Prüfung der Sperrung von ChatGPT

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Auf Mastodon hat der Bundesdatenschutzbeauftragte einen möglichen Rechtsverstoß artikuliert, der zu einer Sperrung führen könnte: “Alle Gefährdungen der informationellen Selbstbestimmung, die so schwerwiegend sind, das keine Frist ausreichend erscheint, sondern Datenverarbeitung sofort bis zur Veränderung eingestellt werden muss. Z.B. wenn sensible Daten öffentlich würden“, so Kelber. Welche Gefährdungen könnten das sein, die von ChatGPT ausgehen?

2. Welche spezifischen Bedenken bezüglich des Datenschutzes hat der Datenschutzbeauftragte in Bezug auf ChatGPT?


3. Welche personenbezogenen Daten verarbeitet ChatGPT und wie werden diese geschützt?


4. Wie entscheidet der Datenschutzbeauftragte, wann eine unmittelbare Einstellung der Datenverarbeitung erforderlich ist?


5. Würde eine Sperrung von ChatGPT auch Auswirkungen auf andere KI-Modelle haben, die ähnliche Funktionen ausführen?


6. Wie wird der Datenschutzbeauftragte sicherstellen, dass eine Sperrung von ChatGPT nicht die Meinungsfreiheit beeinträchtigt?


7. Welche Schritte werden unternommen, um sicherzustellen, dass der Schutz personenbezogener Daten und die Meinungsfreiheit in Einklang gebracht werden?


8. Gibt es Möglichkeiten für ChatGPT, die Bedenken bezüglich des Datenschutzes auszuräumen oder Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um eine Sperrung zu vermeiden?


9. Welche rechtlichen Grundlagen und Verfahren werden bei der Entscheidung über eine mögliche Sperrung von ChatGPT berücksichtigt?


10. Welche Maßnahmen müssen getroffen werden bzw. welche Anforderungen an OpenAI gestellt werden, damit wir die positiven Seiten von ChatGPT nutzen können?

11. Welche Aufklärungsmaßnahmen sind nötig, um Nutzer_innen die Chancen, aber auch die Risiken von ChatGPT zu erläutern?

12. Jede Form von Zugangsbeschränkungen zu einem Werkzeug wie ChatGPT kann potenzielle Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, den freien Informationsfluss und die Innovationsmöglichkeiten haben. Welche negativen Folgen könnte eine Sperrung von ChatGPT für Entwickler, Investoren und Unternehmen haben?

13. Konkrete Rechtsverstöße konnte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bislang nicht benennen. So sagte er mir gegenüber auf Mastodon: „Weiß ich nicht. Wie im Interview gesagt, haben wir das nicht untersucht“. Was untersucht denn der Bundesdatenschutzbeauftragte bei ChatGPT konkret?

14. „ChatGPT hat ein Rennen um die Vorherrschaft in der Künstlichen Intelligenz ausgelöst – Europa hinkt hinterher“ lautet eine Schlagzeile der FAZ. Könnte eine Sperrung von ChatGPT in Deutschland die Wettbewerbsposition auf dem Markt für KI-Anwendungen weiter verschlechtern?

15. Ein Verbot von KI-Schreibtools wie ChatGPT in Hochschulen ergibt keinen Sinn. Zu diesem Fazit kommt ein Rechtsgutachten der Ruhruniversität Bochum. Wie bewerten der Bundesdatenschutzbeauftragte diese Rechtsposition? Siehe auch: https://news.rub.de/presseinformationen/wissenschaft/2023-03-08-gutachten-ein-verbot-von-ki-schreibtools-hochschulen-ergibt-keinen-sinn

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
  • 7 Follower:innen
Gunnar Sohn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Auf Mastodon hat der Bundesdatensc…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gunnar Sohn
Betreff
Prüfung der Sperrung von ChatGPT [#275543]
Datum
12. April 2023 09:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Auf Mastodon hat der Bundesdatenschutzbeauftragte einen möglichen Rechtsverstoß artikuliert, der zu einer Sperrung führen könnte: “Alle Gefährdungen der informationellen Selbstbestimmung, die so schwerwiegend sind, das keine Frist ausreichend erscheint, sondern Datenverarbeitung sofort bis zur Veränderung eingestellt werden muss. Z.B. wenn sensible Daten öffentlich würden“, so Kelber. Welche Gefährdungen könnten das sein, die von ChatGPT ausgehen? 2. Welche spezifischen Bedenken bezüglich des Datenschutzes hat der Datenschutzbeauftragte in Bezug auf ChatGPT?
 3. Welche personenbezogenen Daten verarbeitet ChatGPT und wie werden diese geschützt?
 4. Wie entscheidet der Datenschutzbeauftragte, wann eine unmittelbare Einstellung der Datenverarbeitung erforderlich ist?
 5. Würde eine Sperrung von ChatGPT auch Auswirkungen auf andere KI-Modelle haben, die ähnliche Funktionen ausführen?
 6. Wie wird der Datenschutzbeauftragte sicherstellen, dass eine Sperrung von ChatGPT nicht die Meinungsfreiheit beeinträchtigt?
 7. Welche Schritte werden unternommen, um sicherzustellen, dass der Schutz personenbezogener Daten und die Meinungsfreiheit in Einklang gebracht werden?
 8. Gibt es Möglichkeiten für ChatGPT, die Bedenken bezüglich des Datenschutzes auszuräumen oder Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um eine Sperrung zu vermeiden?
 9. Welche rechtlichen Grundlagen und Verfahren werden bei der Entscheidung über eine mögliche Sperrung von ChatGPT berücksichtigt?
 10. Welche Maßnahmen müssen getroffen werden bzw. welche Anforderungen an OpenAI gestellt werden, damit wir die positiven Seiten von ChatGPT nutzen können? 11. Welche Aufklärungsmaßnahmen sind nötig, um Nutzer_innen die Chancen, aber auch die Risiken von ChatGPT zu erläutern? 12. Jede Form von Zugangsbeschränkungen zu einem Werkzeug wie ChatGPT kann potenzielle Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, den freien Informationsfluss und die Innovationsmöglichkeiten haben. Welche negativen Folgen könnte eine Sperrung von ChatGPT für Entwickler, Investoren und Unternehmen haben? 13. Konkrete Rechtsverstöße konnte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bislang nicht benennen. So sagte er mir gegenüber auf Mastodon: „Weiß ich nicht. Wie im Interview gesagt, haben wir das nicht untersucht“. Was untersucht denn der Bundesdatenschutzbeauftragte bei ChatGPT konkret? 14. „ChatGPT hat ein Rennen um die Vorherrschaft in der Künstlichen Intelligenz ausgelöst – Europa hinkt hinterher“ lautet eine Schlagzeile der FAZ. Könnte eine Sperrung von ChatGPT in Deutschland die Wettbewerbsposition auf dem Markt für KI-Anwendungen weiter verschlechtern? 15. Ein Verbot von KI-Schreibtools wie ChatGPT in Hochschulen ergibt keinen Sinn. Zu diesem Fazit kommt ein Rechtsgutachten der Ruhruniversität Bochum. Wie bewerten der Bundesdatenschutzbeauftragte diese Rechtsposition? Siehe auch: https://news.rub.de/presseinformationen/wissenschaft/2023-03-08-gutachten-ein-verbot-von-ki-schreibtools-hochschulen-ergibt-keinen-sinn Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Gunnar Sohn
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AW: Prüfung der Sperrung von ChatGPT [#275543]
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17. Mai 2023 06:49
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung der Sperrung von ChatGPT“ vom 12.04.2023 (#275543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn
Gunnar Sohn
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Gunnar Sohn
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AW: Prüfung der Sperrung von ChatGPT [#275543]
Datum
17. Mai 2023 06:50
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Gunnar Sohn
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AW: Prüfung der Sperrung von ChatGPT [#275543]
Datum
22. Mai 2023 06:59
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Datum
22. Mai 2023 06:59
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Von
Gunnar Sohn
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AW: Prüfung der Sperrung von ChatGPT [#275543]
Datum
1. Juni 2023 15:48
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Von
Gunnar Sohn
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AW: Prüfung der Sperrung von ChatGPT [#275543]
Datum
1. Juni 2023 15:48
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/006 II#1081 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - "Prüfung der Sperrung von ChatGPT" [#275543] # IFG-780/006 II#1081
Datum
20. Juni 2023 09:20
Status
Warte auf Antwort
202,6 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/006 II#1081 Sehr geehrter Herr Sohn, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Sohn
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Von
Gunnar Sohn
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - "Prüfung der Sperrung von ChatGPT" [#275543] # IFG-780/006 II#1081 [#275543]
Datum
29. Juni 2023 10:20
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Gunnar Sohn
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AW: Ihr IFG-Antrag - "Prüfung der Sperrung von ChatGPT" [#275543] # IFG-780/006 II#1081 [#275543]
Datum
29. Juni 2023 10:22
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung der Sperrung von ChatGPT“ vom 12.04.2023 (#275543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn

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Meine Anfrage wurde abgelehnt
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Meine Anfrage wurde abgelehnt
Datum
30. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,3 MB