Prozentsatz der Kinder beim Vater

Eine Aufschlüsselung der Personengruppen, welche bei Amtsgerichtsverfahren der letzen 2 Jahre den gewöhnlichen Aufenthalt ihres leiblichen Kindes zugesprochen bekommen haben. (Die Prozentsätze, falls möglch auch die Anzahlen) Männlich/Weiblich Deutscher Staatsbürger / Ausländer. Falls Möglich bitte Aufgeschlüsselt per Gerichtsstandort

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufschlüsselun…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prozentsatz der Kinder beim Vater [#144559]
Datum
22. Mai 2019 11:30
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufschlüsselung der Personengruppen, welche bei Amtsgerichtsverfahren der letzen 2 Jahre den gewöhnlichen Aufenthalt ihres leiblichen Kindes zugesprochen bekommen haben. (Die Prozentsätze, falls möglch auch die Anzahlen) Männlich/Weiblich Deutscher Staatsbürger / Ausländer. Falls Möglich bitte Aufgeschlüsselt per Gerichtsstandort
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 498/2019 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 22. Mai 2019 - Prozentsatz der Kinder beim Vater [#144559]
Datum
19. Juni 2019 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 498/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem mit E-Mail vom 22. Mai 2019 gestellten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu Ihrer Anfrage stehen Daten aus der vom Statistischen Bundesamt amtlich veröffentlichten Statistik der Familiengerichte zur Verfügung. Diese können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000102. Von einer Übersendung sehe ich daher ab (vgl. § 9 Absatz 3 2. Alternative IFG). In dieser Familiengerichtstatistik werden die gerichtlichen Übertragungen des Sorgerecht unterteilt nach - auf Mutter und Vater gemeinsam - auf die Mutter - auf den Vater - auf einen Dritten - für eine oder mehrere Kinder auf einen Elternteil und für die anderen Kinder auf den anderen Elternteil oder einen Dritten angegeben. Die Daten werden getrennt nach Scheidungen, abgetrennte Folgesachen, isolierten Familiensachen (Eltern sind oder waren verheiratet) und Übertragung auf nicht miteinander verheirateten Eltern ausgewiesen. Die Angabe "Auf einen Dritten" ist dabei nicht weiter unterteilt nach insbesondere männlich, weiblich oder Jugendamt, so dass keine Aussage darüber getroffen werden kann, auf wie viele männliche oder weibliche Personen das Sorgerecht übertragen worden ist. Eine Aufteilung nach der Nationalität erfolgt in keinem Fall. Mit freundlichen Grüßen