Prüfbericht des s.g. "Wasservitalisierers" im Messlabor Kolberg des Prüf- und Messdienstes

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1. Prüfbericht des sg. "Wasservitalisierers", bzw. "Celltuners", der "Wassermatrix AG" im Messlabor Kolberg des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur.

2. Die in der Pressemeldung erwähnte fehlerhafte Konformitätserklärung

3. Eine Liste der Dokumente, welche zu dieser Prüfung herangezogen wurden.

s.u.a.
"
Nachdem zahlreiche Störungsmeldungen bei der Bundesnetzagentur eingegangen waren, hatte der Prüf- und Messdienst Ermittlungen eingeleitet und den Wasservitalisierer im Messlabor Kolberg überprüft. Es wurde festgestellt, dass das Gerät eine fehlerhafte Konformitätserklärung besitzt und eine unzulässige Störaussendung erzeugt. Der Wasservitalisierer erfüllt damit nicht die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV).
"
Quelle:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20210312_Wasservitalisierer.html

Ich bin mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Prüfbericht des sg. &qu…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfbericht des s.g. "Wasservitalisierers" im Messlabor Kolberg des Prüf- und Messdienstes [#215078]
Datum
14. März 2021 10:57
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Prüfbericht des sg. "Wasservitalisierers", bzw. "Celltuners", der "Wassermatrix AG" im Messlabor Kolberg des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur. 2. Die in der Pressemeldung erwähnte fehlerhafte Konformitätserklärung 3. Eine Liste der Dokumente, welche zu dieser Prüfung herangezogen wurden. s.u.a. " Nachdem zahlreiche Störungsmeldungen bei der Bundesnetzagentur eingegangen waren, hatte der Prüf- und Messdienst Ermittlungen eingeleitet und den Wasservitalisierer im Messlabor Kolberg überprüft. Es wurde festgestellt, dass das Gerät eine fehlerhafte Konformitätserklärung besitzt und eine unzulässige Störaussendung erzeugt. Der Wasservitalisierer erfüllt damit nicht die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). " Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20210312_Wasservitalisierer.html Ich bin mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215078/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfbericht des s.g. "Wasservitalisierers&…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prüfbericht des s.g. "Wasservitalisierers" im Messlabor Kolberg des Prüf- und Messdienstes [#215078]
Datum
19. April 2021 08:41
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfbericht des s.g. "Wasservitalisierers" im Messlabor Kolberg des Prüf- und Messdienstes“ vom 14.03.2021 (#215078) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215078/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prüfbericht des s.g. "Wasservitalisierers" im Messlabor Kolberg des Prüf- und Messdienstes“ [#215078]
Datum
19. April 2021 08:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/215078/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich innerhalb der Frist keine Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 215078.pdf Anfragenr: 215078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215078/
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in weil der von Ihnen gestellte Informationsantrag auch die Interessen des Herstellers betriff…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Prüfbericht des s.g. "Wasservitalisierers" im Messlabor Kolberg des Prüf- und Messdienstes [#215078]
Datum
23. April 2021 17:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in weil der von Ihnen gestellte Informationsantrag auch die Interessen des Herstellers betrifft, musste dieser gem. § 8 Abs. 1 IFG zur Weitergabe der betroffenen Informationen angehört werden. Mit Schreiben vom 21.04.2021 hat er hiergegen umfangreiche Einwände v. a. unter dem Gesichtspunkt von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erhoben, so dass die Bereitstellung der Informationen erst nach einer bestandskräftigen Entscheidung über diese Einwendungen nach § 8 Abs. 2 IFG erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 23.4.2021 ein. Begründung: E…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prüfbericht des s.g. "Wasservitalisierers" im Messlabor Kolberg des Prüf- und Messdienstes [#215078]
Datum
23. April 2021 17:53
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 23.4.2021 ein. Begründung: Es handelt sich um Umweltinformationen nach dem UIG § 2 Absatz (3) Punkt 4: " (3) Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über " ... " den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit " Da dieses Gerät die Gesundheit von Menschen durch starke elektromagnetische Strahlung gefährdet. Somit sind die vorliegenden Informationen relevant für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215078/
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in Sie brauchen gegenwärtig noch keinen Widerspruch einzulegen, weil genau diese Frage im Drit…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Prüfbericht des s.g. "Wasservitalisierers" im Messlabor Kolberg des Prüf- und Messdienstes [#215078]
Datum
23. April 2021 19:25
Status
Sehr Antragsteller/in Sie brauchen gegenwärtig noch keinen Widerspruch einzulegen, weil genau diese Frage im Drittbeteiligungsverfahren geprüft werden wird. Ich habe Sie nur über den Verfahrensstand informieren wollen. Dies war keine Ablehnung Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank das Sie mich auf den neusten Stand des Verfahrens gebracht haben. Ich …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prüfbericht des s.g. "Wasservitalisierers" im Messlabor Kolberg des Prüf- und Messdienstes [#215078]
Datum
28. April 2021 09:08
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank das Sie mich auf den neusten Stand des Verfahrens gebracht haben. Ich erweitere meinen Antrag hiermit auf den gegenseitigen Schriftwechsel mit der "Wassermatrix AG" und der Bundesnetzagentur bzgl. des IFG Antrags: Prüfbericht des s.g. "Wasservitalisierers" im Messlabor Kolberg des Prüf- und Messdienstes [#215078] Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215078/
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Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in vorab möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesnetzagentur heute die Allgemeinverfügung m…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Prüfbericht des s.g. "Wasservitalisierers" im Messlabor Kolberg des Prüf- und Messdienstes [#215078]
Datum
17. Juni 2021 14:32
Status
Sehr Antragsteller/in vorab möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesnetzagentur heute die Allgemeinverfügung mit Vertriebsverbot und Nutzungsverbot des Wasservitalisierers veröffentlicht hat. Diese ist öffentlich im Download verfügbar unter: https://www.bnetza-amtsblatt.de/downl... . Es handelt sich um die Verfügung 49/2021 auf S. 764. Aus dieser können Sie auch einige Einzelheiten zu den bei der Beurteilung des Gerätes herangezogenen Normen und die Höhe der Grenzwertüberschreitung entnehmen, die Ihr Informationsinteresse zumindest teilweise erfüllen könnten. Was Ihren auf die Gesetze IFG, UIG und VIG gestützten Antrag betrifft, so beabsichtige ich, diesem nach der bereits erfolgten Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens stattzugeben. Weil die betroffene Partei hier allerdings der Übermittlung der Informationen nicht zugestimmt hat, muss ein Bescheid nach § 8 IFG ergehen, der Ihnen und der drittbetroffenen Partei zugestellt werden müsste. Der Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen kann erst dann gewährt werden, wenn der Bescheid über die Informationsgewährung bestandskräftig geworden ist, also innerhalb der Frist kein Widerspruch eingelegt bzw. dieser zurückgewiesen worden und eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid nicht erhoben oder rechtskräftig zurückgewiesen worden ist. Sie hatten weiter darum gebeten, über die Kosten der Informationsgewährung informiert zu werden. Weil hier ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden musste und dieses mit einer streitigen Entscheidung abzuschließen ist, handelt es sich nicht um eine einfache Auskunftserteilung bzw. Herausgabe von Abschriften, sondern um eine Auskunft bzw. Herausgabe von Abschriften mit im Einzelfall ein deutlich höherem Verwaltungsaufwand. Für diese ist nach Ziffern 1.2 oder 1.3 bzw. 2.2 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz eine Gebühr bis zu 500 € anzusetzen. Nach dem bisher wegen des Drittbeteiligungsverfahrens angefallenen Aufwand erwarte ich eine Gebühr zwischen 200 und 350 €. Sollten Sie vor dem Hintergrund dieser Informationen weiterhin eine Entscheidung Ihres Antrages begehren, so bitte ich um entsprechende Mitteilung und die Nennung einer Anschrift, an die die Bescheide über die Informationsgewährung und der Gebührenbescheid zugestellt werden können. Sollten Sie den Antrag zurückziehen, fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Bundesnetzagentur vom 14. 3.2021 # …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Bundesnetzagentur vom 14. 3.2021 # 25-728/003 II#0188
Datum
28. Juli 2021 17:37
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: # 25-728/003 II#0188 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen