Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice

Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Mitarbeiter des Presse und Informationsamtes der Bundesregierung inklusive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung aktuell im Homeoffice arbeiten und wie hoch dieser Anteil in Prozent im Vergleich zu allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2021
  • Frist
    17. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mi…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice [#208785]
Datum
15. Januar 2021 16:19
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Mitarbeiter des Presse und Informationsamtes der Bundesregierung inklusive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung aktuell im Homeoffice arbeiten und wie hoch dieser Anteil in Prozent im Vergleich zu allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208785/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice“ v…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice [#208785]
Datum
17. Februar 2021 09:17
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice“ vom 15.01.2021 (#208785) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208785/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice“ v…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice [#208785]
Datum
17. Februar 2021 09:17
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice“ vom 15.01.2021 (#208785) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208785/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice“ [#208785] [#208785]
Datum
17. Februar 2021 18:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208785/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie überhaupt nicht beantwortet wurde. Das RKI ist noch nicht einmal in der Lage, mir einen Bescheid zu erteilen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208785.pdf Anfragenr: 208785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208785/
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr [geschwärzt], der Mail beigefügt erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag vorab per Mail. Der Bescheid wird…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice [#208785]
Datum
18. Februar 2021 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
783,5 KB
Sehr [geschwärzt], der Mail beigefügt erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag vorab per Mail. Der Bescheid wird Ihnen per Postzustellurkunde an die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice“ [#208785] [#208785]
Datum
18. Februar 2021 13:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208785/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Inhalt der Bundespressekonferenz 1. erst nach meiner Anfrage veröffentlicht wurde (auszüglich des Protokolls des Seitenbetreibers erst drei Tage nach meiner Anfrage). Weiterhin wurde die Anfrage nicht vollumfänglich beantwortet. Auszüglich der genannten Quelle: Ich kann Ihnen jetzt keine Zahlen zur Homeofficenutzung in den Bundesministerien nennen. Wenn es dazu etwas nachzureichen gäbe, würden wir das tun. In meinem eigenen - zugegeben Kleinen - Haus wird ganz überwiegend Homeoffice genutzt, und zwar um die 80 Prozent. Zusatzfrage: Könnte die Bundesregierung die Zahlen wirklich nachreichen? Das ist eine Sache, die, glaube ich, viele interessiert, weil wir eine breite Debatte haben. Deshalb fragt man sich, was die Bundesregierung intern macht. StS Seibert: Sicher ist, dass sich die Bundesregierung von diesem Appell - das ist ganz klar - selber nicht ausnimmt. Das ist auch die Haltung in den Häusern. Ob es Zahlen dazu gibt, weiß ich nicht. Aber ich versuche, zu prüfen, ob wir das nachreichen können. Die Anfrage wurde nicht beantwortet. Um die 80 Prozent ist keine konkrete Aussage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208785.pdf - 2021-02-18_1-IFGBescheidNAME.pdf Anfragenr: 208785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208785/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Ihre Ablehnung habe ich erhalten. Ich habe die Angelegenheit dem Bundesbeauftragten für den Da…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Prozentangabe der Mitarbeiter im Homeoffice“ [#208785] [#208785]
Datum
18. Februar 2021 13:24
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Ihre Ablehnung habe ich erhalten. Ich habe die Angelegenheit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz übermittelt. Ihre Antwort verweist auf eine Quelle, die zum Zeitpunkt der Anfrage nicht existierte. Darüber hinaus die Angabe ungenau. Ihre Antwort zeugt nicht gerade von Transparenz. Während Herr Seibert für jeden Bereich der Privatwirtschaft sehr genaue Zahlen hatte - kann Ihr Haus da nicht mit Transparenz glänzen. Ihre Antwort werde ich darüber hinaus den Medien zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 208785 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. März 2021 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,2 KB


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