Protokolle von Ortsbeiratssitzungen

- Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Altstadt vom 17.07.2014
- Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Hechtsheim vom 27.11.2014
- Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Laubenheim vom 28.11.2014
- Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Marienborn vom 11.07.2014
- Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Weisenau vom 24.09.2014
- Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Weisenau vom 26.11.2014

Die genannten Protokolle sind im Ratsinformationssystem der Stadt Mainz nicht auffindbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2015
  • Frist
    21. Februar 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Niederschr…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle von Ortsbeiratssitzungen [#8430]
Datum
19. Januar 2015 23:07
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Altstadt vom 17.07.2014 - Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Hechtsheim vom 27.11.2014 - Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Laubenheim vom 28.11.2014 - Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Marienborn vom 11.07.2014 - Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Weisenau vom 24.09.2014 - Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Weisenau vom 26.11.2014 Die genannten Protokolle sind im Ratsinformationssystem der Stadt Mainz nicht auffindbar.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrter Antragsteller, die genannten Protokolle waren aufgrund der längeren Erkrankung eines Kollegen nich…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: WG: Protokolle von Ortsbeiratssitzungen [#8430]
Datum
20. Januar 2015 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, die genannten Protokolle waren aufgrund der längeren Erkrankung eines Kollegen nicht freigegeben. Dies wird in diesen Tagen nachgeholt. Gleiches gilt für die Niederschrift Weisenau, sobald diese uns nach Freigabe durch die Urkundspersonen vorliegt. Freundliche Grüße Im Auftrag Stadtverwaltung Mainz Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 19.01.2015 23:07 Betreff: Protokolle von Ortsbeiratssitzungen [#8430] Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Altstadt vom 17.07.2014 - Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Hechtsheim vom 27.11.2014 - Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Laubenheim vom 28.11.2014 - Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Marienborn vom 11.07.2014 - Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Weisenau vom 24.09.2014 - Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Mainz-Weisenau vom 26.11.2014 Die genannten Protokolle sind im Ratsinformationssystem der Stadt Mainz nicht auffindbar. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen