Prüfbericht der Ärztekammer und Bericht des BfArM zu den Vorfällen in der Asklepios-Klinik St. Georg 2013

den Prüfbericht der Ärztekammer über die Abteilung für Strahlentherapie der Asklepios Klinik St. Georg vom Juni 2014 sowie den Bericht des BfArM und über dies alle Informationen, internen Vermerke, E-Mails und Protokolle, Einschätzungen oder Bewertungen, die in der Behörde zum Vorgang der Fehlbehandlungen im Bereich der Strahlentherapie in der Asklepios Klinik St. Georg im Zeitraum 2006 bis heute angefertigt wurden oder vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Februar 2015
  • Frist
    14. März 2015
  • Ein:e Follower:in
Katharina Fegebank
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
Katharina Fegebank
Betreff
Prüfbericht der Ärztekammer und Bericht des BfArM zu den Vorfällen in der Asklepios-Klinik St. Georg 2013 [#8654]
Datum
10. Februar 2015 12:18
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
den Prüfbericht der Ärztekammer über die Abteilung für Strahlentherapie der Asklepios Klinik St. Georg vom Juni 2014 sowie den Bericht des BfArM und über dies alle Informationen, internen Vermerke, E-Mails und Protokolle, Einschätzungen oder Bewertungen, die in der Behörde zum Vorgang der Fehlbehandlungen im Bereich der Strahlentherapie in der Asklepios Klinik St. Georg im Zeitraum 2006 bis heute angefertigt wurden oder vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Katharina Fegebank <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Katharina Fegebank
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz e…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Automatische Antwort: Prüfbericht der Ärztekammer und Bericht des BfArM zu den Vorfällen in der Asklepios-Klinik St. Georg 2013 [#8654]
Datum
10. Februar 2015 12:18
Status
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz eingegangen. Ihr Anliegen wird in die zuständige Abteilung weitergeleitet und schnellstmöglich bearbeitet. Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz handelt, möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass Gebühren für die Bearbeitung sowie für die Anfertigung von Kopien anfallen können. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Sehr geehrte Frau Fegebank, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Für die Beantwortung bitten w…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
WG: Prüfbericht der Ärztekammer und Bericht des BfArM zu den Vorfällen in der Asklepios-Klinik St. Georg 2013 [#8654]
Datum
13. Februar 2015 12:48
Status
image001.png
8,7 KB


Sehr geehrte Frau Fegebank, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Für die Beantwortung bitten wir um Übermittlung Ihrer Kontaktdaten. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Sehr geehrte Frau Fegebank, zu Ihrer Anfrage nach dem Transparenzgesetz müssen wir Ihnen mitteilen, das wir Ihrer…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Prüfbericht der Ärztekammer und Bericht des BfArM zu den Vorfällen in der Asklepios-Klinik St. Georg 2013 [#8654]
Datum
3. März 2015 15:07
Status
Sehr geehrte Frau Fegebank, zu Ihrer Anfrage nach dem Transparenzgesetz müssen wir Ihnen mitteilen, das wir Ihrer Bitte nicht entsprechen können. Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 HmbTG sind von der Informationspflicht nach dem Transparenzgesetz Informationen ausgenommen, "durch deren Bekanntgabe, ein Gerichtsverfahren, ein Ermittlungsverfahren, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder ein Disziplinarverfahren beeinträchtigt" werden könnte. In der Angelegenheit, in der Sie nachfragen, sind staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet worden, so dass einer Übermittlung der gewünschten Unterlagen § 6 Abs. 3 Nr. 2 HmTG entgegensteht. Mit freundlichen Grüßen