Prozessunterlagen Verfahren gegen Schössler

Anfrage an: Landgericht Koblenz

- Sämtliche Prozessunterlagen des Amtsgerichts zum Rechtsverfahren gegen Toto Lotto-Geschäftsführer Schössler

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. September 2015
  • Frist
    3. November 2015
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche …
An Landgericht Koblenz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Prozessunterlagen Verfahren gegen Schössler [#11460]
Datum
30. September 2015 13:00
An
Landgericht Koblenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Prozessunterlagen des Amtsgerichts zum Rechtsverfahren gegen Toto Lotto-Geschäftsführer Schössler
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Landgericht Koblenz
= DCbersendung Prozessunterlagen, Anfrage vom 30.9.2015 Präsidentin des Landgerichts Koblenz Bearbeiter: Ri AG …
Von
Landgericht Koblenz
Betreff
= DCbersendung Prozessunterlagen, Anfrage vom 30.9.2015
Datum
2. Oktober 2015 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Präsidentin des Landgerichts Koblenz Bearbeiter: Ri AG Dr. Susanne Dreyer-Mälzer Tel.: 0261 / 102-1508 Fax: 0261 / 102-1503 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Mail vom 30.9.2015 liegt mir vor. Unabhängig davon, dass hinsichtlich der angeforderten Unterlagen kein Anspruch auf Einsichtnahme oder Übersendung gemäß § 2 Abs. 4 LIFG besteht, da es sich hier um Unterlagen eines Strafverfahrens handelt, könnte Ihnen die Verwaltung des Landgerichts die Unterlagen auch nicht übersenden, da der Prozess beim Amtsgericht Koblenz durchgeführt worden ist. Nach Beendigung des Verfahrens beim Amtsgericht werden die Akten an die Staatsanwaltschaft Koblenz zurückgegeben, die die aktenführende Behörde ist. Mit freundlichen Grüßen