Prozessvertretung im Verfahren BVerwG 10 C 24/19 vor dem Bundesverwaltungsgericht
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gem. der Richtlinie des BMI vom 25. September 2018 zur Prozessvertretung des Bundes durch externe Kanzleien besteht die Notwendigkeit, ein Prüfschema einzuhalten.
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vergabevermerk bzw. die Dokumente, aus denen hervorgeht, dass eine Vertretung des Bundes durch eine beauftragte Anwaltskanzlei in dem Verfahren BVerwG 10 C 24/19 vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie den Vorinstanzen (VG Berlin, OVG Berlin-Brandenburg) notwendig war
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. Februar 2021
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30. März 2021
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