betreffend der in der übersandten Liste nicht enthaltenen Projektinformationen wünschen oder ob Sie weiterhin die Übersendung der Protokolle des IMA begehren. Für letzteren Fall weisen wir vorsorglich darauf hin, dass ca. 180 Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden müssten, was mit erheblichem zeitlichem Aufwand verbunden wäre. Außerdem würde dann auch eine Prüfung sonstiger, einem Informationszugang entgegenstehender, Gründe erfolgen müssen (siehe dazu unsere Zwischennachricht vom 17. Juni 2020) und weitere Zeit für die Bearbeitung benötigt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen