Protokolle zum Kontakt und Umgang der DSK mit spezifischen Datenschutzaufsichten

– die Protokolle der Treffen der Datenschutzkonferenz (DSK) mit den spezifischen Aufsichtsbehörden während des Zeitraums des DSK-Vorsitzes Ihrer Behörde und zuvor
– die Arbeitsergebnisse der 9. Sitzung des AK Grundsatz der DSK, die die DSK am 29. Januar 2019 zustimmend zur Kenntnis genommen hat
– Anlagen 7, 8 und 9 zum Protokoll der 96. Konferenz der DSK
– das Schreiben an spezifische Aufsichtsbehörden zur Evaluierung der DSGVO (vgl. TOP 16, Protokoll der 97. Konferenz der DSK)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
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Felix Neumann
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: – die Protokoll…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Betreff
Protokolle zum Kontakt und Umgang der DSK mit spezifischen Datenschutzaufsichten [#204271]
Datum
23. November 2020 10:55
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
– die Protokolle der Treffen der Datenschutzkonferenz (DSK) mit den spezifischen Aufsichtsbehörden während des Zeitraums des DSK-Vorsitzes Ihrer Behörde und zuvor – die Arbeitsergebnisse der 9. Sitzung des AK Grundsatz der DSK, die die DSK am 29. Januar 2019 zustimmend zur Kenntnis genommen hat – Anlagen 7, 8 und 9 zum Protokoll der 96. Konferenz der DSK – das Schreiben an spezifische Aufsichtsbehörden zur Evaluierung der DSGVO (vgl. TOP 16, Protokoll der 97. Konferenz der DSK)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann Anfragenr: 204271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204271/ Postanschrift Felix Neumann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Felix Neumann
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle zum Kontakt und Umgang der DSK mit s…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Betreff
AW: Protokolle zum Kontakt und Umgang der DSK mit spezifischen Datenschutzaufsichten [#204271]
Datum
2. März 2021 00:19
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle zum Kontakt und Umgang der DSK mit spezifischen Datenschutzaufsichten“ vom 23.11.2020 (#204271) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann Anfragenr: 204271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204271/

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Sächsischer Datenschutzbeauftragter Gz.: J-0127/11/23 Sehr geehrter Herr Neumann, Sie wandten Sich mit Ihrem vo…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
AW: Protokolle zum Kontakt und Umgang der DSK mit spezifischen Datenschutzaufsichten [#204271]
Datum
2. März 2021 18:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sächsischer Datenschutzbeauftragter Gz.: J-0127/11/23 Sehr geehrter Herr Neumann, Sie wandten Sich mit Ihrem vorbezeichneten Antrag per E-Mail an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist Aufsichtsbehörde im Sinne des Artikels 51 Abs.1 DS-GVO. Er überwacht bei den öffentlichen Stellen (z. B. Behörden) des Freistaates Sachsen gemäß § 14 SächsDSDG und bei den nicht-öffentlichen Stellen gemäß § 40 BDSG die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz. Bei den von Ihnen nachgefragten Informationen handelt es sich nicht um Umweltinformationen nach § 3 Absatz 2 Sächsisches Umweltinformationsgesetz bzw. um Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation. Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass im Freistaat Sachsen bisher kein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz erlassen wurde. Die Herausgabe von Protokollen zum Austausch mit spezifischen Datenschutzaufsichtsbehörden gehört nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Mit freundlichen Grüßen