Protokolle NSA Untersuchungsausschuss

Anfrage an: Deutscher Bundestag

die amtlichen Protokolle der öffentlichen Sitzungen des 1. Untersuchungsausschusses (NSA Unterschungsausschuss). Nach Abschluss der Zeugenvernehmungen sollte der Veröffentlichung der Protokolle nun nun nicht mehr entgegen stehen, dass Zeugen sie zur Vorbereitung auf die Befragung missbrauchen könnten.
Falls die Zusendung noch nicht möglich ist, bitte ich in jedem Fall um einer Erklärung, zu welchem Zeitpunkt die Veröffentlichung stattfinden wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. März 2017
  • Frist
    14. April 2017
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die amtlichen Pr…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle NSA Untersuchungsausschuss [#20671]
Datum
13. März 2017 13:44
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die amtlichen Protokolle der öffentlichen Sitzungen des 1. Untersuchungsausschusses (NSA Unterschungsausschuss). Nach Abschluss der Zeugenvernehmungen sollte der Veröffentlichung der Protokolle nun nun nicht mehr entgegen stehen, dass Zeugen sie zur Vorbereitung auf die Befragung missbrauchen könnten. Falls die Zusendung noch nicht möglich ist, bitte ich in jedem Fall um einer Erklärung, zu welchem Zeitpunkt die Veröffentlichung stattfinden wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Kein Nachrichtentext
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. März 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
265,6 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfrage zu Protokollen des NSA Ausschusses [#20671] Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre A…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage zu Protokollen des NSA Ausschusses [#20671]
Datum
11. April 2017 12:49
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Antwort bezüglich meiner Anfrage zur Veröffentlichung der Protokolle des 1. Untersuchungsausschusses (NSA). Leider wird eine zentrale Aussage Ihres Textes durch einen grammatischen Fehler uneindeutig, daher bitte ich nochmal um Erklärung zu folgender Stelle: "Weiterhin teilte das Sekretariat des 1. UA der 18. WP mit, dass eine Entscheidung darüber, ob nach Abschluss der Untersuchung die Protokolle veröffentlicht werden, noch nicht getroffen hat." Ist diese Aussage so verständlich, dass das Sekretariat selbst die Entscheidung noch nicht getroffen hat und ist das Sekretariat selbst auch die Instanz die diese Entscheidung zu treffen hat? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Kein Nachrichtentext
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. April 2017
Status