Prüfung zertifizierter COVID Teststationen

Anfrage an: Gesundheitsamt Köln

- inwieweit werden bereits zertifizierte COVID Teststationen vom Gesundheitsamt zur Qualitätssicherung überprüft?
- In welchen Abständen werden die Teststationen überprüft?
- Wer führt die Prüfung durch?
- Werden PCR Express Verfahren gesondert geprüft?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung zertifizierter COVID Teststationen [#256128]
Datum
2. August 2022 09:53
An
Gesundheitsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- inwieweit werden bereits zertifizierte COVID Teststationen vom Gesundheitsamt zur Qualitätssicherung überprüft? - In welchen Abständen werden die Teststationen überprüft? - Wer führt die Prüfung durch? - Werden PCR Express Verfahren gesondert geprüft?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256128/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Alle Testzentren werden in laufenden Kon…
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
AW: Prüfung zertifizierter COVID Teststationen [#256128]
Datum
2. August 2022 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
att178941.jpg
2,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Alle Testzentren werden in laufenden Kontrollen auf die Einhaltung der infektionshygienischen Anforderungen nach Anlage 1 der CoronaTeststrukturVO kontrolliert. Es gibt hierfür keine festen Abstände, diese variieren. Die Testzentren werden in der Regel stets unangekündigt kontrolliert. Weiterhin gibt es anlassbezogene Begehungen bei Bürgerbeschwerden oder anderen Verdachtsmomenten. Seit Beginn der Überwachung der Teststellen bis einschließlich 30.06.2022 sind insgesamt 960 Begehungen (inkl. Folgebegehungen) von Teststellen in Köln durchgeführt worden. Die Prüfung wird stets durch Teams der entsprechenden Abteilungen im Gesundheitsamt durchgeführt. Es sind immer mindestens zwei Mitarbeiter gemeinsam unterwegs. Es wird dabei stets auch geprüft, ob und wie die Teststellen die Anforderung erfüllen, bei positivem Antigentest eine PCR-Nachtestung anzubieten (selbst oder durch Kooperationspartner). Mit freundlichen Grüßen