Prüfbericht in Sachen Landeselternbeirat Baden-Württemberg von 2012 / Bezugnehmend auf Berichterstattung Magazin „Kontraste“

es geht um die Berichterstattung des RBB Magazins „Kontraste“ zu einem Vorgang aus 2012, als der Vorstand des Landeselternbeirates Baden-Württemberg einer Mitarbeiterin wegen angeblicher Illoyalität gekündigt hatte.

Der Bericht beruft sich u. a. auch auf einen Prüfbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg:

„ Auch der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, der den Vorgang bereits 2012 prüfte, hat damals kein Fehlverhalten der Mitarbeiterin feststellen können, dafür aber die Durchsicht von E-Mails durch den Vorsitzenden des LEB als rechtswidrig eingeordnet.“

Ich bitte um Übersendung dieses Prüfberichts.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Dezember 2019
  • Frist
    17. Januar 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: es geht um die Be…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfbericht in Sachen Landeselternbeirat Baden-Württemberg von 2012 / Bezugnehmend auf Berichterstattung Magazin „Kontraste“ [#172339]
Datum
18. Dezember 2019 10:20
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es geht um die Berichterstattung des RBB Magazins „Kontraste“ zu einem Vorgang aus 2012, als der Vorstand des Landeselternbeirates Baden-Württemberg einer Mitarbeiterin wegen angeblicher Illoyalität gekündigt hatte. Der Bericht beruft sich u. a. auch auf einen Prüfbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg: „ Auch der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, der den Vorgang bereits 2012 prüfte, hat damals kein Fehlverhalten der Mitarbeiterin feststellen können, dafür aber die Durchsicht von E-Mails durch den Vorsitzenden des LEB als rechtswidrig eingeordnet.“ Ich bitte um Übersendung dieses Prüfberichts.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172339 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Prüfbericht in Sachen Landeselternbeirat Baden-Württemberg von 2012 / Bezugnehmend auf Berichterstattung Magazin „Kontraste“ [#172339]
Datum
18. Dezember 2019 10:20
Status
Warte auf Antwort

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 18. Dezember 201…
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 18. Dezember 2019. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen