Protokolle zu Besprechungen mit Vertretern des LAGeSo über den Umgang mit privaten Heimbetreibern

1.
- Protokolle aller Besprechungen zwischen Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, insbesondere des Senators Mario Czaja und Staatssekretärs Dirk Gerstle, mit Vertretern des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, insbesondere Herrn Franz Allert, dem Präsidenten des LAGeSo oder Vertretern der Abteilung Soziales des LAGeSo bzw. der Unterbringungsleitstelle, in denen die Vertragsvergabe an private Heimbetreiber in Berlin besprochen wurde, Zeitraum 2013-2015. Dazu zählen sowohl regelmäßige "Jour Fixe", als auch außerplanmäßig anberaumte Treffen.
- Zu der Anfrage gehören nicht nur Besprechungen zu einzelnen Vorgängen, sondern auch Besprechungen zu Rahmenbedingungen, beispielsweise der von LAGeSo anzuwendende Vergabemechanismus (statt Ausschreibung freihändige Vergabe mit Berufung auf Notfallparagraphen), die Abrechnungspraxis und die Praxis bei "Notüberweisungen", Erstattung von Baukosten etc.
- Persönliche Protokollierungen, die während der Dienstzeit angefertigt worden, zählen ausdrücklich zu dieser Anfrage hinzu
- Wir weisen auf das hohe öffentliche Interesse hin, und auf die Pflicht der Senatsverwaltung, IF-Anfragen möglichst vollständig zu beantworten. Informationen, die aus Gründen des Persönlichkeitsrechts nicht herausgegeben werden können, sollten geschwärzt werden.

2.
- Alle Aktennotizen über das persönliche Verhältnis von Franz Allert, Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, zu seinem Patensohn, dem Geschäftsführer der Gierso GmbH, Tobias Dohmen, und der auf einem Nachbargrundstück lebenden Familie Dohmen, im Zeitraum 2013-2015.
- Wir weisen darauf hin, dass die Herausgabe dieser Akten nicht mit Begründung auf ein laufendes Gerichtsverfahren verweigert werden kann, da lediglich ein Ermittlungsverfahren im Gange ist. Zudem würden dem Land durch Herausgabe dieser Informationen auch kein Nachteil entstehen.

Die Anfrage erfolgt für die Initiativen Neue Nachbarschaft Moabit und den Verein Moabit e.V.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Mai 2015
  • Frist
    9. Juni 2015
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Tobias Weihmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
Protokolle zu Besprechungen mit Vertretern des LAGeSo über den Umgang mit privaten Heimbetreibern [#9683]
Datum
8. Mai 2015 11:11
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. - Protokolle aller Besprechungen zwischen Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, insbesondere des Senators Mario Czaja und Staatssekretärs Dirk Gerstle, mit Vertretern des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, insbesondere Herrn Franz Allert, dem Präsidenten des LAGeSo oder Vertretern der Abteilung Soziales des LAGeSo bzw. der Unterbringungsleitstelle, in denen die Vertragsvergabe an private Heimbetreiber in Berlin besprochen wurde, Zeitraum 2013-2015. Dazu zählen sowohl regelmäßige "Jour Fixe", als auch außerplanmäßig anberaumte Treffen. - Zu der Anfrage gehören nicht nur Besprechungen zu einzelnen Vorgängen, sondern auch Besprechungen zu Rahmenbedingungen, beispielsweise der von LAGeSo anzuwendende Vergabemechanismus (statt Ausschreibung freihändige Vergabe mit Berufung auf Notfallparagraphen), die Abrechnungspraxis und die Praxis bei "Notüberweisungen", Erstattung von Baukosten etc. - Persönliche Protokollierungen, die während der Dienstzeit angefertigt worden, zählen ausdrücklich zu dieser Anfrage hinzu - Wir weisen auf das hohe öffentliche Interesse hin, und auf die Pflicht der Senatsverwaltung, IF-Anfragen möglichst vollständig zu beantworten. Informationen, die aus Gründen des Persönlichkeitsrechts nicht herausgegeben werden können, sollten geschwärzt werden. 2. - Alle Aktennotizen über das persönliche Verhältnis von Franz Allert, Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, zu seinem Patensohn, dem Geschäftsführer der Gierso GmbH, Tobias Dohmen, und der auf einem Nachbargrundstück lebenden Familie Dohmen, im Zeitraum 2013-2015. - Wir weisen darauf hin, dass die Herausgabe dieser Akten nicht mit Begründung auf ein laufendes Gerichtsverfahren verweigert werden kann, da lediglich ein Ermittlungsverfahren im Gange ist. Zudem würden dem Land durch Herausgabe dieser Informationen auch kein Nachteil entstehen. Die Anfrage erfolgt für die Initiativen Neue Nachbarschaft Moabit und den Verein Moabit e.V.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann

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