Protokolle Polizeiliche Prozessbeobachter "Parkbank" Prozess

Anfrage an: Polizei Hamburg

Sämtliche Protokolle und Mitschriften von polizeilichen Prozessbeobachtern (i.E. aktive Polizeibeamte, Polizeibeamte i.R. und externe Beobachter im Auftrag der Polizei) zum sogenannten "Parkbank"-Prozess am Landgericht Hamburg (https://taz.de/Prozess-gegen-Anarchistinnen-in-Hamburg/!5726481/).

Ergänzend verweise ich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen vom 24.11.2021 (4 K 477/20). Demnach fallen Protokolle polizeilicher Prozessbeobachter unter den Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze und sind zudem auch nicht durch gängige Ausschlussgründe geschützt, sondern müssen auf entsprechenden Antrag herausgegeben werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
  • 2 Follower:innen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Polizei Hamburg Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Protokolle Polizeiliche Prozessbeobachter "Parkbank" Prozess [#250923]
Datum
9. Juni 2022 10:55
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sämtliche Protokolle und Mitschriften von polizeilichen Prozessbeobachtern (i.E. aktive Polizeibeamte, Polizeibeamte i.R. und externe Beobachter im Auftrag der Polizei) zum sogenannten "Parkbank"-Prozess am Landgericht Hamburg (https://taz.de/Prozess-gegen-Anarchistinnen-in-Hamburg/!5726481/). Ergänzend verweise ich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen vom 24.11.2021 (4 K 477/20). Demnach fallen Protokolle polizeilicher Prozessbeobachter unter den Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze und sind zudem auch nicht durch gängige Ausschlussgründe geschützt, sondern müssen auf entsprechenden Antrag herausgegeben werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250923/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Kempen, anbei die Antwort auf Ihren HmbTG-Antrag zum im Betreff genannten Thema. Mit freundl…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
[EXTERN]-Protokolle Polizeiliche Prozessbeobachter "Parkbank" Prozess [#250923]
Datum
11. Juli 2022 12:38
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrter Herr Kempen, anbei die Antwort auf Ihren HmbTG-Antrag zum im Betreff genannten Thema. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren ablehnenden Bescheid zu meiner Anfrage na…
An Polizei Hamburg Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: [EXTERN]-Protokolle Polizeiliche Prozessbeobachter "Parkbank" Prozess [#250923]
Datum
11. Juli 2022 13:03
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren ablehnenden Bescheid zu meiner Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz vom 9.6.22 ein und fordere Sie erneut auf, mir die angeforderten Unterlagen (Sämtliche Protokolle und Mitschriften von polizeilichen Prozessbeobachtern (i.E. aktive Polizeibeamte, Polizeibeamte i.R. und externe Beobachter im Auftrag der Polizei) zum sogenannten "Parkbank"-Prozess am Landgericht Hamburg ) zukommen zu lassen. Hierzu verweise ich, wie auch bereits in meinem ursprünglichen Antrag angegeben und von Ihnen offenkundig ignoriert, auf die entsprechende Entscheidung des VG Bremen (4K 477/20), wonach entsprechende Protokolle auf Antrag herauszugeben sind. Ihren Ausführungen zufolge liegen die besagten Dokumente in Ihrer Behörde vor. Inwiefern die Prozessbeobachtung eines bereits zur Anklage gebrachten Verfahrens nun eine Tätigkeit im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens darstellen soll (und somit unter die Ausnshmetatbestände des HmbTG fallen würde) erschließt sich nicht und widerspricht der bereits erwähnten Rechtssprechung. Ich fordere Sie daher auf, meinen ursprünglichen Antrag zeitnah umzusetzen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250923/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: [EXTERN]-Protokolle Polizeiliche Prozessbeobachter "Parkbank" Prozess [#250923]
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Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Via
Fax
Betreff
AW: [EXTERN]-Protokolle Polizeiliche Prozessbeobachter "Parkbank" Prozess [#250923]
Datum
11. Juli 2022 13:11
An
Polizei Hamburg
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
50,7 KB
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, leider scheint es aktuell technisch nicht möglich zu sein, Ihnen meinen heute um 1…
An Polizei Hamburg Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: [EXTERN]-Protokolle Polizeiliche Prozessbeobachter "Parkbank" Prozess [#250923]
Datum
11. Juli 2022 14:30
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider scheint es aktuell technisch nicht möglich zu sein, Ihnen meinen heute um 13:03 bereits per e-Mail versandten Widerspruch, auch per Fax zukommen zu lassen, um dem Schrifterfordernis Genüge zu tragen. Weder die angegeben Fax-Nummer des LKA FST 21 noch die zentrale Faxnummer der Polizei Hamburg scheinen aktuell zu funktionieren. Aus diesem Grund bitte ich um eine kurze Mitteilung, ob Ihnen der zugegangene Widerspruchsbescheid per e-Mail genügt. Alternativ bitte ich um eine kurze Mitteilung einer funktionierenden Fax-Nummer, an die ich Ihnen den Widerspruch in Kopie zukommen lassen kann. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250923/
Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Kempen, bitte übersenden Sie das Fax an die Rufnummer 040 428656110. Sollte auch diese Nummer …
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Protokolle Polizeiliche Prozessbeobachter "Parkbank" Prozess [#250923]
Datum
12. Juli 2022 07:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempen, bitte übersenden Sie das Fax an die Rufnummer 040 428656110. Sollte auch diese Nummer nicht funktionieren, bitte ich um eine kurze Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre Rückmeldung. Leider funktioniert auch die von Ihnen angegebene Faxnum…
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Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Protokolle Polizeiliche Prozessbeobachter "Parkbank" Prozess [#250923]
Datum
18. Juli 2022 08:32
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre Rückmeldung. Leider funktioniert auch die von Ihnen angegebene Faxnummer nicht. Bitte geben Sie mir kurz Bescheid, wie ich verfahren soll, um Ihnen den Widerspruch formgemäß zukommen zu lassen, oder ob Sie den Ihnen bereits per Mail zugegangenen Widerspruch auch in dieser Form akzeptieren und bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250923/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Kempen, unsere Rechtsabteilung benötigt Ihren Widerspruch schriftlich mit Unterschrift, damit …
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Protokolle Polizeiliche Prozessbeobachter "Parkbank" Prozess [#250923]
Datum
18. Juli 2022 09:59
Status
Sehr geehrter Herr Kempen, unsere Rechtsabteilung benötigt Ihren Widerspruch schriftlich mit Unterschrift, damit er rechtswirksam ist. Warum Sie kein Fax auf die verschiedenen Nummern übersenden können erschließt sich mir nicht. Offensichtlich ist die postialische Übersendung Ihres Widerspruchs die einzige Möglichkeit, den Widerspruch rechtswirksam an uns zu übermitteln. Nutzen Sie gerne meine Anschrift für die Zusendung per Post. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> könnten Sie mir bitte in dieser Sache eine kurze Bestätigung zukommen lassen, ob me…
An Polizei Hamburg Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Protokolle Polizeiliche Prozessbeobachter "Parkbank" Prozess [#250923]
Datum
18. August 2022 08:11
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> könnten Sie mir bitte in dieser Sache eine kurze Bestätigung zukommen lassen, ob mein Widerspruch zwischenzeitlich auf dem Postweg bei Ihnen eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250923/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizei Hamburg
Widerspruch ablehnender HmbTG-Antrag Protokolle polizeilicher Prozessbeobachter "Parkbank" Sehr geehrter…
Von
Polizei Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch ablehnender HmbTG-Antrag Protokolle polizeilicher Prozessbeobachter "Parkbank"
Datum
13. September 2022
Status
geschwärzt
509,5 KB
Sehr geehrter Herr Kempen, die hiesige Überprüfung Ihres HmbTG-Antrags vom 09.06.2022 zur Herausgabe sämtlicher Protokolle und Mitschriften von polizeilichen Prozessbeobachtern zum sogenannten "Parkbank"-Prozess am Landgericht Hamburg ergab, dass seitens des Landeskriminalamts (LKA) Hamburg in diesem Verfahren keine Prozessbeobachtung veranlasst und beauftragt wurde. Es liegen folglich auch keine Dokumente im Sinne Ihres Antrages vor. Aus diesem Grund kann Ihnen die Polizei Hamburg auch keine der von Ihnen begehrten Informationen übersenden. Das Schreiben des LKA Hamburg vom 27.06.2022 wird daher dahingehend korrigiert, dass ein Rechtsbehelf aufgrund nicht vorliegender Informationen im Rahmen eines HmbTG-Antrags nicht zulässig ist, da vorliegend keine behördliche Entscheidung vorliegt, deren Änderung in einem Widerspruchsverfahren angestrebt werden kann. Vielmehr wird Ihnen mit diesem Schreiben das konkrete Fehlen der von Ihnen begehrten Informationen dargelegt. Die Begründung des LKA Hamburg zur Ablehnung der Informationspreisgabe war insofern lückenhaft, dass versäumt wurde, Ihnen mitzuteilen, dass die beantragten Dokumente bei der Polizei Hamburg nicht vorhanden sind. Für das entstandene Missverständnis bezüglich eines möglichen Rechtsbehelfs möchte ich mich daher entschuldigen. Das Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) nach den §§ 68 ff. VwGO dient der Wahrung der Grundsatze der Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung, dem Rechtschutz des Bürgers durch Eröffnung einer nochmaligen Überprüfung von Entscheidungen der Behörden im Bereich der Verwaltung selbst und der Entlastung der Gerichte. Da in Ihrem Sachverhalt keine behördliche Entscheidung vorliegt, kann auch keine Überprüfung vorgenommen werden. Ich werde das Widerspruchsverfahren daher einstellen. Das Hamburgische Transparenzgesetz gibt in § 1 Abs. 2i.V.m. Abs. 1 einen voraussetzungslosen Informationszugangsanspruch nur insofern, als er sich auf vorhandene Informationen bezieht (Entscheidung des Hamburgischen OVG vom 20.11.2012 (5 Bs 246/12)). Auch die Gesetzesbegründung (Bü-Drs. 20/4466, S. 13) betont ausdrücklich, dass sich der Anspruch nur auf die bei den auskunftspflichtigen Stellen vorhandenen Informationen richtet. Mit freundlichen Grüßen