Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Mitarbeiter Robert-Koch-Instituts der Bundesregierung inklusive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung aktuell im Homeoffice arbeiten und wie hoch dieser Anteil in Prozent im Vergleich zu allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mi…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice [#209045]
Datum
19. Januar 2021 08:25
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Mitarbeiter Robert-Koch-Instituts der Bundesregierung inklusive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung aktuell im Homeoffice arbeiten und wie hoch dieser Anteil in Prozent im Vergleich zu allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209045/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 19.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.01.2021
Datum
20. Januar 2021 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2021-021. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 19.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.01.2021
Datum
8. Februar 2021 17:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ebenfalls nicht anzuwenden, da sich Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 S.1 i.V.m. § 2 Nr. 1 IFG, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eigereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet und an das zuständige Postfach <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Ferner weißen wir darauf hin, dass das Robert Koch-Institut (RKI) in besonderer Verantwortung steht, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Bitte richten Sie Nachfragen zum Sachstand Ihrer Anfrage künftig an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 19.01.2021 [#209045] Sehr geehrte<< Anrede >> ich präzisiere meine Anfrage wie f…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.01.2021 [#209045]
Datum
8. Februar 2021 18:48
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich präzisiere meine Anfrage wie folgt: Bitte veröffentlichen Sie die Anweisungen in Bezug auf das Betreten der Gebäude sowie der Verpflichtung der Mitarbeitenden gemäß des Bund-Länder Beschlusses wenn möglich vom Home Office aus zu arbeiten. Diese Unterlagen sind gemäß IFG Bund zu veröffentlichen. Ich weise darauf hin, dass Ihre Antwort zeigt, dass Sie nicht gewillt sind, hier zu kooperieren. Andere Bundesbehörden sind da schneller. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209045/
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Alle eingehenden Nachrichten werden gelesen. Aufgrun…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Bürgeranfrage: Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice [#209045]
Datum
9. Februar 2021 17:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Alle eingehenden Nachrichten werden gelesen. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen können Anfragen aus der allgemeinen Öffentlichkeit derzeit nicht individuell beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns auf die auch sehr zahlreichen Anfragen aus der Fachöffentlichkeit fokussieren müssen. Fachliche Anfragen sowie Anträge auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz und anderen Gesetzen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärztinnen und Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Anregungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nehmen wir aufmerksam zur Kenntnis und leiten sie ggf. an die zuständigen Stellen weiter. Wir danken Ihnen für den wissenschaftlichen Austausch, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir kapazitätsbedingt nicht zu jedem Vorschlag einzeln Stellung nehmen können. Hinweise zu häufig gefragten Themen finden Sie hier: 1. Allgemeines 2. Fallzahlen 3. COVID-19-Impfung 4. Internationaler Reiseverkehr 5. Corona-Warn-App 6. Weitere Informationsquellen 1. Allgemeines: Fachliche Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Zu vielen Themen, u.a. Meldeweg, Diagnostik, Quarantäne, Mund-Nasen-Bedeckungen etc., gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.rki.de/covid-19-faq. Einen guten Überblick gibt auch der Steckbrief: www.rki.de/covid-19-steckbrief. 2. Aktuelle Fallzahlen: Die an das RKI übermittelten Fallzahlen und die 7-Tage-Inzidenzen in Deutschland werden - nach Bundesland und Landkreisen - grafisch und tagesaktuell in einem Dashboard dargestellt (https://corona.rki.de). Unter www.rki.de/covid-19 > Daten zum Download finden Sie viele Datentabellen im Excel-Format. Der tägliche Situationsbericht enthält neben den Fallzahlen u.a. auch die aktuelle Zahl der Patienten in intensivmedizinischer Behandlung gemäß DIVI-Intensivregister und die Schätzung der Reproduktionszahl R: www.rki.de/covid-19-lagebericht. Jeden Dienstag werden hier zusätzliche epidemiologische Auswertungen bereitgestellt (u.a. Alter, Geschlecht, klinische Aspekte und Anteil Hospitalisierte pro Meldewoche; Infektionsumfeld von Ausbrüchen; Expositionsländer). Mittwochs werden Daten und Details zu den durchgeführten PCR-Tests veröffentlicht, siehe auch unter www.rki.de/covid-19-testzahlen. 3. COVID-19-Impfung: Umfangreiche Informationen zur COVID-19-Impfung sind auf den Internetseiten des RKI erhältlich unter www.rki.de/covid-19-impfen, dort finden Sie unter anderem die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), viele Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), den Aufklärungsbogen in verschiedenen Sprachen, Informationsmaterialien für Ärzte und Bürger und aktuelle Daten zu Impfquoten. Die Prüfung und Zulassung von Impfstoffen ist Aufgabe des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Informationen zu COVID-19-Impfstoffen (u.a. Zulassungsprozess, Impfstoffzusammensetzung, Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit) sind auf der Internetseite des PEI erhältlich unter www.pei.de/coronavirus. Auf der Internetseite des PEI sind auch die Fach- und Gebrauchsinformationen der zugelassenen Impfstoffe verlinkt (www.pei.de/impfstoffe). Die Durchführung der Impfungen wird von den Landesbehörden koordiniert. Informationen hierzu (z.B. Terminvergabe, Adressen der Impfzentren, Ansprechpartner) sind auf den Internetseiten Ihres Bundeslandes erhältlich. Ggf. können auch das Gesundheitsamt und die Kassenärztliche Vereinigung Auskunft geben. 4. Internationaler Reiseverkehr Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das RKI stellt die Liste lediglich auf seinen Internetseiten bereit: www.rki.de/covid-19-risikogebiete. Einen guten Überblick über die Regelungen für Einreisende aus Risikogebieten (Digitale Einreiseanmeldung, Testpflicht, Quarantäne) gibt das Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.rki.de/covid-19-bmg-merkblatt. Regelungen zur Quarantäne sind Sache der Bundesländer. Die jeweiligen Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in Ihrer Region gelten, finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes: www.bundesregierung.de/breg-de/themen.... Reisewarnungen ins Ausland werden vom Auswärtige Amt ausgesprochen: www.auswaertiges-amt.de/de/service/fr.... 5. Corona-Warn-App: Haben Sie schon die Corona-Warn-App? Die App trägt dazu bei, Infektionsketten so rasch wie möglich zu unterbrechen und unterstützt somit die Gesundheitsämter bei der Kontaktpersonennachverfolgung. Nähere Informationen unter www.rki.de/cwa. 6. Weitere Informationsquellen: Informationen für Bürger und Bürgerinnen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihren Internetseiten zur Verfügung: www.infektionsschutz.de/coronavirus. Hilfreiche Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: www.zusammengegencorona.de. Falls Sie COVID-19-typische Krankheitssymptome haben, kann Ihnen die CovApp helfen, die Notwendigkeit eines Arztbesuches oder Coronavirus-Tests besser einzuschätzen: https://covapp.rki.de. Die Nutzung dieser App ersetzt keine ärztliche Behandlung und erbringt keine diagnostische Leistung. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Das zuständige Gesundheitsamt kann über das Postleitzahl-Tool ermittelt werden unter: www.rki.de/mein-gesundheitsamt. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Coronavirus erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Nummer 030 / 346 465 100. Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert Sie: 0800 / 0117 722. Zum Teil bieten auch Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer eine telefonische Beratung an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice“ [#209045] [#209045]
Datum
9. Februar 2021 17:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/209045/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Unterlagen über die Regelungen zum Homeoffice in Bundesbehörden relevant sind für die öffentliche Meinungsbildung. Das RKI behauptet, die HomeOffice Quote von allen privaten Unternehmen zu kennen, weigert sich aber, die eigene Quote sowie die betrieblichen Regelungen zu Ausnahmen zu veröffentlichen. Die Anfrage wurde nicht fachlich abgelehnt und ich habe keinen anfechtbaren Ablehnungsbescheid erhalten. Sie wurde einfach als "Bürgeranfrage" eingestuft, die das RKI aus grundsätzlichen Erwägungen nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 209045.pdf Anfragenr: 209045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209045/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 08.02.2021 [#209045] / 2021-070 Sehr geehrteAntragstel…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 08.02.2021 [#209045] / 2021-070
Datum
10. Februar 2021 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2021-070. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice“ [#209045] [#209045]
Datum
17. Februar 2021 09:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/209045/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sich meine Anfrage auf die Herausgabe von Unterlagen bezieht und das RKI diese Anfrage nicht bearbeiten will - vermutlich aus politischen Gründen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 209045.pdf Anfragenr: 209045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209045/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice“ v…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice“ [#209045] [#209045]
Datum
23. Februar 2021 09:03
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice“ vom 19.01.2021 (#209045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich weise darauf hin, dass ich den Bundesbeauftragten für den Datenschutz einschalten werde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209045/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Robert Koch Institut vom 8.2.2021 # …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Robert Koch Institut vom 8.2.2021 # 25-721/009 II#0435
Datum
25. Februar 2021 17:08
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
740,8 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. # # 25-721/009 II#0435 Sehr Antragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Robert Koch Institut vom 8.2.202…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Robert Koch Institut vom 8.2.2021 # 25-721/009 II#0435 [#209045]
Datum
9. März 2021 16:46
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice“ vom 19.01.2021 (#209045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209045/
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 19.01.2021 und vom 08.02.2021 Sehr Antragsteller/in der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 19.01.2021 und vom 08.02.2021
Datum
7. April 2021 16:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat sich bezüglich Ihres Antrags vom 19.01.2021 mit uns in Verbindung gesetzt. Dies haben wir zum Anlass genommen, diesen Vorgang sowie Ihr Schreiben vom 08.02.2021 erneut zu prüfen. Mit Antrag vom 19.01.2021 begehrten Sie Auskunft darüber, "wie viele Mitarbeiter Robert-Koch-Instituts der Bundesregierung inklusive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung aktuell im Homeoffice arbeiten und wie hoch dieser Anteil in Prozent im Vergleich zu allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist." Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit: Am Robert Koch-Institut (RKI) sind aktuell ca. 910 bis 1060 Beschäftigte aktiv in der mobilen Arbeit tätig. Das entspricht ca. 60-70 % der Gesamtbeschäftigten. Eine genauere Bezifferung ist nicht möglich, da keine institutsübergreifende taggenaue Auswertung erfolgt. Mit Schreiben vom 08.02.2021 stellten Sie darüber hinaus folgenden (als Präzisierung bezeichneten) weiteren Antrag: "Bitte veröffentlichen Sie die Anweisungen in Bezug auf das Betreten der Gebäude sowie der Verpflichtung der Mitarbeitenden gemäß des Bund-Länder Beschlusses wenn möglich vom Home Office aus zu arbeiten. Diese Unterlagen sind gemäß IFG Bund zu veröffentlichen." Da es sich hierbei um einen neuen Antrag gehandelt hat, wurde hierzu ein gesonderter Vorgang angelegt. Bereits seit dem 13.03.2020 gilt am RKI die vorrangige Nutzung der mobilen Arbeit. Die entsprechenden Regelungen bzw. Anweisungen hierzu wurden seitdem weiterentwickelt und fortgeschrieben. Im Folgenden führen wir die aktuell institutsweit geltenden Regelungen auf: Seit dem 27.03.2021 gilt nach § 7a der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, abrufbar unter https://www.berlin.de/corona/massnahm..., dass gewerbliche und öffentliche Arbeitgebende dafür Sorge zu tragen haben, dass im Falle von Büroarbeitsplätzen höchstens 50 Prozent der eingerichteten Büroarbeitsplätze in einer Arbeitsstätte gemäß § 1 Abs. 1 ArbStättV zeitgleich genutzt werden. Darüber hinaus gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21. Januar 2021 (BAnz AT 22.01.2021 V1), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. März 2021 (BAnz AT 12.03.2021 V1) geändert worden ist, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/co.... Nach § 2 Abs. 4 der Verordnung hat der Arbeitgeber den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten des RKI wurden ferner über den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. Februar 2021 unter besonderer Hervorhebung des folgenden Abschnittes informiert: "Angesichts der pandemischen Lage ist die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten am Arbeitsplatz erforderlich. Dazu gilt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten und bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden." Am 21.01.2021 hat der Personalrat des RKI die Beschäftigten zudem per E-Mail mit dem Betreff "Wir bleiben zu Hause!" wie folgt benachrichtigt: "Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Infektionsschutz vor dem Coronavirus wird weiter gestärkt. Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung schreibt vor, dass überall Homeoffice angeboten werden muss, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen: https://www.bundesregierung.de/breg-d... Das RKI ist dabei mit der Einrichtung von über 1.000 Homeoffice-Arbeitsplätzen mit gutem Beispiel vorangegangen. In der aktuellen Pandemielage kommt es darauf an, dass wirklich alle, die Ihre Aufgaben aus dem Homeoffice erledigen können, dies auch im maximal möglichen Umfang tun. Zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit der Mitmenschen. Vielleicht können auch Sie mehr von zu Hause aus arbeiten als bisher." Bereits im März 2020 hatte das RKI seine Beschäftigte angewiesen, in Absprache mit den Vorgesetzen vorrangig im Home Office zu arbeiten, um das Infektionsrisiko auf dem Arbeitsweg (insbesondere im ÖPNV) und im Institut unter den Beschäftigten zu reduzieren, sofern die jeweiligen Tätigkeiten dies erlauben. Darüber hinaus gelten derzeit die folgenden Regelungen im RKI: "Mitarbeitende, die der Risikogruppe angehören (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...), sollen bevorzugt im Homeoffice eingesetzt werden." "Die Arbeitsplätze müssen so organisiert sein, dass ein Abstand von mindestens 1,5 m in alle Richtungen zwischen den Mitarbeitenden gewährleistet ist. Die übrigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt. Während der Pandemie ist - sofern möglich - der Homeoffice-Arbeitsplatz bevorzugt zu nutzen."

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. April 2021 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
566,3 KB
signature.asc
1,2 KB


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