Prüfbericht zu parteinahen Stiftungen

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Antrag nach dem IFG/BHO

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Prüfbericht des BRH zur Bezahlung von Personal in parteinahen Stiftungen (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/stiftungen-gehaelter-101.html)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 96 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2021
  • Frist
    4. September 2021
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/BHO Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Prüfbericht des …
An Bundesrechnungshof Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Prüfbericht zu parteinahen Stiftungen [#226018]
Datum
2. August 2021 17:00
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/BHO Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Prüfbericht des BRH zur Bezahlung von Personal in parteinahen Stiftungen (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/stiftungen-gehaelter-101.html) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 96 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 226018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226018/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
BRH – Pressestelle 05 20 35 – Semsrott Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfragen vom 2. Augu…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: Prüfbericht zu parteinahen Stiftungen [#226018]
Datum
11. August 2021 09:11
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,5 KB


BRH – Pressestelle 05 20 35 – Semsrott Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfragen vom 2. August 2021 beim Bundesrechnungshof und beim Bundesministerium des Innern. Die Bearbeitung Ihrer Herausgabebitten wird einige zeit in Anspruch nehmen, der Bundesrechnungshof kommt in beiden Anfragen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Bundesrechnungshof
Bundesrechnungshof Az. 20 60 12 - 124/2021 Az. 20 60 12 - 125/2021 Ihr Betreff: Prüfbericht zu parteinahen St…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Prüfbericht zu parteinahen Stiftungen [#226018] und [#226023]
Datum
2. September 2021 14:37
Status
Warte auf Antwort
Bundesrechnungshof Az. 20 60 12 - 124/2021 Az. 20 60 12 - 125/2021 Ihr Betreff: Prüfbericht zu parteinahen Stiftungen [#226018] und [#226023] Sehr geehrter Herr Semsrott, am 2. August 2021 begehrten Sie über das Internetportal "Frag den Staat" * Zugang zum Prüfbericht des BRH zur Bezahlung von Personal in parteinahen Stiftungen, auf den eine Berichterstattung auf "tagesschau.de" Bezug nimmt: https://www.tagesschau.de/investigati... (Az. 20 60 12 - 124/2021), sowie * Zugang zu sämtlichen Prüfberichten, die der Bundesrechnungshof im Jahr 2019 gemäß § 104 Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Bezug auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Politischen Stiftungen (Rosa-Luxemburg-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung sowie Hanns-Seidel Stiftung) angefertigt hat. Dabei präzisieren Sie, dass personenbezogene Daten geschwärzt werden können (Az. 20 60 12 - 125/2021). Beide Begehren auf Informationszugang stützen Sie auf § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 96 Absatz 4 BHO. Mit § 96 Absatz 4 BHO hat der Gesetzgeber eine abschließende Regelung geschaffen, die anderen Regelungen auf Informationszugang vorgeht. Damit erfolgt ein gesetzlicher Ausgleich zwischen dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit auf der einen Seite und dem Schutzbedürfnis einer unabhängigen und unbeeinflussten externen Finanzkontrolle und der parlamentarischen Budgetkontrolle durch den Bundestag auf der anderen Seite. § 96 Absatz 4 BHO erfasst sämtliche Informationen, die zu den Prüfungs- und Beratungsakten des Bundesrechnungshofes gehören (§ 96 Absatz 4 Satz 1 bis 3 BHO) und deckt demnach dessen gesamte Prüfungs- und Beratungstätigkeit ab. § 96 Absatz 4 BHO stellt für Ansprüche auf Zugang zu Informationen, die sich gegen den Bundesrechnungshof richten und dessen Prüfungs- und Beratungstätigkeit betreffen, eine gegenüber dem IFG abschließende spezialgesetzliche Regelung dar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 22. März 2018 - 7 C 30.15) ausdrücklich festgestellt. Das IFG ist insofern für Ihr Begehren nicht einschlägig. Bei seiner Entscheidung über den Zugang zu einem abschließend festgestellten Prüfungsergebnis hat der Bundesrechnungshof insbesondere abzuwägen, ob die Entscheidung dem Transparenzgedanken ausreichend Rechnung trägt, und ob sie sich auf die Arbeit des BRH oder auf die parlamentarische Budgetkontrolle nachteilig auswirkt oder ob andere öffentliche oder private Belange dem Informationsbegehren entgegenstehen. Der Bundesrechnungshof lehnt eine Herausgabe insbesondere ab, wenn dem Informationsbegehren schutzwürdige private oder öffentliche Belange entgegenstehen. Für diese Entscheidung hört der Bundesrechnungshof die geprüfte Stelle und Drittbetroffene zunächst an. Schließlich kann der Bundesrechnungshof nach § 96 Absatz 4 BHO Zugang nur zu abschließend festgestellten Prüfungsergebnissen gewähren. Az. 20 60 12 - 124/2021 Der Berichterstattung von Report Mainz auf "tagesschau.de" (https://www.tagesschau.de/investigati...) können Sie entnehmen, dass Report Mainz auf einen Entwurf eines Prüfberichts des Bundesrechnungshofes Bezug nimmt. Dabei handelt es sich um kein abschließend festgestelltes Prüfungsergebnis im Sinne von § 96 Absatz 4 BHO. Der Bundesrechnungshof hat in den vergangenen Jahren die Einhaltung des Besserstellungsverbotes bei allen politischen Stiftungen geprüft. Die einzelnen Ergebnisse dieser Prüfungen sind Gegenstand eines aktuellen, übergreifenden Berichterstattungsverfahrens an den Deutschen Bundestag. Die Zuleitung dieser übergreifenden Berichterstattung des Bundesrechnungshofes an den Deutschen Bundestag soll bis Ende des Jahres 2021 erfolgen. Die Berichterstattung an den Deutschen Bundestag wird der Bundesrechnungshof im Dezember 2021 auch veröffentlichen. Angesichts des derzeit noch laufenden übergreifenden Berichterstattungsverfahrens überwiegt das öffentliche Interesse einer funktionierenden externen Finanzkontrolle und der parlamentarischen Budgetkontrolle Ihr Informationsinteresse. Vor einer Entscheidung über den Informationszugang zu den bislang vorliegenden einzelnen Prüfungsergebnissen zur Einhaltung des Besserstellungsverbot bei den politischen Stiftungen ist der Bundesrechnungshof gehalten, Drittbeteiligte (hier: die politischen Stiftungen und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) anzuhören. Die entsprechenden Anhörungen führt der Bundesrechnungshof nun durch. Die Äußerungen der Drittbetroffenen werden wir bei unserer Entscheidung über den Informationszugang zu den einzelnen Prüfungsergebnissen nach Abschluss des Berichterstattungsverfahrens berücksichtigen. Az. 20 60 12 - 125/2021 Der Bundesrechnungshof hat am 6. September 2019 eine Abschließende Prüfungsmitteilung an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat versandt, die die Haushalts- Wirtschaftsführung einer Politischen Stiftung betrifft. Im Hinblick auf Ihr Begehren auf Informationszugang zu dieser Abschließenden Prüfungsmitteilung führt der Bundesrechnungshof ein Drittbeteiligungsverfahren durch und hört das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie die betroffene Stiftung an. Im Anschluss daran wird er gemäß § 96 Absatz 4 BHO über ihr Begehren auf Informationszugang der betreffenden Abschließenden Prüfungsmitteilung entscheiden. Wir bitten um Verständnis, dass die Verfahren (Anhörung und Entscheidung) noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechnungshof
Az. 20 60 12 - 124/2021 Az. 20 60 12 - 125/2021 Ihr Betreff: Prüfbericht zu parteinahen Stiftungen [#226018] un…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: Prüfbericht zu parteinahen Stiftungen [#226018] und [#226023]
Datum
2. Dezember 2021 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 20 60 12 - 124/2021 Az. 20 60 12 - 125/2021 Ihr Betreff: Prüfbericht zu parteinahen Stiftungen [#226018] und [#226023] HIER: Az. 20 60 12 - 124/2021 Sehr geehrter Herr Semsrott, am 2. August 2021 begehrten Sie über das Internetportal "Frag den Staat" Zugang zum Prüfbericht des BRH zur Bezahlung von Personal in parteinahen Stiftungen, auf den eine Berichterstattung auf "tagesschau.de" Bezug nimmt: https://www.tagesschau.de/investigati... (Az. 20 60 12 - 124/2021). Mit E-Mail vom 2. September 2021 wiesen wir Sie auf ein laufendes Berichterstattungsverfahren des Bundesrechnungshofes zu diesem Thema hin. Der entsprechende Prüfbericht ist mittlerweile als Teil der Bemerkungen 2021 des Bundesrechnungshofes veröffentlicht. Sie finden ihn hier: https://www.bundesrechnungshof.de/de/... Gleichzeitig übermittle ich Ihnen auf Ihren Antrag hin die Abschließenden Prüfungsmitteilungen zur Prüfung des Besserstellungsverbotes bei den einzelnen Politischen Stiftungen. Diese enthalten - nach Anhörung der Politischen Stiftungen - verschiedene Schwärzungen von personenbezogenen Daten und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Mit freundlichen Grüßen

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