Prozentangabe der Mitarbeiter in Ministerien im Homeoffice

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Im Rahmen der Aktuellen Homeoffice-Debatte zur Corona Pandemie bitte ich um Angabe, wie hoch der prozentuelle Anteil an Mitarbeitern der Bundesministerien im Homeoffice ist. Idealerweise erfolgt eine Angabe pro Ministerium.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2021
  • Frist
    17. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen der Aktue…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prozentangabe der Mitarbeiter in Ministerien im Homeoffice [#208745]
Datum
15. Januar 2021 10:22
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Aktuellen Homeoffice-Debatte zur Corona Pandemie bitte ich um Angabe, wie hoch der prozentuelle Anteil an Mitarbeitern der Bundesministerien im Homeoffice ist. Idealerweise erfolgt eine Angabe pro Ministerium.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208745/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prozentangabe der Mitarbeiter in Ministerien im Homeoffice“ [#208745] [#208745]
Datum
17. Februar 2021 18:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208745/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da ich außer einer Eingangsmitteilung keine Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208745.pdf Anfragenr: 208745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208745/
Bundeskanzleramt
Ablehnung, da das Bundeskanzleramt die eigene Quote im Homeoffice nicht kennt.
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Ablehnung, da das Bundeskanzleramt die eigene Quote im Homeoffice nicht kennt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prozentangabe der Mitarbeiter in Ministerien im Homeoffice“ [#208745] [#208745]
Datum
9. März 2021 16:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208745/ Per Post habe ich eine Ablehnung erhalten, das die Information nicht vorliegt. So hat die Kanzlerin nebst Herrn Söder bereits am 13.1.21 Kenntnis von der genauen Anzahl der Stellen im privaten Sektor OHNE Homeoffice, aber behauptet, weiterhin keine Zahlen zu den eigenen Behörden zu haben? Der Staat scheint die Anforderungen an die Corona Arbeitsschutz verordnung für sich selbst anders auszulegen als für die Privatwirtschaft. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208745.pdf Anfragenr: 208745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208745/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundeskanzleramt vom 17.2.2021 # 25-…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundeskanzleramt vom 17.2.2021 # 25-735/001 II#0201
Datum
15. März 2021 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
586,6 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. # 25-735/001 II#0201 Sehr Antragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundeskanzleramt vom 17.2.2021 #…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundeskanzleramt vom 17.2.2021 # 25-735/001 II#0201 [#208745]
Datum
24. März 2021 20:23
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
ablehnung_ifg_anfrage_kanzleramt.pdf
493,8 KB
Sehr << Anrede >> In der Anlage erhalten Sie den Bescheid des Kanzleramtes zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - ablehnung_ifg_anfrage_kanzleramt.pdf Anfragenr: 208745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208745/

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