Prozesskostenhilfe

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Der Bundespräsident ist sowohl verantwortlich für die Einhaltung der völkerrechtlichen Verträge wie EMRK, insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren Art. 6, 13 EMRK als auch für die Unterzeichnung von Gesetzen bevor sie Im BGBl. veröffentlicht werden.

Es geht es mir um die Frage, ob der Gesetzgeber die geforderte Umsetzung der PKH vollständig geleistet hat. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die StPO geändert wurde im Hinblick auf PKH.

1. Europäische Kommission - Pressemitteilung: Neue EU-Vorschriften garantieren Prozesskostenhilfe in Strafverfahren. Europäische Kommission. 4. Mai 2017. Abgerufen am 4. Mai 2017.
2. ↑ Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls. Amtsblatt der Europäischen Union. 26. Oktober 2016. Abgerufen am 4. Mai 2017.

Der Termin 5. Mai 2019 wurde jedenfalls überschritten.

Strafe im europäischen Maßstab ist jede hoheitliche Maßnahme zur Ahndung von Fehlverhalten, wird bei OWi-Verfahren immer (noch) ignoriert. Das Europäische Recht unterscheidet nicht zwischen Bußgeldern und Geldstrafen. 1 BVR 519/10.

Als Empfänger von Sozialleistungen wurden mir in der Vergangenheit die Anträge auf PKH und Beratungshilfe nicht nur abgelehnt sondern teilweise durch die Gerichte im Vorfeld ignoriert.

Dies vermittelt den Eindruck als das nur der geldige Mensch überhaupt bzw. zumindest die Chance hat, am Rechtsstaat teilzunehmen, von Sozialstaat rede ich erst gar nicht, weil ich das "Hartz IV-Regime" (Wort entnommen aus Beschluss BVerfG) auch schon mehr oder weniger erfolgreich optimiere :)

Immerhin hat es "nur" 15 Jahre gebraucht, um die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen größer 30% festzustellen. Wo war da der verfassungsgemäße Gesetzgeber? (Art. 20 (3) und 1 (3) GG)

Gegen die restlichen 30% Verfassungswidrigkeit klage ich ebenfalls schon.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Alexander Schröpfer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bundesp…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Alexander Schröpfer
Betreff
Prozesskostenhilfe [#184699]
Datum
16. April 2020 10:25
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Bundespräsident ist sowohl verantwortlich für die Einhaltung der völkerrechtlichen Verträge wie EMRK, insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren Art. 6, 13 EMRK als auch für die Unterzeichnung von Gesetzen bevor sie Im BGBl. veröffentlicht werden. Es geht es mir um die Frage, ob der Gesetzgeber die geforderte Umsetzung der PKH vollständig geleistet hat. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die StPO geändert wurde im Hinblick auf PKH. 1. Europäische Kommission - Pressemitteilung: Neue EU-Vorschriften garantieren Prozesskostenhilfe in Strafverfahren. Europäische Kommission. 4. Mai 2017. Abgerufen am 4. Mai 2017. 2. ↑ Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls. Amtsblatt der Europäischen Union. 26. Oktober 2016. Abgerufen am 4. Mai 2017. Der Termin 5. Mai 2019 wurde jedenfalls überschritten. Strafe im europäischen Maßstab ist jede hoheitliche Maßnahme zur Ahndung von Fehlverhalten, wird bei OWi-Verfahren immer (noch) ignoriert. Das Europäische Recht unterscheidet nicht zwischen Bußgeldern und Geldstrafen. 1 BVR 519/10. Als Empfänger von Sozialleistungen wurden mir in der Vergangenheit die Anträge auf PKH und Beratungshilfe nicht nur abgelehnt sondern teilweise durch die Gerichte im Vorfeld ignoriert. Dies vermittelt den Eindruck als das nur der geldige Mensch überhaupt bzw. zumindest die Chance hat, am Rechtsstaat teilzunehmen, von Sozialstaat rede ich erst gar nicht, weil ich das "Hartz IV-Regime" (Wort entnommen aus Beschluss BVerfG) auch schon mehr oder weniger erfolgreich optimiere :) Immerhin hat es "nur" 15 Jahre gebraucht, um die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen größer 30% festzustellen. Wo war da der verfassungsgemäße Gesetzgeber? (Art. 20 (3) und 1 (3) GG) Gegen die restlichen 30% Verfassungswidrigkeit klage ich ebenfalls schon.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Schröpfer Anfragenr: 184699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184699 Postanschrift Alexander Schröpfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Schröpfer
Alexander Schröpfer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prozesskostenhilfe“ vom 16.04.2020 (#184…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Alexander Schröpfer
Betreff
AW: Prozesskostenhilfe [#184699]
Datum
19. Mai 2020 05:26
An
Bundespräsidialamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prozesskostenhilfe“ vom 16.04.2020 (#184699) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alexander Schröpfer Anfragenr: 184699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184699
Bundespräsidialamt
Sehr geehrter Herr Schröpfer, die Antwort zu Ihrer Anfrage wurde bereits am 14. Mai 2020 an Sie versandt. Eine Ko…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
WG: Prozesskostenhilfe [#184699]
Datum
19. Mai 2020 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schröpfer, die Antwort zu Ihrer Anfrage wurde bereits am 14. Mai 2020 an Sie versandt. Eine Kopie füge ich dieser E-Mail zu Ihrer Kenntnis bei. Mit freundlichen Grüßen

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Alexander Schröpfer
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre erneute Antwort, die erste scheint durch CORONA verschw…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Alexander Schröpfer
Betreff
AW: WG: Prozesskostenhilfe [#184699]
Datum
19. Mai 2020 11:12
An
Bundespräsidialamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre erneute Antwort, die erste scheint durch CORONA verschwunden zu sein. Die Antworten die Sie mir gegeben haben sind bekannt, daher liegen beriets einige Beschwerden bei BVerfG wegen desVerstoßes des fainren Verfahren nach Ar. 6, 13 EMRK mangels Beiordnung eines Anwaltes bzw. Ablehnung Beratungshilfe/PKH. Nach der Bundespräsident für völkerrechltiche internationale Verträge zuständig ist, weise ich Ihn daraufhin, dass der Gesetzgeber die Vorgaben der EU zu, 5.05.2019 nicht vollständig erfüllt hat: Europäische Kommission – Pressemitteilung: Neue EU-Vorschriften garantieren Prozesskostenhilfe in Strafverfahren. Europäische Kommission. 4. Mai 2017. Abgerufen am 4. Mai 2017. Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls. Amtsblatt der Europäischen Union. 26. Oktober 2016. Abgerufen am 4. Mai 2017. Was sagte Gustav Heinemann: „Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.“ Und genau das tue ich hiermit und erinnere erneut an die Umsetzung der EU-Vorgaben. Oder wollen sie mir etwa damit sagen, dass nur der eine Chance hat seine Rechte durchzusetzen, wenn er sich mit Geld (für einen Anwalt) freikaufen kann? Beste Grüße Alexander Schröpfer Anfragenr: 184699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184699