Prozessbeschreibung im BAPersBw zur Entscheidung Leihe von Liegenschaftsmaterial/ Büromöbel an NIcht-Bw Behörde

Ich bitte um Übersendung der Prozessbeschreibung, die zur Entscheidungsfindung und ggf. Billigung der unentgeltlichen Leihe von Liegenschaftsmaterial/ Büromöbeln an eine andere - Nicht-Bw Behörde - im BAPersBw zur Anwendung kommt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Übersendung d…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prozessbeschreibung im BAPersBw zur Entscheidung Leihe von Liegenschaftsmaterial/ Büromöbel an NIcht-Bw Behörde [#217832]
Datum
8. April 2021 22:46
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Übersendung der Prozessbeschreibung, die zur Entscheidungsfindung und ggf. Billigung der unentgeltlichen Leihe von Liegenschaftsmaterial/ Büromöbeln an eine andere - Nicht-Bw Behörde - im BAPersBw zur Anwendung kommt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217832/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Antragsteller/in Antragsteller/in Aktenzeichen: I 1.3 –…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
12. April 2021 13:11
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: I 1.3 – Az 39-22-17 Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Herr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Bezug: IFG-Anfrage @ vom 08.04.2021 von Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem IFG gemäß Bezug ist am 8. April 2021 im Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) eingegangen und wurde am 9. April 2021 an das für die Bearbeitung von IFG-Anfragen zuständige Sachgebiet (I 1.3 Verwaltung) weitergeleitet. Nach Abschluss der Bearbeitung Ihrer Anfrage erhalten Sie unaufgefordert weitere Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Antragsteller/in Antragsteller/in Aktenzeichen: I 1.3 –…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
3. Mai 2021 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: I 1.3 – Az 39-22-17 Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Herr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Bezug: IFG-Anfrage @ vom 08.04.2021 von Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Auskunftsersuchen teile ich Ihnen Folgendes mit: Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) ist als Dienststelle in Bezug auf Liegenschaftsmaterial und Büromöbel ausschließlich Nutzer. Die Ausstattung wird durch das Objektmanagement des zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentrums (BwDLZ) zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe von Liegenschaftsmaterial und Büromöbeln durch das BAPersBw an Behörden außerhalb der Bundeswehr ist nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen