Prozessoptimierung Familienzusammenführungsvisum (VFZ) bei der Deutschen Botschaft Islamabad (GEI), Pakistan

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Wartezeit für die Ernennung eines Familienzusammenführungsvisums wurde beim GEI, Pakistan, auf mindestens 18 Monate erhöht. Diese 18-Monats-Zeit beinhaltet keine Antragsbearbeitungszeiten. Meine Frage lautet also, welche konkreten Schritte wurden und werden vom Auswärtigen Amt (AA) sowie vom GEI, Pakistan, unternommen, um diese Wartezeit zu verkürzen? Wenn nein, gibt es konkrete Pläne, diese 18 Monate lange Wartezeit zu verkürzen?

Welche Abteilungen innerhalb der AA sind an der Umsetzung solcher organisatorischer Veränderungen am GEI beteiligt? Bitte teilen Sie ihre Kontaktdaten mit.

Wie viel Zeit (in Monaten) wird es voraussichtlich dauern, um dieses 18-monatige Warteschlangenproblem zu lösen?

Hat AA einige Regeln oder Richtlinien, was eine akzeptable Wartezeit für einen Termin bei einer deutschen Botschaft sein sollte?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Wartezeit für…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prozessoptimierung Familienzusammenführungsvisum (VFZ) bei der Deutschen Botschaft Islamabad (GEI), Pakistan [#256542]
Datum
7. August 2022 02:30
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Wartezeit für die Ernennung eines Familienzusammenführungsvisums wurde beim GEI, Pakistan, auf mindestens 18 Monate erhöht. Diese 18-Monats-Zeit beinhaltet keine Antragsbearbeitungszeiten. Meine Frage lautet also, welche konkreten Schritte wurden und werden vom Auswärtigen Amt (AA) sowie vom GEI, Pakistan, unternommen, um diese Wartezeit zu verkürzen? Wenn nein, gibt es konkrete Pläne, diese 18 Monate lange Wartezeit zu verkürzen? Welche Abteilungen innerhalb der AA sind an der Umsetzung solcher organisatorischer Veränderungen am GEI beteiligt? Bitte teilen Sie ihre Kontaktdaten mit. Wie viel Zeit (in Monaten) wird es voraussichtlich dauern, um dieses 18-monatige Warteschlangenproblem zu lösen? Hat AA einige Regeln oder Richtlinien, was eine akzeptable Wartezeit für einen Termin bei einer deutschen Botschaft sein sollte?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256542/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prozessoptimierung Familienzusammenführungsvisum (VFZ) bei der Deu…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prozessoptimierung Familienzusammenführungsvisum (VFZ) bei der Deutschen Botschaft Islamabad (GEI), Pakistan [#256542]
Datum
2. August 2023 19:08
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prozessoptimierung Familienzusammenführungsvisum (VFZ) bei der Deutschen Botschaft Islamabad (GEI), Pakistan“ vom 07.08.2022 (#256542) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 327 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Auswärtige Amt. Sie haben diese als…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Prozessoptimierung Familienzusammenführungsvisum (VFZ) bei der Deutschen Botschaft Islamabad (GEI), Pakistan [#256542]
Datum
4. August 2023 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Auswärtige Amt. Sie haben diese als Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) übermittelt Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Am Dienstort Islamabad wurden bereits verschiedene Maßnahmen getroffen, um die Annahmekapazitäten in allen Antragskategorien zu erhöhen. Beispielsweise durch eine Erweiterung der Visastelle im Rahmen einer Großen Baumaßnahme oder durch personelle Verstärkungen sowohl temporärer als auch dauerhafter Art. Die Zahl der bearbeiteten Visumanträge im Familiennachzug konnte so im laufenden Jahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um etwa 80% erhöht werden, im Vergleich zu Vorcorona-Niveau um 21%. Gleichwohl ist festzustellen, dass aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Visa zum Familiennachzug bisher noch kein Rückgang der Wartezeiten eingetreten ist. Die Botschaft Islamabad und das Auswärtige Amt sind sich bewusst, dass die langen Wartezeiten gerade in Fällen des Familiennachzugs sehr belastend sind. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass auch in Zukunft alles dafür getan wird, diese Wartezeiten zu reduzieren. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank für die Bereitstellung einiger sehr nützlicher Informationen. Können Sie bitte auch Folge…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prozessoptimierung Familienzusammenführungsvisum (VFZ) bei der Deutschen Botschaft Islamabad (GEI), Pakistan [#256542]
Datum
4. August 2023 19:43
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für die Bereitstellung einiger sehr nützlicher Informationen. Können Sie bitte auch Folgendes beantworten? Hat AA einige Regeln oder Richtlinien, was eine akzeptable Wartezeit für einen Termin bei einer deutschen Botschaft sein sollte? Anfragenr: 256542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256542/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>