Protokollführung in den Corona-Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Ländern (MPK)

Auf Twitter wird verbreitet, dass es bei den Corona-Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Ländern (sog. MPK) - jetzt auch aktuell am 22.03.21 - keine Protokolle bzw. keine Protokollführung gibt.

Bitte beantworten Sie, ob dies so ist bzw. ob Protokoll geführt wird und wo diese eingesehen werden können.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Kai Uwe Gurski
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Twitter wird…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Kai Uwe Gurski
Betreff
Protokollführung in den Corona-Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Ländern (MPK) [#216521]
Datum
24. März 2021 10:45
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Twitter wird verbreitet, dass es bei den Corona-Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Ländern (sog. MPK) - jetzt auch aktuell am 22.03.21 - keine Protokolle bzw. keine Protokollführung gibt. Bitte beantworten Sie, ob dies so ist bzw. ob Protokoll geführt wird und wo diese eingesehen werden können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kai Uwe Gurski Anfragenr: 216521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216521/ Postanschrift Kai Uwe Gurski << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kai Uwe Gurski

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Gurski, der Mail beigefügt erhalten Sie vorab den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 24.03.2021. Der…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Protokollführung in den Corona-Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Ländern (MPK) [#216521]
Datum
8. April 2021 10:34
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
814,7 KB
Sehr geehrter Herr Gurski, der Mail beigefügt erhalten Sie vorab den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 24.03.2021. Der Bescheid wird Ihnen per Postzustellungsurkunde zugestellt. Mit freundlichen Grüßen