Provisionszahlungen für Abgeordnete
ist es der Normalfall , dass Bundes- oder Landtagsabgeordnete Provisionen oder Maklergebühren für Beschaffungsmassnahmen des Bundes oder des Landes erhalten? Gemeint sind Provisionen die an diese selbst, ihr Unternehmen oder ihre Familie gezahlt werden.
Falls ja, käme das nicht einer Art "Insiderhandel" gleich? Insiderhandel ist ein Delikt, wobei Information, die zuvor nicht an die Öffentlichkeit gelangt sind, zum Vorteil des Händlers genutzt werden.
Machen sich Abgeordnete,
- die an der Quelle der Information sitzen und diese als erste bekommen,
- zudem die zuständigen Stellen im Beschaffungsapparat ob ihres Amtes als Abgeordnete persönlich ansprechen können,
- diesen Sachverhalt ausnutzen, um sich selbst, ihrer Familie, ihrem Unternehmen Provisionen oder finanzielle Vorteile zu beschaffen, nicht grundsätzlich strafbar?
Oder ist das Usus in der BRD, das diejenigen die an den politischen Fleischtöpfen sitzen, sich einfach an Steuergeldern bedienen können und alles schlicht unter "Nebeneinkünften" verbuchen, wenn sie es überhaupt tun? Mit der Bitte um detaillierte Aufklärung inkl. mgl. Gesetzestexte, vielen Dank
Information nicht vorhanden
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Datum9. Juli 2021
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11. August 2021
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