Prüfauftrag der Bundeskanzlerin zur möglichen Unterbindung touristischer Reisen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Den Prüfauftrag der Bundeskanzlerin zur möglichen Unterbindung touristischer Reisen sowie dessen Ergebnis.

(vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/urlaubsreisen-ins-ausland-bleiben-erlaubt-bundesregierung-spricht-kein-verbot-aus-a-35959048-71a8-45f1-80c0-ad3d5c0d3017)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
Michael Lücke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Prüfauftrag …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Michael Lücke
Betreff
Prüfauftrag der Bundeskanzlerin zur möglichen Unterbindung touristischer Reisen [#216985]
Datum
29. März 2021 21:11
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Prüfauftrag der Bundeskanzlerin zur möglichen Unterbindung touristischer Reisen sowie dessen Ergebnis. (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/urlaubsreisen-ins-ausland-bleiben-erlaubt-bundesregierung-spricht-kein-verbot-aus-a-35959048-71a8-45f1-80c0-ad3d5c0d3017)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke Anfragenr: 216985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216985/ Postanschrift Michael Lücke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
30. März 2021
Status
Warte auf Antwort

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
15. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen