Provisorische Kommunikations-Lösungen durch die Bundespolizei im Zuge der Unwetterkatastrophe im Juli 2021

In der Zeitung "Behördenspiegel", Ausgabe August 2021,
verfügbar unter
https://issuu.com/behoerden_spiegel/docs/2021_august
heißt es auf Seite 26 in dem Artikel
"Keine Kommunikation in der Katastrophe - Hochwasser offenbart Defizite der Infrastruktur"
unter anderem:
"
[...]
BOS-Digitalfunk
Eigentlich war der BOS-Digitalfunk gerade für solche Lagen eingeführt worden.
Auch die Bundeswehr kann sich an dessen Infrastruktur anbinden.
Es zeigte sich allerdings, dass der BOS-Digitalfunk dieser Großschadenslage nicht gewachsen war, obwohl mobile Stationen relativ schnell vor Ort installiert wurden.
Ein Problem besteht darin, dass die stationären Basisstationen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) nur voll funktionsfähig sind, wenn sie eine Netzanbindung haben.
Hierbei handelt es sich um die normalen Netzanbindungen, also jene Kabel, über die auch der Bürger sein Internet usw. laufen lässt.
Die Wassermassen hatten teilweise die dafür notwendigen Leitungen zerstört bzw. sie wurden von der Telekom vom Netz genommen.
Die abgehängten Basisstationen gingen in den sogenannten Fallback-Modus, der Kommunikation nur noch innerhalb der Funkzelle möglich macht.
Fiel die Basisstation komplett aus, konnten die Einsatzkräfte vor Ort ihre Terminals nur noch im Direktbetrieb (DMO-Modus), also quasi als Walkie-Talkies, nutzen.
Eine Kommunikation mit der Einsatzführung war nicht mehr möglich.
Inzwischen existiert eine stabile Interimsfunkversorgung.
Sie wurde mithilfe mobiler, satellitenangebundener Basisstationen sichergestellt.
Zudem hatte die Bundespolizei provisorische Lösungen errichtet und verlegt.
Kernnetzstandorte waren laut BDBOS nicht gefährdet.
[...]
"

Mein Anliegen:

Zum Zitat oben: "Zudem hatte die Bundespolizei provisorische Lösungen errichtet und verlegt."
Bitte stellen weitere Details bereit zu diesen provisorischen Lösungen, z.B.
- Einsatzorte
- verwendete Technik
- verwendetes Funksystem
- Kapazität (Teilnehmer, Anzahl der möglichen simultanen Sprach- oder Datenverbindungen)
- Nutzergruppen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, Bundeswehr und ggf. weitere)

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Zeitung "Behör…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Provisorische Kommunikations-Lösungen durch die Bundespolizei im Zuge der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 [#226819]
Datum
15. August 2021 23:13
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Zeitung "Behördenspiegel", Ausgabe August 2021, verfügbar unter https://issuu.com/behoerden_spiegel/docs/2021_august heißt es auf Seite 26 in dem Artikel "Keine Kommunikation in der Katastrophe - Hochwasser offenbart Defizite der Infrastruktur" unter anderem: " [...] BOS-Digitalfunk Eigentlich war der BOS-Digitalfunk gerade für solche Lagen eingeführt worden. Auch die Bundeswehr kann sich an dessen Infrastruktur anbinden. Es zeigte sich allerdings, dass der BOS-Digitalfunk dieser Großschadenslage nicht gewachsen war, obwohl mobile Stationen relativ schnell vor Ort installiert wurden. Ein Problem besteht darin, dass die stationären Basisstationen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) nur voll funktionsfähig sind, wenn sie eine Netzanbindung haben. Hierbei handelt es sich um die normalen Netzanbindungen, also jene Kabel, über die auch der Bürger sein Internet usw. laufen lässt. Die Wassermassen hatten teilweise die dafür notwendigen Leitungen zerstört bzw. sie wurden von der Telekom vom Netz genommen. Die abgehängten Basisstationen gingen in den sogenannten Fallback-Modus, der Kommunikation nur noch innerhalb der Funkzelle möglich macht. Fiel die Basisstation komplett aus, konnten die Einsatzkräfte vor Ort ihre Terminals nur noch im Direktbetrieb (DMO-Modus), also quasi als Walkie-Talkies, nutzen. Eine Kommunikation mit der Einsatzführung war nicht mehr möglich. Inzwischen existiert eine stabile Interimsfunkversorgung. Sie wurde mithilfe mobiler, satellitenangebundener Basisstationen sichergestellt. Zudem hatte die Bundespolizei provisorische Lösungen errichtet und verlegt. Kernnetzstandorte waren laut BDBOS nicht gefährdet. [...] " Mein Anliegen: Zum Zitat oben: "Zudem hatte die Bundespolizei provisorische Lösungen errichtet und verlegt." Bitte stellen weitere Details bereit zu diesen provisorischen Lösungen, z.B. - Einsatzorte - verwendete Technik - verwendetes Funksystem - Kapazität (Teilnehmer, Anzahl der möglichen simultanen Sprach- oder Datenverbindungen) - Nutzergruppen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, Bundeswehr und ggf. weitere) Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226819/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 21-35 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Provisorische Kommunikations-Lösungen durch die Bundespolizei im Zuge der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 [#226819]
Datum
16. August 2021 06:24
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 21-35 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 15.08.2021 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. August 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
484,4 KB

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (71 - 10 00 11 - 0003 - Band 21-35) u…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Provisorische Kommunikations-Lösungen durch die Bundespolizei im Zuge der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 [#226819]
Datum
28. August 2021 23:06
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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