Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln

1) Die Korrespondenz zwischen Ihnen und der Stadt Köln bezüglich der Prüfung, ob auf der Thurner Straße Maßnahmen getroffen werden können, damit verkehrsbehindernd geparkte Fahrzeuge verhindert werden können.
2) Ergebnisse dieser Prüfung, in Form von Protokollen, Berichten, Notizen, E-Mails oder anderen Dokumenten

Laut Stadt Köln, Straßenverkehrsbehörde, wurde im Zeitraum zwischen dem 10.10.2022 und dem 19.10.2022 unter anderen von Ihnen die Örtlichkeit geprüft.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln [#261368]
Datum
20. Oktober 2022 13:52
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die Korrespondenz zwischen Ihnen und der Stadt Köln bezüglich der Prüfung, ob auf der Thurner Straße Maßnahmen getroffen werden können, damit verkehrsbehindernd geparkte Fahrzeuge verhindert werden können. 2) Ergebnisse dieser Prüfung, in Form von Protokollen, Berichten, Notizen, E-Mails oder anderen Dokumenten Laut Stadt Köln, Straßenverkehrsbehörde, wurde im Zeitraum zwischen dem 10.10.2022 und dem 19.10.2022 unter anderen von Ihnen die Örtlichkeit geprüft.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261368/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 20.10.2022 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
20. Oktober 2022 14:52
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 20.10.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 59/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.10.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 21.11.2022 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
21. November 2022 11:18
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 21.11.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 59/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.10.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Zugang zur Korrespondenz zwischen der Polizei Köln und der Stadt Köln zu Verkehrsmaßnahmen auf der Thurner Straße in Köln-Dellbrück, sowie die Ergebnisse einer solchen Prüfung. Nach Prüfung Ihres Antrags nehme ich wie folgt Stellung: Es ist richtig, dass die o.g. Örtlichkeit von der zuständigen Stelle der Polizei Köln geprüft wurde. Eine entsprechende Unfallauswertung wurde der Straßenverkehrsbehörde Köln übermittelt. Bei den von Ihnen beantragten Informationen handelt es sich allerdings um nicht vollständig anonymisierbare Unfalldaten, die aus Datenschutzgründen nicht an anfragende Privatpersonen übermittelt werden dürfen. Sie dürfen lediglich an berechtigte Behörden weitergegeben werden. Zweck dieser Regelung ist es einer missbräuchlichen Verwendung dieser Daten entgegenzuwirken. Da Sie vorliegend weder ein rechtliches noch ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft machen können, ist Ihr Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um kurze Mitteilung. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#261368] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#261368]
Datum
22. November 2022 10:09
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe Ihren Einwand bezüglich der Statistiken, welche nicht anonymisiert werden können. Jedoch möchte ich Sie bitten weiter zu prüfen, ob Sie meiner Anfrage nach IFG NRW nicht dennoch mindestens teilweise stattgeben müssen. Neben der Korrespondenz zwischen der Stadt Köln und der Polizei Köln zu diesem Thema sind auch noch Protokolle, Notizen und Berichte angefragt worden, die im Rahmen der Prüfung, vor allem vor Ort, entstanden sind. Eine vollständige Ablehnung ist hier nicht angezeigt. Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Schreiben vom 22.11.2022 Polizeipräsidium Köln Köln, 25.11.2022…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Schreiben vom 22.11.2022
Datum
25. November 2022 15:20
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 25.11.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 59/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.10.2022 Ihr Schreiben vom 22.11.2022 Sehr << Antragsteller:in >> nach vollumfänglicher Prüfung Ihres Antrags muss ich Ihnen mitteilen, dass keine weiteren Dokumente oder Ähnliches in Bezug zu Verkehrsmaßnahmen auf der Thurner Straße beim Polizeipräsidium Köln vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 22.11.2022 [#261368] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 22.11.2022 [#261368]
Datum
25. November 2022 20:11
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie sagen, dass es keinerlei Korrespondenz zwischen Ihnen und der Stadt Köln zum angefragten Thema gebe, abgesehen von nicht anonymisierbaren Statistiken. Können Sie mir erklären, wie die Polizei vor Ort die Situation geprüft hat ohne ein Protokoll anzufertigen? Wie kann es kein Ergebnis oder eine Handlungsempfehlung ohne Dokumentation ebendieser geben? Hat die Stadt Köln keine schriftliche Anfrage gestellt? Gab es keine schriftliche Antwort (auch ohne Rohrstatistiken) Ihrerseits? Alle diese Dokumente habe ich angefragt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261368/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln“ [#261368]
Datum
12. Dezember 2022 13:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/261368/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Polizei meine Anfrage vollständig ablehnt, ohne zu prüfen, ob meiner Anfrage zumindest teilweise entsprochen werden kann. Die Polizei Köln behauptet, dass Statistiken, welche an die Stadt Köln übermittelt wurden, unmöglich von personenbezogenen Daten getrennt werden können. Ferner führt sie aus, dass diese Statistiken nicht herausgegeben werden, um "einer missbräuchlichen Verwendung dieser Daten entgegenzuwirken". Letzteren Punkt finde ich nicht im IFG NRW als Ablehnungsgrund. Die Korrespondenz zwischen der Stadt Köln und der Polizei Köln, die ich ebenfalls angefragt habe, wird mir ebenso versagt, jedoch ohne Angabe von Gründen. Auf meinen Widerspruch reagiert die Polizei Köln leider nicht. Die gesetzliche Frist ist bereits abgelaufen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 261368.pdf - 2022-10-20_2-informationsblattifg.pdf Anfragenr: 261368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261368/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln“ [#261368]
Datum
12. Dezember 2022 14:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8687/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8687/22 Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln #261368
Datum
15. Dezember 2022 12:54
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8687/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.10.2022 auf Informationszugang zur Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der Polizei Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 59/22 meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung Schulstraße Thurner Straß…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 59/22 Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln #261368 [#261368]
Datum
6. Januar 2023 19:12
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 59/22 meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln“ vom 20.10.2022 (#261368) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korresponden…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 59/22 Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln #261368 [#261368]
Datum
12. Januar 2023 14:24
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln“ vom 20.10.2022 (#261368) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Frau [geschwärzt], Seit Ihrem Schreiben an die Polizei Köln sind nun vier Wochen ohne Reaktion vergange…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-8687/22 Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln #261368 [#261368]
Datum
12. Januar 2023 14:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau [geschwärzt], Seit Ihrem Schreiben an die Polizei Köln sind nun vier Wochen ohne Reaktion vergangen. Insgesamt ist die gesetzliche Frist für die Beantwortung meiner Anfrage nach dem IFG NRW bereits seit 52 Tagen überschritten. Haben Sie bereits eine Antwort von der Polizei Köln erhalten? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 15.12.2022 1) Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt] Aktenzeichen: [geschwärzt]…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 15.12.2022
Datum
17. Januar 2023 15:25
Status
Warte auf Antwort
1) Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt] Aktenzeichen: [geschwärzt] Betreff: Mein Schreiben vom 15.12.2022 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung: Ihr Antrag auf Informationszugang zur Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln Mein Schreiben vom 15.12.2022 Sehr [geschwärzt], leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]%[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
Dienstaufsichtsbeschwerde, Mein Schreiben vom 25.11.2022 - Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E [#261368] Az.: ZA 24 - 13.0…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstaufsichtsbeschwerde, Mein Schreiben vom 25.11.2022 - Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E [#261368]
Datum
23. Januar 2023 09:44
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E Guten Tag << Antragsteller:in >> Dies ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde, welche Sie bitte entsprechend weiterleiten. Meine Anfrage nach dem IFG NRW wurde nicht rechtskonform von Ihnen behandelt. Sie reagieren seit November nicht mehr auf meine Nachfragen und Aufforderungen, die gesetzliche Frist zur Bearbeitung der Anfrage ist bereits seit 63 Tagen überschritten. Sie halten sich nicht an geltendes Recht und verletzen mich in meinen Rechten. Einen Ablehnungsbescheid habe ich nicht erhalten, auf meinen Widerspruch wurde nicht reagiert. Sie behaupten, dass ich ein berechtigtes Interesse erkennbar machen müsse, dies sieht das IFG NRW jedoch anders. Hier ist kein Ablehnungsgrund "unberechtigtes Interesse" vorhanden. Es ist sogar noch schlimmer: Auf Ihrer eigenen Internetpräsenz erklären Sie: "Das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen ist an keine speziellen Voraussetzungen geknüpft. Ein rechtliches oder berechtigtes Interesse ist nicht nachzuweisen: die Informationsfreiheit wird als Bürgerrecht allein um ihrer selbst Willen gewährt." Quelle: https://polizei.nrw/artikel/informationsfreiheitsgesetz#:~:text=Das%20Recht%20auf%20freien%20Zugang,um%20ihrer%20selbst%20Willen%20gew%C3%A4hrt. meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln“ vom 20.10.2022 (#261368) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihre Beschwerde vom 23.01.2023 Polizeipräsidium Köln Köln, 26.01.20…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihre Beschwerde vom 23.01.2023
Datum
26. Januar 2023 11:29
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 26.01.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Eingaben und Beschwerden Ihre Beschwerde vom 23.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer oben genannten Beschwerde, die ich an die zuständige Stelle weitergeleitet habe. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Schreiben vom 23.01.2023 Eingangsbestätigung der Beschwerde
Von
Polizeipräsidium Köln
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Schreiben vom 23.01.2023
Datum
1. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
462,4 KB
Eingangsbestätigung der Beschwerde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-8687/22 Thurner Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Brambachstraße Mein Aktenzeichen 209.2.3.1…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8687/22 Thurner Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Brambachstraße
Datum
3. Februar 2023 09:22
Status
Warte auf Antwort
image001.png
15,0 KB


Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8687/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.10.2022 auf Informationszugang zur Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln Sehr [geschwärzt], anbei erhalten Sie die Stellungnahme der Polizei Köln (ich habe die E-Mail und Anlage einfach kopiert und dieser Nachricht beigefügt). Weitere Protokolle, Notizen und Berichte, wie Sie sie mit E-Mail vom 22.11.2022 nachfragten, gibt es laut Auskunft der Polizei Köln nicht. Der Hinweis der Polizei Köln, dass eine tatsächliche Prüfung der Verkehrsörtlichkeit, wie von Ihnen angenommen werde, nie stattgefunden hat, verdeutlicht, dass es neben den Unfalldaten keine vorhanden Informationen gibt. Es gibt lediglich eine E-Mail mit den Unfalldaten, der laut Auskunft der zuständigen Stelle ein Telefonat vorausgegangen sei. Der Zugang zu den Unfalldaten kann nicht erfolgen, da diese nicht vollständig anonymisierbar sein sollen. Kopierte Anlagen: Polizeipräsidium Köln Köln, 02.02.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 59/22 An die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 z. Hd. Frau Schulte-Zurhausen - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1. Antrag von Herrn [geschwärzt] über das Portal "FragdenStaat" vom 20.10.2022 2. Mein Schreiben an Herrn [geschwärzt] vom 21.11.2022, Az.: w.o. 3. Schreiben von Herrn [geschwärzt] vom 22.11.2022 4. Mein Schreiben an Herrn [geschwärzt] vom 25.11.2022, Az.: w.o. 5. Ihr Schreiben vom 15.12.2022, Az.: 209.2.3.1.5-8683/22 Sehr geehrte Frau Schulte-Zurhausen, mit dem im Bezug unter 1. genannten Schreiben stellte Herr [geschwärzt] einen Antrag nach dem IFG NRW mit dem Betreff "Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln". Zudem begehrt er seinem Antrag entsprechend den Zugang zu den Ergebnissen der o.g. Prüfung, in Form von Protokollen, Berichten, Notizen, E-Mails oder anderen Dokumenten. Der Antragsteller weist im Zuge dessen darauf hin, dass die o.g. Örtlichkeit laut Stadt Köln im Zeitraum zwischen dem 10.10.2022 und dem 19.10.2022 geprüft worden sei. Mit dem im Bezug unter 2. genannten Schreiben teilte ich dem Antragsteller mit, dass die o.g. Örtlichkeit "Thurner-Straße" im Rahmen einer Unfallauswertung geprüft und die Ergebnisse dieser Prüfung an die Stadt Köln übermittelt wurden. Bei den Daten der zuvor genannten Unfallauswertung handelt es sich, wie dem Antragsteller bereits mitgeteilt, um nicht vollständig anonymisierbare Unfalldaten, die aus Datenschutzgründen nicht an anfragende Privatpersonen übermittelt werden dürfen. Sie dürfen lediglich an berechtigte Behörden, wie im vorliegenden Fall an die Stadt Köln, übermittelt werden. Der Antragsteller moniert, dass eine vollständige Ablehnung nicht angezeigt sei aufgrund von weiteren, bei der Polizei Köln vorliegenden Informationen, die im Rahmen der Verkehrsprüfung, vor allem vor Ort, entstanden seien. Daraufhin teilte ich dem Antragsteller mit, dass auch nach erneuter Prüfung keinerlei weitere Informationen, abgesehen von der an die Stadt Köln übermittelten Unfallauswertung bezüglich seines IFG-Auskunftsersuchens bei der Polizei Köln vorliegen. Im Ergebnis wurde sein Antrag auf Informationszugang abgelehnt. Der Antragsteller zeigte hierbei sein Unverständnis vor allem in Hinblick darauf, dass er nicht verstehen könne, wie die o.g. Örtlichkeit ohne Anfertigung von etwaigen Berichten, Notizen etc. geprüft werden konnte. Mit Ihrem Schreiben vom 15.12.2022 baten Sie um erneute Prüfung des Antragsgegenstandes, da nicht nachvollziehbar sei, dass keine weiteren Informationen neben der o.g. Unfallauswertung zur besagten Verkehrsörtlichkeit vorlägen. Zu den vorgenannten Punkten nehme ich wie folgt Stellung: Eine tatsächliche Prüfung der Verkehrsörtlichkeit, wie vom Antragsteller angenommen, hat nie stattgefunden. Vielmehr entstammen die Informationen zu besagter Örtlichkeit allein aus einem für solche Zwecke entwickelten polizeilichen System, der sogenannten "Elektronischen Unfalltypen-Steckkarte (EUSka). Dieses System dient dem Zweck Verkehrsunfalldaten elektronisch auf digitalen Karten darzustellen, die in Bedarfsfällen ausgewertet werden können. So zum Beispiel bei Anfragen durch andere, berechtigte Behörden. Im vorliegenden Fall wurde die o.g. Unfallauswertung, welche die einzige Informationsquelle der Polizei Köln zur besagten Örtlichkeit darstellt, an die Stadt Köln in Form der in der Anlage befindlichen E-Mail übersandt. Aus der in der Anlage befindlichen E-Mail wurden die personenbezogenen Daten entfernt. Wie oben bereits erläutert, kann dem Antragsteller der Zugang zur besagten Unfallauswertung aus Datenschutzgründen nicht gewährt werden. Mangels weiterem Schriftverkehr können dem Antragsteller im Ergebnis keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden. Ich hoffe, mit diesen Ausführungen zur Klärung des Sachverhalts beigetragen zu haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Betreff: WG: Verkehrsunfallstatistik Thurner Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Brambachstraße [[geschwärzt]] Direktion Verkehr DirV FüSt - [geschwärzt] Verkehrsunfallentwicklung Stadtgebiet Köln; Polizeiinspektionen 5; Thurner Straße im deklarierten Bereich Erhebung der Verkehrsunfalldaten für die Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 (September 2022; Stand 13.10.2022). Parameter: - Thurner Straße im deklarierten Bereich Ausgewertet wurden die Verkehrsunfälle der Kategorie 1 bis 4 der Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 (September 2022; Stand 13.10.2022)[geschwärzt] Ergebnis der Auswertung als Anlage beigefügt! Datenquelle: Elektronische Unfalltypen-Steckkarte (EUSKA) Ich hoffe, dass ich Ihnen durch mein Tätigwerden weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-8687/22 Thurner Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Brambachstraße [#261368] Guten Tag <…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-8687/22 Thurner Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Brambachstraße [#261368]
Datum
3. Februar 2023 15:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> aus zuverlässiger Quelle weiß ich, das die Statistik, welche an die Stadt Köln geliefert wurde, beispielsweise Karten enthält, auf welchen die Lage Thurner Straße dargestellt ist und wo dort welche Art von Unfall passiert ist. Hier sind keinerlei schützenswerte personenbezogenen Daten vorhanden. Mindestens für diese Karte müsste der Ablehnungsgrund nicht funktionieren. Ich gehe weiterhin davon aus, dass meine begehrten Daten frei von schützenswerten personenbezogenen Daten sind, denn die Polizei Köln _muss_ sich an das Prinzip der Datensparsamkeit halten. Mindestens müssen die Daten hier anonymisierbar sein, oder wenigstens große Teile davon. Die Polizei Köln hat mir nicht glaubhaft gemacht, wieso eine Anonymisierung unmöglich sein soll. Ich möchte Sie bitten, sofern die LDI NRW eine "berechtigte Behörde" ist, selbst Einsicht in die angefragten Daten zu nehmen. Vielen Dank, dass Sie bereits eine Hälfte (?) der Korrespondenz zwischen Polizei und Stadt Köln befreit haben. Mir fehlt auch hier die Anfrage der Stadt Köln an die Polizei zur Übersendung der Statistik. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261368/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-8687/22 Thurner Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Brambachstraße [#261368] Mein Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8687/22 Thurner Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Brambachstraße [#261368]
Datum
7. Februar 2023 09:55
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Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8687/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom 20.10.2022 auf Informationszugang zur Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Hinweise. Ich habe soeben die auskunftspflichtige Stelle noch einmal angeschrieben. Sobald ich eine Antwort erhalte, melde ich mich bei Ihnen unaufgefordert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-8687/22 Thurner Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Brambachstraße Mein Aktenzeichen 209.2.3.1…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8687/22 Thurner Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Brambachstraße
Datum
28. Februar 2023 09:17
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8687/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.10.2022 auf Informationszugang zur Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln Sehr << Antragsteller:in >> die Polizei Köln teilte mir am 21.02.2023 mit, dass mein zweites Auskunftsersuchen intern an die zuständige Fachdienststelle für Verkehr weitergegeben wurde. Mir wurde mitgeteilt, dass ich eine Rückmeldung erhalten habe. Ich melde mich bei Ihnen unaufgefordert. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 23.01.2023 Beschwerde zurückgewiesen
Von
Polizeipräsidium Köln
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 23.01.2023
Datum
28. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Beschwerde zurückgewiesen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-8687/22 Thurner Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Brambachstraße [#261368] Guten Tag <…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-8687/22 Thurner Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Brambachstraße [#261368]
Datum
11. April 2023 22:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie kurz daran erinnern, dass Sie sich in dieser Angelegenheit noch bei mir melden wollten. Weiterhin gilt: meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln“ vom 20.10.2022 (#261368) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. diese mittlerweile um 141 Tage überschritten. Die Polizei Köln ist auffällig ablehnend in allen Anfragen nach IFG NRW, welche ich an sie gerichtet habe. Ich würde mich freuen, wenn Sie selbst Einsicht in die angefragte Statistik nähmen. Sie werden sehen, dass keinerlei schützenswerte personenbezogene Daten vorhanden sind. Das Verhalten der Polizei Köln verdient eine Beanstandung aus Ihrem Hause. Schließlich möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Zeit, Ihre Mühen und Ihre Geduld bedanken. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-8687/22 Thurner Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Brambachstraße [#261368] Mein Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8687/22 Thurner Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Brambachstraße [#261368]
Datum
18. April 2023 11:30
Status
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8687/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom 20.10.2022 auf Informationszugang zur Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln Sehr << Antragsteller:in >> ich hatte am 12.04.2023 die Polizei Köln bereits noch einmal um Stellungnahme gebeten. Ihre Nachfrage vom 11.04.2023 hatte ich erst allerdings danach erhalten. Ich melde mich bei Ihnen unaufgefordert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-8687/22 Thurner Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Brambachstraße Mein Aktenzeichen 209.2.3.1…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8687/22 Thurner Straße zwischen Dellbrücker Hauptstraße und Brambachstraße
Datum
11. Mai 2023 14:24
Status
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8687/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.10.2022 auf Informationszugang zur Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln Meine E-Mail vom 18.04., Schreiben vom 12.04. an die Polizei Kö Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Polizei Köln soeben an mein Schreiben vom 12.04.2032 erinnert und werde mich bei Ihnen unaufgefordert melden. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8687/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8687/22 Informationszugang zur Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln
Datum
12. Mai 2023 13:10
Status
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8687/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.10.2022 auf Informationszugang zur Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln Meine gestrige E-Mail Sehr [geschwärzt], anbei erhalten Sie die Zwischenmitteilung der Polizei Köln zur Kenntnisnahme. Ich werde Sie weiterhin auf dem Laufenden halten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] Von: ------@polizei.nrw.de> Im Auftrag von F Köln ZA 24 Gesendet: Donnerstag, 11. Mai 2023 15:03 An: ZF LDI Referat-2 (LDI) <Referat-2@ldi.nrw.de> Betreff: AW: ZA24 - 13.05.01.-E 59/22 Informationszugang zur Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln Polizeipräsidium Köln Köln, 11.05.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 59/22 An die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 z. Hd. ------- - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 11.05.2023/Ihr Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8687/22 Sehr geehrte------, bezugnehmend auf die o.s. E-Mail teile ich Ihnen mit, dass alle IFG-Auskunftsersuchen des Herrn [geschwärzt] gesammelt zur erneuten internen Prüfung und Zustimmung der Übersendung zu dem Aktenzeichen E 59/22 weitergegeben wurden. Sobald mir die Entscheidung der internen Prüfung vorliegt, werde ich Weiteres veranlassen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Haben Sie bereits von der Polizei Köln zu diesem IFG Verfahren gehör…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-8687/22 Informationszugang zur Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln [#261368]
Datum
3. Juni 2023 09:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Haben Sie bereits von der Polizei Köln zu diesem IFG Verfahren gehört? Welchen Zeitraum gewähren Sie der Polizei für die Beantwortung meiner Anfrage, die bereits seit Oktober 2022 auf abschließende Bearbeitung wartet? Das Verhalten der Polizei Köln ist nicht hinnehmbar. Ich möchte Sie bitten eine Beanstandung auszusprechen. Es ist nicht verständlich, dass die Polizei in keiner (!) IFG Anfrage eine zufriedenstellende Antwort liefert. Hier sehe ich eine bewusste Abwehrhaltung und Sabotage des IFG und damit meines Rechts. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261368/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Auch in diesem Verfahren danke ich Ihnen für Ihre sehr geschätzte Ve…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-8687/22 Informationszugang zur Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln [#261368]
Datum
14. August 2023 16:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Auch in diesem Verfahren danke ich Ihnen für Ihre sehr geschätzte Vermittlung. In der Zwischenzeit habe ich von einer Vermittlung der LDI (209.2.3.1.5-8978/19) erfahren, bei dem Rohdaten für die Verkehrsunfallstatistik 2013-2019 in Paderborn ebenfalls aus Datenschutzgründen nicht herausgegeben werden sollten, aber es dank eben dieser Vermittlung doch zur Herausgabe kam. (Mehr dazu hier: https://fragdenstaat.de/a/162262) Die Polizei hat sich bis heute weiter nicht mehr zu dieser Sache bei mir gemeldet. Seit Sie vermitteln will man nicht mehr mit mir in Kontakt treten. Die Prüfung der Polizei scheint ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Sie wurden am 11.5. darauf hingewiesen, dass polizeiintern weiter geprüft werden würde. Dies sind nun drei weitere Monate. Die gesetzliche Frist ist nun seit 266 Tagen überschritten. Ich verstehe, dass Sie sparsam mit Beanstandungen umgehen. Da Sie mich nun in einer Vielzahl von Vermittlungen in Angelegenheiten mit der Polizei Köln unterstützen, kann ich wiederum nicht verstehen, dass Sie keine Beanstandung prüfen. Ich habe das Verfahren zur Befreiung der sogenannten Abschnittslaufwerke beim Verkehrsdienst der Stadt Köln aufmerksam verfolgt und begrüße Ihre dortige Konsequenz sehr. Das wünsche ich mir auch in diesem Fall. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8687/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20…
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209.2.3.1.5-8687/22 Informationszugang zur Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln [#261368]
Datum
6. September 2023 13:33
Status
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8687/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.10.2022 auf Informationszugang zur Prüfung Schulstraße Thurner Straße in Köln-Dellbrück, Korrespondenz zwischen Stadt Köln und Polizei Köln Ihre E-Mail vom 14.08.2023 Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung zu Ihrer E-Mail vom 14.08.2023. Das PP Köln verbleibt bei seiner Auffassung, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihnen kein Zugang zu den begehrten Unterlagen erteilt werden kann. Ich habe daher den Vorgang daher zwecks erneuter Prüfung intern weitergegeben. Eine Beanstandung kann ich derzeit nicht aussprechen. Ich informiere Sie aber über den weiteren Verlauf. Mit freundlichen Grüßen