Prüfbericht über die Verwendung von Öffentlichen Mitteln an der Universität Witten/Herdecke

Ich bitte um die Übersendung des Prüfberichtes über die Verwendung von Öffentlichen Mitteln an der Universität Witten/Herdecke.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Dezember 2012
  • Frist
    12. Januar 2013
  • 0 Follower:innen
Kai Först
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesrechnungshof NRW Details
Von
Kai Först
Betreff
Datum
11. Dezember 2012 18:53
An
Landesrechnungshof NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Übersendung des Prüfberichtes über die Verwendung von Öffentlichen Mitteln an der Universität Witten/Herdecke. Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Kai Först
Mit freundlichen Grüßen Kai Först
Landesrechnungshof NRW
Sehr geehrter Herr Först, mit Blick auf Ihre Anfrage vom 11.12.2012 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir kei…
Von
Landesrechnungshof NRW
Betreff
Datum
9. Januar 2013 18:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Först, mit Blick auf Ihre Anfrage vom 11.12.2012 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir keine Informationen zu unserem Prüfungsgeschäft an Dritte herausgeben. Unsere Auskunftspraxis beruht auf dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), das auf die Behörden der externen Finanzkontrolle nur insoweit anwendbar ist, als sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 IFG NRW). In richterlicher Unabhängigkeit wahrgenommene Prüfungstätigkeiten unterliegen demnach nicht dem Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen
Kai Först
AW: Ihre Anfrage vom 11.12.2013 über "Frag den Staat" [#2725] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Inf…
An Landesrechnungshof NRW Details
Von
Kai Först
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.12.2013 über "Frag den Staat" [#2725]
Datum
12. April 2015 00:26
An
Landesrechnungshof NRW
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Prüfbericht über die Verwendung von Öffentlichen Mitteln an der Universität Witten/Herdecke" vom 11.12.2012 (#2725) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 820 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Kai Först Anfragenr: 2725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kai Först << Adresse entfernt >>

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Landesrechnungshof NRW
Ihre Anfragen vom 11.12.2012 und 12.04.2015 Sehr geehrter Herr Först, anliegend erhalten Sie Abdrucke der Antwort…
Von
Landesrechnungshof NRW
Betreff
Ihre Anfragen vom 11.12.2012 und 12.04.2015
Datum
23. April 2015 08:10
Status
Sehr geehrter Herr Först, anliegend erhalten Sie Abdrucke der Antworten des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen (LRH) auf Ihre Anfragen vom 11.12.2012 (Antwort vom 09.01.2013) und vom 12.04.2015 (Antwort vom 14.04.2015). Das Schreiben vom 14.04.2015 ist heute mit dem Vermerk "Empfänger nicht zu ermitteln" wieder beim LRH eingegangen. Mit freundlichen Grüßen