Prozessvertretung des Auswärtigen Amtes

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Bürger:innenanfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

in wievielen Fällen hat sich das Auswärtige Amt in 2019 und 2020 durch eine externe Anwaltskanzlei vertreten lassen. Wieviele Prozesse wurden insgesamt geführt?

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Februar 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Bürger:innenanfrage Sehr << Anrede >> in wievielen Fällen hat sich das Auswärtige Amt in 2019 und 2…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prozessvertretung des Auswärtigen Amtes [#213915]
Datum
28. Februar 2021 13:57
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bürger:innenanfrage Sehr << Anrede >> in wievielen Fällen hat sich das Auswärtige Amt in 2019 und 2020 durch eine externe Anwaltskanzlei vertreten lassen. Wieviele Prozesse wurden insgesamt geführt? Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213915/upload/26e870fb66533d3015c5972d2e89e09cf8ea62cc/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in Sie möchten mit Ihrer Anfrage vom 28.02.2021 eine Bürgeranfrage/Bürgerinnenanfrage stellen,…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
AW: Prozessvertretung des Auswärtigen Amtes [#213915]
Datum
3. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie möchten mit Ihrer Anfrage vom 28.02.2021 eine Bürgeranfrage/Bürgerinnenanfrage stellen, haben diese aber an das IFG-Postfach geschickt. Nach Rücksprache mit dem Bürgerservice teile ich Ihnen mit, dass Ihre Fragen inhaltlich über einfache Bürgeranfragen hinausgehen und daher nicht als Bürgeranfragen beantwortet werden können. Sofern Sie eine IFG-Anfrage stellen möchten, weise ich Sie vorsorglich auf Folgendes hin: Sie haben im Jahre 2020 zwölf Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt und in keinem dieser Fälle eine zustellungsfähige Postanschrift oder De-Mail-Adresse angegeben. Mit Email vom 22. Oktober 2020 haben wir Ihnen letztmalig mitgeteilt, dass die Angabe einer zustellungsfähigen Postanschrift oder De-Mail-Adresse Voraussetzung für die Bearbeitung Ihrer Anträge ist. Sie haben sich daraufhin an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewandt, und dieser hat Ihnen dazu mitgeteilt, dass zwar nicht er, aber das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat diese gegenteilige Auffassung vertritt und sich andere Ministerien, darunter das Auswärtige Amt, dieser Auffassung angeschlossen haben. Vor diesem Hintergrund betrachten wir weitere Anträge, die von Ihnen ohne Angabe einer zustellungsfähigen Postanschrift oder De-Mail-Adresse gestellt werden, als querulatorisch und werden sie nicht bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe Antragsteller/in Sie scheinen die Anfragen bei fragdenstaat.de sehr genau zu verfolgen. Aber ich würde es b…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prozessvertretung des Auswärtigen Amtes [#213915]
Datum
4. März 2021 18:08
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Antragsteller/in Sie scheinen die Anfragen bei fragdenstaat.de sehr genau zu verfolgen. Aber ich würde es begrüßen, wenn Sie die Zeit für die Beantwortung von Anfragen und weniger die Abwimmelung von Anfragen aufwenden würden. Was ist denn der Umfang für Bürgeranfragen? Nur mal rein Interesse ... ansonsten macht es IHnen sicher nichts aus, die Fragen ihrer Auftraggeber - genau, dies sind die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213915/upload/26e870fb66533d3015c5972d2e89e09cf8ea62cc/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prozessvertretung des Auswärtigen Amtes“ [#213915] [#213915]
Datum
7. März 2021 12:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213915/auth/aa3b33839f8d369c10dd5b73933662e8f4ce46a4/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Auswärtige Amt wertet meine Anfrage als IFG-Anfrage und ist nicht bereit, die Antwort zu geben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Bürger:innenanfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 213915.pdf Anfragenr: 213915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213915/upload/26e870fb66533d3015c5972d2e89e09cf8ea62cc/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. März 2021 08:08
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
1,2 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> das AA wertet die Sache als IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Prozessvertretung des Auswärtigen Amtes“ [#213915]
Datum
30. März 2021 11:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das AA wertet die Sache als IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213915/upload/26e870fb66533d3015c5972d2e89e09cf8ea62cc/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie wollten mir noch mitteilen, welchen Umfang eine Bürger:innenanfrage haben darf …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Prozessvertretung des Auswärtigen Amtes“ [#213915]
Datum
30. März 2021 15:48
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie wollten mir noch mitteilen, welchen Umfang eine Bürger:innenanfrage haben darf und wo dies definiert ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213915/upload/26e870fb66533d3015c5972d2e89e09cf8ea62cc/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-722/002 II#0425 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Prozessvertretung des Auswärtigen Amtes“ [#213915]
Datum
31. März 2021 14:30
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-722/002 II#0425 Sehr Antragsteller/in da Ihnen nicht an der Bearbeitung Ihrer Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gelegen ist sondern Sie gerade die Bearbeitung nach diesem nicht wünschen, sehe ich Sie nicht in Ihren Rechten nach dem IFG als verletzt. Auf die Beantwortung einer Bürgeranfrage besteht im Gegensatz zu einem Antrag nach dem IFG kein Anspruch und offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym gestellte Anfragen sind nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien nicht zu beantworten. Somit würde eine Vermittlung dahingehen, Ihren Antrag nicht nach dem IFG zu bearbeiten, auch keinen Erfolg haben. Ich habe die Bearbeitung Ihrer Eingabe daher abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen