Protokolle Polizeiliche Prozessbeobachter - Prozesse gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt

Sämtliche Protokolle und Mitschriften von polizeilichen Prozessbeobachtern (i.E. aktive Polizeibeamte, Polizeibeamte i.R. und externe Beobachter im Auftrag der Polizei) zu den Verhandlungen gegen die Polizeibeamten Michael K. und Henning B. wegen Körperverletzung im Amt vor dem Amtsgericht Düsseldorf, sowie in der Folgeinstanz vor dem Landgericht Düsseldorf (Presseberichterstattung zu dem besagten Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Düsseldorf im Januar 2021: https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/duesseldorf-mann-schwer-verletzt-polizisten-vor-gericht-id231416845.html, https://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/duesseldorf-pruegel-polizisten-zu-bewaehrung-verurteilt-75098190.bild.html und über die Folgeinstanz vor dem Landgericht Düsseldorf im Mai 2022: https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/landgericht-duesseldorf-urteil-im-pruegel-prozess-gegen-polizisten_aid-69456143).

Ergänzend verweise ich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen vom 24.11.2021 (4 K 477/20). Demnach fallen Protokolle polizeilicher Prozessbeobachter unter den Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze und sind zudem auch nicht durch gängige Ausschlussgründe geschützt, sondern müssen auf entsprechenden Antrag herausgegeben werden.

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  • Datum
    14. Juni 2022
  • Frist
    16. Juli 2022
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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Protokolle Polizeiliche Prozessbeobachter - Prozesse gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt [#251424]
Datum
14. Juni 2022 13:57
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Protokolle und Mitschriften von polizeilichen Prozessbeobachtern (i.E. aktive Polizeibeamte, Polizeibeamte i.R. und externe Beobachter im Auftrag der Polizei) zu den Verhandlungen gegen die Polizeibeamten Michael K. und Henning B. wegen Körperverletzung im Amt vor dem Amtsgericht Düsseldorf, sowie in der Folgeinstanz vor dem Landgericht Düsseldorf (Presseberichterstattung zu dem besagten Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Düsseldorf im Januar 2021: https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/duesseldorf-mann-schwer-verletzt-polizisten-vor-gericht-id231416845.html, https://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/duesseldorf-pruegel-polizisten-zu-bewaehrung-verurteilt-75098190.bild.html und über die Folgeinstanz vor dem Landgericht Düsseldorf im Mai 2022: https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/landgericht-duesseldorf-urteil-im-pruegel-prozess-gegen-polizisten_aid-69456143). Ergänzend verweise ich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen vom 24.11.2021 (4 K 477/20). Demnach fallen Protokolle polizeilicher Prozessbeobachter unter den Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze und sind zudem auch nicht durch gängige Ausschlussgründe geschützt, sondern müssen auf entsprechenden Antrag herausgegeben werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 251424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251424/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)

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