Prozentuale Anteil der Geimpften auf den Intensivstationen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Wie hoch ist der proz. Anteil von Geimpften bei COVID-19 Patienten auf den Intensivstationen für den Monat August 2021?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. August 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
  • 4 Follower:innen
Ralf Ernst Peter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch ist der …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Ralf Ernst Peter
Betreff
Prozentuale Anteil der Geimpften auf den Intensivstationen [#227524]
Datum
29. August 2021 07:28
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist der proz. Anteil von Geimpften bei COVID-19 Patienten auf den Intensivstationen für den Monat August 2021?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Ernst Peter Anfragenr: 227524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227524/ Postanschrift Ralf Ernst Peter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Ernst Peter
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0351 [#227524…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0351 [#227524]
Datum
31. August 2021 17:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Peter, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0351. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Peter, wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folge…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.08.2021: Prozentuale Anteil der Geimpften auf den Intensivstationen [#227524] (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0351)
Datum
15. September 2021 12:12
Status
Sehr geehrter Herr Peter, wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Bitte beachten Sie, dass das IFG keinen Anspruch auf Auswertung von Daten nach bestimmten Gesichtspunkten, sondern lediglich den Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen. Sofern dem Robert Koch-Institut (RKI) diese Informationen als amtliche Informationen vorliegen, wurde diese bereits veröffentlicht. Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen. Im Einzelnen: Die Angaben zu Impfungen/Impfdurchbrüchen bei COVID-19-Fällen (inklusive Angaben zu Intensivstation) insgesamt und sowie aufgeschlüsselt für die jeweils letzten vier Kalenderwochen finden sich seit dem 19.08.2021 immer donnerstags im wöchentlichen Lagebericht, beispielsweise im Bericht vom 09.09.2021, unter der Überschrift "Impfeffektivität" (Tabelle 4, Seite 19). Die wöchentlichen sowie die täglichen Situationsberichte können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Den vollständigen Bericht vom 09.09.2021 können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Eine tabellarische Übersicht der COVID-19-Fälle nach Meldewoche und Geschlecht sowie Anteile mit für COVID-19 relevanten Symptomen, Anteile Hospitalisierter/Verstorbener und ihr Altersmittelwert/-median wird wöchentlich jeden Donnerstag aktualisiert auf der Homepage des RKI veröffentlicht. Sie können die wochenaktuelle Tabelle abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Eine Übersicht über die aktuellen Zahlen-Trends zu unterschiedlichen Parametern nach Monaten können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Eine darüber hinausgehende zusammenfassende Aufarbeitung liegt dem Robert Koch-Institut nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen