Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West

Anfrage an: Stadt Mannheim

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

• Protokoll der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Neckarstadt-Ost vom 07.03.2018.
• Protokoll der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Neckarstadt-Ost vom 05.07.2018.
• Protokoll der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Neckarstadt-West vom 09.05.2018.
• Protokoll der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Neckarstadt-West vom 31.01.2018.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, auch wenn diese unter 200,- Euro liegen.

In der Begründung zum LIFG (Landtagsdrucksache 15 / 7720) schreibt die Landesregierung: "Der Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand ist … Voraussetzung für eine Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungen."

Sowie: "In Anlehnung an die Bundesregelung in § 10 Absatz 2 IFG sind die Gebührenauch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dassder Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Gebühren dürfen also nicht abschreckend wirken."

Hierzu auch der LfDI BW im 1. Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit, Landtagsdrucksache 16 / 3600: "Eine Informationspflicht vorab und die Weiterverfolgungserklärung kann auch bei Kosten unter 200 Euro entstehen, wenn dies ausdrücklich beantragt wird (vgl. § 40 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVerfG)). Es ist zudem ein Gebot der Bürgerfreundlichkeit, auch Kosten unter 200 € dem Bürger anzukündigen."

Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2018
  • Frist
    27. Oktober 2018
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: • Protokoll der öffentl…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West [#33771]
Datum
27. September 2018 00:24
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: • Protokoll der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Neckarstadt-Ost vom 07.03.2018. • Protokoll der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Neckarstadt-Ost vom 05.07.2018. • Protokoll der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Neckarstadt-West vom 09.05.2018. • Protokoll der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Neckarstadt-West vom 31.01.2018. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, auch wenn diese unter 200,- Euro liegen. In der Begründung zum LIFG (Landtagsdrucksache 15 / 7720) schreibt die Landesregierung: "Der Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand ist … Voraussetzung für eine Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungen." Sowie: "In Anlehnung an die Bundesregelung in § 10 Absatz 2 IFG sind die Gebührenauch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dassder Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Gebühren dürfen also nicht abschreckend wirken." Hierzu auch der LfDI BW im 1. Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit, Landtagsdrucksache 16 / 3600: "Eine Informationspflicht vorab und die Weiterverfolgungserklärung kann auch bei Kosten unter 200 Euro entstehen, wenn dies ausdrücklich beantragt wird (vgl. § 40 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVerfG)). Es ist zudem ein Gebot der Bürgerfreundlichkeit, auch Kosten unter 200 € dem Bürger anzukündigen." Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Be…
An Stadt Mannheim Details
Von
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Betreff
AW: Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West [#33771]
Datum
27. Oktober 2018 13:54
An
Stadt Mannheim
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ vom 27.09.2018 (#33771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Be…
An Stadt Mannheim Details
Von
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Betreff
AW: Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West [#33771]
Datum
5. November 2018 10:47
An
Stadt Mannheim
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ vom 27.09.2018 (#33771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde wie im Anhang beigefügt beantwortet. Mit freundlichen Grüßen,
Von
Stadt Mannheim
Betreff
WG: Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West [#33771]
Datum
6. November 2018 16:12
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Anfrage33771.eml
4,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde wie im Anhang beigefügt beantwortet. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrte Damen und Herren, § 7 Abs. 5 Satz 2 LIFG lautet: "Begehrt die antragstellende Person eine besti…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West [#33771]
Datum
6. November 2018 18:22
An
Stadt Mannheim
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, § 7 Abs. 5 Satz 2 LIFG lautet: "Begehrt die antragstellende Person eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden." Ich möchte die Protokolle bitte per E-Mail zugeschickt bekommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Be…
An Stadt Mannheim Details
Von
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Betreff
AW: WG: Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West [#33771]
Datum
27. November 2018 11:13
An
Stadt Mannheim
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ vom 27.09.2018 (#33771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ [#33771] [#33771]
Datum
29. November 2018 23:16
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33771 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil § 7 Abs. 5 Satz 2 LIFG missachtet wurde. Mir wird angeboten vor Ort Akteneinsicht zu nehmen, ich möchte die Protokolle jedoch per E-Mail zugeschickt bekommen. Ein höherer Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht, da die Protokolle mit Sicherheit bereits in digitaler Form vorliegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 33771.pdf - 2018-11-06_1-Anfrage33771.eml Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Be…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ [#33771] [#33771]
Datum
5. Dezember 2018 14:33
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ vom 27.09.2018 (#33771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ [#33771] [#33771]
Datum
5. Dezember 2018 14:36
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG). Auf mein Vermittlungsgesuch vom 29. November 2018 erhielt ich keine Eingangsbestätigung, weshalb ich davon ausgehe, dass es Sie nicht erreicht hat. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33771 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil § 7 Abs. 5 Satz 2 LIFG missachtet wurde. Mir wird angeboten vor Ort Akteneinsicht zu nehmen, ich möchte die Protokolle jedoch per E-Mail zugeschickt bekommen. Ein höherer Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht, da die Protokolle mit Sicherheit bereits in digitaler Form vorliegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 33771.pdf - 2018-11-06_1-Anfrage33771.eml Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Be…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ [#33771] [#33771]
Datum
10. Dezember 2018 15:18
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ vom 27.09.2018 (#33771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ [#33771] [#33771]
Datum
10. Dezember 2018 15:21
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG). Auf meine Vermittlungsgesuche vom 29. November 2018 und 5. Dezember 2018 erhielt ich nicht die üblichen automatischen Eingangsbestätigungen, weshalb ich davon ausgehe, dass Sie diese nicht erreicht haben. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33771 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil § 7 Abs. 5 Satz 2 LIFG missachtet wurde. Mir wird angeboten vor Ort Akteneinsicht zu nehmen, ich möchte die Protokolle jedoch per E-Mail zugeschickt bekommen. Ein höherer Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht, da die Protokolle mit Sicherheit bereits in digitaler Form vorliegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 33771.pdf - 2018-11-06_1-Anfrage33771.eml Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 27.09.2018 möchten wir Ihnen mitteilen, dass für die Bearbeitung…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Anfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ [#33771]
Datum
14. Dezember 2018 16:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 27.09.2018 möchten wir Ihnen mitteilen, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz eine Gebühr nach § 10 Abs. 1 LIFG in Höhe von 35,00 € pro gewünschter Niederschrift zu erheben wäre, da es sich entgegen Ihrer Einlassung nicht um einen einfachen Fall nach § 10 Abs. 3 LIFG handelt. Die Gebühr ist der Höhe nach angemessen, da mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand verbunden ist. Bitte teilen Sie uns bis zum 28.12.2018 mit, ob Sie an Ihrem Antrag weiterhin festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte klären Sie mich doch zeitnah über den entstehenden Verwaltungsaufwand i…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ [#33771]
Datum
15. Dezember 2018 00:28
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte klären Sie mich doch zeitnah über den entstehenden Verwaltungsaufwand im Einzelnen auf. Insbesondere im Hinblick darauf, inwieweit sich der Aufwand von dem vor dem Versand der Protokolle an die Bezirksbeirät*innen unterscheidet oder von der gebührenfreien Einsichtnahme. Wie setzen sich die Kosten zusammen? Welche Tätigkeiten, welcher Zeit- und Materialaufwand entsteht? Wären mir bei einer gebührenfreien Einsichtnahme in der Dienststelle eigene Kopien in Form von Lichtbildern der Dokumente erlaubt? Der Form halber möchte ich fragen, woher Sie die 15-tägige Frist herleiten, die Sie mir stellen. In § 10 Abs. 2 S. 2 LIFG heißt es nämlich: "Wird die Weiterverfolgung des Antrags nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Aufforderung nach Satz 1 gegenüber der informationspflichtigen Stelle erklärt, gilt der Antrag als zurückgenommen." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ [#33771] [#33771]
Datum
18. Dezember 2018 15:42
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Mannheim
[geschwärzt] Rat und Bezirksbeiräte Tel: +49 621 293 [geschwärzt] Fax: +49 621 293 [geschwärzt] E-Mail: [geschwärz…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: Anfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ [#33771]
Datum
28. Dezember 2018 18:12
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt] Rat und Bezirksbeiräte Tel: +49 621 293 [geschwärzt] Fax: +49 621 293 [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Stadt Mannheim Fachbereich Rat, Beteiligung und Wahlen / Rathaus E 5 / 68159 Mannheim www.mannheim.de Sehr [geschwärzt], im Falle einer Einsichtnahme in der Dienststelle wären gleichermaßen Tätigkeiten am Protokoll erforderlich, so dass sich der Aufwand lediglich um Sachkosten für den Versand reduzieren würde. Die Gebühr beliefe sich in diesem Fall auf EUR 30,-. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]*[geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> leider haben Sie keine meiner Fragen wie gewünscht beantwortet. Deshalb möcht…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ [#33771]
Datum
29. Dezember 2018 12:43
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> leider haben Sie keine meiner Fragen wie gewünscht beantwortet. Deshalb möchte ich nochmals höflich um deren Beantwortung bitten. Da mir noch 2015 die Einsichtnahme in ein solches Protokoll gebührenfrei ermöglicht wurde, wundere ich mich sehr darüber, dass sich die Gebührenordnung dahingehend offensichtlich sehr bürgerfeindlich geändert haben muss. Die Gebühren sind nicht nachvollziehbar (5 Euro für einen einfachen E-Mail-Versand erscheinen mir bspw. völlig unangemessen), und im Wissen, dass die Protokolle regelmäßig in gedruckter Form an die Bezirksbeiräte zum Abzeichnen verschickt werden, erschließt sich der gebührenpflichtige Aufwand für eine Einsichtnahme oder Versendung nicht. Bitte klären Sie mich doch zeitnah über den entstehenden Verwaltungsaufwand im Einzelnen auf. Insbesondere im Hinblick darauf, inwieweit sich der Aufwand von dem vor dem Versand der Protokolle an die Bezirksbeirät*innen unterscheidet. Wie setzen sich die Kosten zusammen? Welche Tätigkeiten, welcher Zeit- und Materialaufwand entsteht? Wären mir bei einer Einsichtnahme in der Dienststelle eigene Kopien in Form von Lichtbildern der Dokumente erlaubt? Der Form halber möchte ich fragen, woher Sie die 15-tägige Frist herleiten, die Sie mir stellen. In § 10 Abs. 2 S. 2 LIFG heißt es nämlich: "Wird die Weiterverfolgung des Antrags nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Aufforderung nach Satz 1 gegenüber der informationspflichtigen Stelle erklärt, gilt der Antrag als zurückgenommen." Als persönlichen Kommentar möchte ich anmerken, dass die Erschwerung der politischen Teilhabe durch solche Verwaltungsgebühren in der heutigen Zeit ein fatales Signal an die Bürger*innen ist und das Gegenteil von demokratiefördernd. Während eine erfahrene Lokalredakteurin in der einzigen Mannheimer Tageszeitung öffentliche BBR-Sitzungen als "quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit" einordnet (Zitat MM, 17. August 2015: "Seit die Stadt quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einer kaum besuchten Bezirksbeiratssitzung im Jungbusch durchsickern ließ…") und Bezirksbeiräte darüber nachdenken, ihre Sitzungen zukünftig aus dem Stadtteilbudget über Anzeigenschaltungen in den Medien zu bewerben, damit sie überhaupt wahrgenommen werden, verlangt die Stadt Mannheim für die Zusendung eines einzelnen Protokolls einer öffentlichen Sitzung, zu der ein Großteil der Mannheimer Bevölkerung aus terminlichen Gründen nicht erscheinen kann, bei der eigene Tonaufzeichnungen zwecks unabhängiger Protokollerstellung nicht gestattet werden und meist nur ein einziger Medienvertreter anwesend ist, tatsächlich Gebühren, die fast einem Monat Zeitungsabonnement entsprechen. Diese Haltung der Verwaltung führt den Zweck der Bezirksbeiräte, nämlich die verbesserte Beteiligung der Öffentlichkeit, ad absurdum. Auch die Leitsätze für Bürgerbeteiligungsprozesse werden hier nicht berücksichtigt. "Bürgerbeteiligung ist transparent und informiert die Bürgerinnen und Bürger umfassend. Bürgerbeteiligung ist für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Bürgerbeteiligung läuft fair ab. Bürgerbeteiligung schafft Transparenz und Information in Bezug auf die Ergebnisse." In Anbetracht dessen, dass die Protokolle vor der Übersendung an die Bezirksbeiräte offensichtlich in einem elektronischen Datei(austausch)format (bzw. Textverarbeitungsformat) vorliegen und alle darin enthaltenen Informationen – auch personenbezogene Daten – in öffentlicher Sitzung bereits prinzipiell öffentlich zugänglich waren und die Zusendung per E-Mail einen geringen Aufwand darstellt, vertrete ich weiterhin die Ansicht, dass die Auskunft gebührenfrei erteilt werden sollte. Die Stadt Mannheim kann hier die Weichen für die Zukunft stellen, ob transparentes Verwaltungshandeln nur für solvente Bürger*innen ermöglicht werden soll oder für alle Mannheimer*innen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 07.01.2019 wieder am Arbeitsplatz erreichbar und werde mich dann um Ihr…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Automatische Antwort: Anfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ [#33771]
Datum
29. Dezember 2018 12:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 07.01.2019 wieder am Arbeitsplatz erreichbar und werde mich dann um Ihr Anliegen kümmern. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> einen Punkt habe ich in meiner letzten E-Mail vergessen: Die Übersendung der…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Anfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ [#33771]
Datum
29. Dezember 2018 13:37
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> einen Punkt habe ich in meiner letzten E-Mail vergessen: Die Übersendung der angefragten Protokolle stellt rechtlich keine Veröffentlichung dar (vgl. Urteil des VG Magdeburg vom 23.01.2018 – 6 A 343/16 MD: "Öffentlichkeit ist dabei ein individuell nicht bestimmbarer Personenkreis. Händigt die informationspflichtige Stelle das Werk an den einzelnen Informationssuchenden aus, erhält nur dieser, nicht aber bereits die Allgemeinheit Zugang zu dem Werk.") Sie könnten bspw. den Informationszugang unter der Auflage gewähren, dass ich personenbezogene Daten vor einer möglichen Veröffentlichung schwärzen muss. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ [#33771] [#33771]
Datum
16. Januar 2019 21:44
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33771 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Zunächst sollte mir offenbar gebührenfrei Einsicht in der Dienststelle gewährt werden. Diese Vorgehensweise der gebührenfreien Einsicht vor Ort ist mir aus der Vergangenheit als üblich bekannt. Nachdem ich darauf bestand, die Protokolle per E-Mail zugesendet zu bekommen, wurden mir für die 4 Dokumente plötzlich je 35 Euro als Gebühren genannt. Darin enthalten sind je 5 € pro E-Mail-Versand. Diese Gebühren erscheinen mir als unverhältnismäßig. Diese Protokolle werden regelmäßig postalisch an Sitzungsteilnehmer zum Abzeichnen gesendet. Sie liegen also bereits in einer versandbereiten Form vor. Es handelt sich um Protokolle einer öffentlichen Sitzung. Alle Inhalte sind also prinzipiell schon öffentlich zugänglich gewesen. Meiner Meinung nach sollte deshalb eine aufwändige datenschutz-rechtliche Prüfung nicht notwendig sein oder vor dem regelmäßigen Versand an die Sitzungsteilnehmer bereits vollzogen worden sein. Meiner Meinung nach sollte die Auskunft (E-Mail-Versand der Protokoll-Dokumente) also gebührenfrei erfolgen, v.a. da ich als Herausgeber eines lokalen redaktionell-journalistischen Online-Mediums damit ein öffentliches Interesse nach Art. 5 GG verfolge. Darüber hinaus veröffentlicht die Stadt Mannheim regelmäßig auf ihrer Webseite eigene Berichte der Sitzungen, die offensichtlich diese Protokolle als Grundlage haben. Die Behörde erschwert also der Presse über die Gebühren den Zugang zu amtlichen Informationen, während sie eben diese aber exklusiv selbst nutzt, um presseähnlich Einfluss auf die Meinungsbildung zu nehmen. https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/politik/bezirksbeirat/berichte-aus-den-bezirksbeiratssitzungen/neckarstadt-ost https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/politik/bezirksbeirat/berichte-aus-den-bezirksbeiratssitzungen/neckarstadt-west Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 33771.pdf - 2018-11-06_1-Anfrage33771.eml Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Protokolle von 4 öffentlichen Sitzungen der Bezirksbeiräte Neckarstadt-Ost und -West“ [#33771] [#33771]
Datum
16. Januar 2019 21:44
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mails vom 18. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Sc…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mails vom 18. Dezember 2018 und 16. Januar 2019
Datum
19. Februar 2019 12:56
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben zu Ihren o. g. E-Mails. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mails vom 18. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#33771] Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 18. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#33771]
Datum
21. Juni 2019 00:55
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 19.02.2019 teilten Sie mir mit, dass Sie die Stadt Mannheim um Erklärung gebeten haben, warum für einen zunächst gebührenfrei angebotenen Informationszugang im weiteren Verlauf dann doch Gebühren erhoben werden sollten. Leider habe ich seitdem weder von Ihnen noch von der Stadt Mannheim weitere Nachricht erhalten. Ignoriert die Stadt Mannheim Ihre Schreiben ebenso wie meine? Verhält sich die Stadt Mannheim damit rechtswidrig? Ich bitte weiterhin um Vermittlung und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Ihre E-Mails vom 18. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#33771] Der Eingang Ihrer E-Mail wir…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Ihre E-Mails vom 18. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#33771]
Datum
21. Juni 2019 00:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre o.g. E-…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019
Datum
1. August 2019 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre o.g. E-Mails erhalten Sie als Anlage unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#33771] Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#33771]
Datum
1. Oktober 2019 13:16
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 01.08.2019 teilten Sie mir mit, dass Sie die Stadt Mannheim ein zweites Mal um Stellungnahme gebeten haben, warum für einen zunächst gebührenfrei angebotenen Informationszugang im weiteren Verlauf dann doch Gebühren erhoben werden sollten. Leider habe ich seitdem weder von Ihnen noch von der Stadt Mannheim weitere Nachricht erhalten. Ignoriert die Stadt Mannheim Ihre Schreiben ebenso wie meine? Verhält sich die Stadt Mannheim damit rechtswidrig? Ich bitte weiterhin um Vermittlung und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#33771] Der Eingang Ihrer E-Mail wir…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#33771]
Datum
1. Oktober 2019 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Mannheim
Antrag auf Zugang zu Protokollen von 4 öffentlichen Bezirksbeiratsprotokollen Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ih…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Antrag auf Zugang zu Protokollen von 4 öffentlichen Bezirksbeiratsprotokollen
Datum
20. Dezember 2019 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag auf Zugang zu 4 Protokollen von öffentlichen Bezirksbeiratssitzungen übersenden wir Ihnen jeweils eine Mehrfertigung zu. Zu dem Vorgang möchten wir Ihnen noch folgendes mitteilen: Das von Ihnen angestrebte Einsichtsrecht in Protokolle von Bezirksbeiratssitzungen hat als Grundlage die Spezialvorschrift des § 38 Abs. 2 Satz 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und schließt somit einen Informationszugangsanspruch nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz aus. Dies ist das Ergebnis einer nochmaligen rechtlichen Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt Mannheim. Die Spezialvorschrift des § 38 Abs. 2 S. 4 GemO gewährt den Einwohnern einen Anspruch auf Einsichtnahme in Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen. Diese Vorschrift ist auch für Bezirksbeiratsprotokolle anwendbar. Ein Anspruch auf Erteilung einer Abschrift kann aus § 38 Abs. 2 S. 4 GemO nicht abgeleitet werden. Dies steht im Ermessen der Gemeinde. Mit Blick auf die lange Verfahrensdauer übt die Stadt Mannheim in diesem besonderen Fall ihr Ermessen dahingehend aus, dass Ihnen die begehrten Protokolle als elektronische Kopien per E-Mail und gem. § 11 Abs. 3 S. 1 Kommunalabgabengesetz i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 6 Landesgebührengesetz gebührenfrei übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#33771] Sehr geehrteAntragstelle…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#33771]
Datum
20. Dezember 2019 22:38
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung der Protokolle. Da sie leider im falschen Vorgang gelandet sind, verlinke ich die entsprechende Nachricht aus dem anderen Vorgang. https://fragdenstaat.de/anfrage/tonaufzeichnung-der-bbr-sitzung-neckarstadt-ost-am-14112018/#nachricht-443121 Wegen der Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018 melde ich mich nochmals gesondert bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/33771 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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