Prüfbericht BKA-Software RCIS 1.0

Den Abschlussbericht ihrer 2012 begonnenen Prüfung der BKA-Software "Remote Communication Interception Software“ (RCIS) Version 1.0.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Juni 2018
  • Frist
    17. Juli 2018
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Abschlussber…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Prüfbericht BKA-Software RCIS 1.0 [#30825]
Datum
14. Juni 2018 16:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Abschlussbericht ihrer 2012 begonnenen Prüfung der BKA-Software "Remote Communication Interception Software“ (RCIS) Version 1.0.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: 22-642 II#1360 Eingangsbestätigun…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag zu Prüfbericht BKA-Software RCIS 1.0
Datum
15. Juni 2018 11:56
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: 22-642 II#1360 Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Juni 2018. Hiermit bestätige ich den Eingang Ihres im Betreff genannten IFG-Antrages. Dieser wird unter dem oben genannten Geschäftszeichen geführt. Der zuständige Sachbearbeiter wird sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bitte ich um entsprechende Geduld. Entsprechend meiner Informationspflicht über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO, füge ich als Anlage zu dieser E-Mail meine Datenschutzerklärung bei. Sollten Sie die Anlage nicht öffnen können, so lassen Sie mich dies bitte wissen, damit ich Ihnen die Datenschutzerklärung nachreichen kann. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfbericht BKA-Software RCIS 1.0“ vom 14.06.2…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: IFG-Antrag zu Prüfbericht BKA-Software RCIS 1.0 [#30825]
Datum
17. Juli 2018 11:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfbericht BKA-Software RCIS 1.0“ vom 14.06.2018 (#30825) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um einen Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 30825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: 22-642 II#1360 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: IFG-Antrag zu Prüfbericht BKA-Software RCIS 1.0 [#30825]
Datum
18. Juli 2018 10:46
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: 22-642 II#1360 Sehr geehrter Herr Meister, ich danke für Ihre E-Mail vom 17. Juli 2018. Ihr IFG-Antrag liegt hier vor und ist in Bearbeitung (siehe hierzu auch die hiesige Eingangbestätigung vom 15. Juni 2018). Da noch andere Stellen zu beteiligen waren, hat sich der Abschluss leider etwas verzögert. Der abschließende Bescheid wird Ihnen jedoch in den nächsten Tagen zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Geschäftsz. 22-642 II#1360 Sehr geehrter Herr Meister, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Geschäftsz. 22-642 II#1360
Datum
18. Juli 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14. Juni 2018 ergeht folgender BESCHEID 1. Ihr Antrag auf Übersendung des Abschlussberichts zu der 2012 begonnenen Prüfung der BKA-Software "Remote Communication Interception Software" (RCIS) Version 1.0 wird abgelehnt. 2. Es werden keine Kosten erhoben. Begründung: Mit E-Mail vom 14. Juni 2018 baten Sie nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Zusendung des Abschlussberichtes der 2012 begonnenen Prüfung der BKA-Software "Remote Communication Interception Software" (RCIS) Version 1.0. Wörtlich bitten Sie Ihrem Antrag "Den Abschlussbericht Ihrer 2012 begonnenen Prüfung der BKA-Software 'Remote Communication Interception Software' (RCIS) Version 1.0" herauszugeben. Die von Ihnen gewünschte Information kann ich leider nicht zur Verfügung stellen, da. sie mir nicht vorliegt. Im Jahre 2012 habe ich einen Prüfbericht vorgelegt, der eine Kontrolle betraf, mit der im Jahr 2011 begonnen wurde. Zu diesem Zeitpunkt war noch der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, im Amt. Eine weitere Prüfung zur Thematik Quellentelekommunikationsüberwachung habe ich im Jahre 2012 nicht mehr begonnen, sondern erst im Jahr 2016 eine neue datenschutzrechtliche Kontrolle zur Quellen-TKÜ eingeleitet. Auf diese zweite Kontrolle bezogen sich Ihre bisherigen IFG-Anträge. Diese Kontrolle ist noch nicht abgeschlossen und die Unterlagen hierzu sind als Verschlusssache eingestuft. Auf den bisherigen Schriftverkehr dazu verweise ich. Der Prüfbericht aus dem Jahr 2012 kann ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt werden, da er nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) als "VS-Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft ist und für diese Schriftstücke gem. § 3 Nr. 4 IFG kein Informationszugang besteht. Eine aufgrund Ihres Antrages erfolgte Überprüfung der Einstufung hat dabei zu dem Ergebnis geführt, dass diese Einstufung beizubehalten ist. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen