Provisionszahlungen für Abgeordnete

Anfrage an: Deutscher Bundestag

ist es der Normalfall , dass Bundes- oder Landtagsabgeordnete Provisionen oder Maklergebühren für Beschaffungsmassnahmen des Bundes oder des Landes erhalten? Gemeint sind Provisionen die an diese selbst, ihr Unternehmen oder ihre Familie gezahlt werden.
Falls ja, käme das nicht einer Art "Insiderhandel" gleich? Insiderhandel ist ein Delikt, wobei Information, die zuvor nicht an die Öffentlichkeit gelangt sind, zum Vorteil des Händlers genutzt werden.
Machen sich Abgeordnete,
- die an der Quelle der Information sitzen und diese als erste bekommen,
- zudem die zuständigen Stellen im Beschaffungsapparat ob ihres Amtes als Abgeordnete persönlich ansprechen können,
- diesen Sachverhalt ausnutzen, um sich selbst, ihrer Familie, ihrem Unternehmen Provisionen oder finanzielle Vorteile zu beschaffen, nicht grundsätzlich strafbar?
Oder ist das Usus in der BRD, das diejenigen die an den politischen Fleischtöpfen sitzen, sich einfach an Steuergeldern bedienen können und alles schlicht unter "Nebeneinkünften" verbuchen, wenn sie es überhaupt tun? Mit der Bitte um detaillierte Aufklärung inkl. mgl. Gesetzestexte, vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juli 2021
  • Frist
    11. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ist es der Normalfall , da…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Provisionszahlungen für Abgeordnete [#224668]
Datum
9. Juli 2021 13:59
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ist es der Normalfall , dass Bundes- oder Landtagsabgeordnete Provisionen oder Maklergebühren für Beschaffungsmassnahmen des Bundes oder des Landes erhalten? Gemeint sind Provisionen die an diese selbst, ihr Unternehmen oder ihre Familie gezahlt werden. Falls ja, käme das nicht einer Art "Insiderhandel" gleich? Insiderhandel ist ein Delikt, wobei Information, die zuvor nicht an die Öffentlichkeit gelangt sind, zum Vorteil des Händlers genutzt werden. Machen sich Abgeordnete, - die an der Quelle der Information sitzen und diese als erste bekommen, - zudem die zuständigen Stellen im Beschaffungsapparat ob ihres Amtes als Abgeordnete persönlich ansprechen können, - diesen Sachverhalt ausnutzen, um sich selbst, ihrer Familie, ihrem Unternehmen Provisionen oder finanzielle Vorteile zu beschaffen, nicht grundsätzlich strafbar? Oder ist das Usus in der BRD, das diejenigen die an den politischen Fleischtöpfen sitzen, sich einfach an Steuergeldern bedienen können und alles schlicht unter "Nebeneinkünften" verbuchen, wenn sie es überhaupt tun? Mit der Bitte um detaillierte Aufklärung inkl. mgl. Gesetzestexte, vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224668/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-107/2021 Sehr Antragsteller/in die angefügte Datei send…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-107/2021
Datum
12. Juli 2021 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die angefügte Datei sende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen