Prüfbericht zu Unregelmäßigkeiten bei der Autobahn GmbH

Sehr geehrter Herr Bundesminister Scheuer,

am Dienstag, den 06.10.2020, übersandte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages einen Kurzbericht zum Thema „Nichtentlastung der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes durch den Aufsichtsrat“ (Ausschussdrucksache 19(15)399). Im Zuge dessen stellt das BMVI dar, dass es „beim Abschluss außertariflicher Arbeitsverträge der Autobahn GmbH des Bundes und deren Vorlage an den Aufsichtsrat […] zu Unregelmäßigkeiten gekommen [ist].“ Weiterhin informierte das BMVI in dem Bericht, dass der Aufsichtsrat der Autobahn GmbH in einer Sondersitzung am 02.07.2020 einen externen Prüfer zur Aufklärung des Sachverhalts beauftragt hatte. Gegenstand der externen Untersuchung sei die Überprüfung aller außertariflichen Verträge, die die Autobahn GmbH des Bundes ab dem 01.01.2019 abgeschlossen hat. In seiner Sitzung am 18.09.2020, so das BMVI, habe der Aufsichtsrat der Autobahn GmbH die Ergebnisse der Untersuchung des externen Prüfers zur Kenntnis genommen. Der Bericht des externen Prüfers liegt der Bundesregierung unter der Bezeichnung „Ergebnisbericht über die Untersuchung der Arbeitsverträge der bei der Die Autobahn GmbH des Bundes außertariflich beschäftigten Arbeitnehmer“ vor.

Daher beantrage ich hiermit Zugang zum „Ergebnisbericht über die Untersuchung der Arbeitsverträge der bei der Die Autobahn GmbH des Bundes außertariflich beschäftigten Arbeitnehmer“.

Im Ergebnisbericht sind betroffene Beschäftigte laut Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär im BMVI, Herrn Enak Ferlemann, vom 26.10.2020 auf mein Schreiben vom 07.10.2020 nicht namentlich benannt, sondern lediglich anonymisiert bezeichnet. Mithin stehen meinem Auskunftsbegehren also keinerlei Rechte Dritter entgegen.

Mit Teilschwärzungen bin ich insoweit dennoch einverstanden, wenn dadurch die Persönlichkeitsrechte bzw. Datenschutzrechte von beteiligten Personen gewahrt werden.

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Bundes, die es zu schützen gelte sind nicht erkennbar, denn der Bericht fokussiert sich auf Unregelmäßigkeiten in einer bundeseigenen GmbH, die zudem Leistungen erbringt, für die kein Markt besteht.

Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG.

Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich möchte Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung per Post bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. November 2020
  • Frist
    5. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
Sven-Christian Kindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter He…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Sven-Christian Kindler
Betreff
Prüfbericht zu Unregelmäßigkeiten bei der Autobahn GmbH [#202841]
Datum
3. November 2020 20:01
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrter Herr Bundesminister Scheuer, am Dienstag, den 06.10.2020, übersandte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages einen Kurzbericht zum Thema „Nichtentlastung der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes durch den Aufsichtsrat“ (Ausschussdrucksache 19(15)399). Im Zuge dessen stellt das BMVI dar, dass es „beim Abschluss außertariflicher Arbeitsverträge der Autobahn GmbH des Bundes und deren Vorlage an den Aufsichtsrat […] zu Unregelmäßigkeiten gekommen [ist].“ Weiterhin informierte das BMVI in dem Bericht, dass der Aufsichtsrat der Autobahn GmbH in einer Sondersitzung am 02.07.2020 einen externen Prüfer zur Aufklärung des Sachverhalts beauftragt hatte. Gegenstand der externen Untersuchung sei die Überprüfung aller außertariflichen Verträge, die die Autobahn GmbH des Bundes ab dem 01.01.2019 abgeschlossen hat. In seiner Sitzung am 18.09.2020, so das BMVI, habe der Aufsichtsrat der Autobahn GmbH die Ergebnisse der Untersuchung des externen Prüfers zur Kenntnis genommen. Der Bericht des externen Prüfers liegt der Bundesregierung unter der Bezeichnung „Ergebnisbericht über die Untersuchung der Arbeitsverträge der bei der Die Autobahn GmbH des Bundes außertariflich beschäftigten Arbeitnehmer“ vor. Daher beantrage ich hiermit Zugang zum „Ergebnisbericht über die Untersuchung der Arbeitsverträge der bei der Die Autobahn GmbH des Bundes außertariflich beschäftigten Arbeitnehmer“. Im Ergebnisbericht sind betroffene Beschäftigte laut Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär im BMVI, Herrn Enak Ferlemann, vom 26.10.2020 auf mein Schreiben vom 07.10.2020 nicht namentlich benannt, sondern lediglich anonymisiert bezeichnet. Mithin stehen meinem Auskunftsbegehren also keinerlei Rechte Dritter entgegen. Mit Teilschwärzungen bin ich insoweit dennoch einverstanden, wenn dadurch die Persönlichkeitsrechte bzw. Datenschutzrechte von beteiligten Personen gewahrt werden. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Bundes, die es zu schützen gelte sind nicht erkennbar, denn der Bericht fokussiert sich auf Unregelmäßigkeiten in einer bundeseigenen GmbH, die zudem Leistungen erbringt, für die kein Markt besteht. Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG. Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich möchte Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung per Post bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven-Christian Kindler Anfragenr: 202841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202841/ Postanschrift Sven-Christian Kindler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven-Christian Kindler
Sven-Christian Kindler
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfbericht zu Unregelmäßigkeiten bei de…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Sven-Christian Kindler
Betreff
AW: Prüfbericht zu Unregelmäßigkeiten bei der Autobahn GmbH [#202841]
Datum
7. Dezember 2020 09:33
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfbericht zu Unregelmäßigkeiten bei der Autobahn GmbH“ vom 03.11.2020 (#202841) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sven-Christian Kindler Anfragenr: 202841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202841/ Postanschrift Sven-Christian Kindler << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
655 IFG Ihr IFG-Antrag vom 03.11.2020 Vorab an: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrter Herr Abgeordnete…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
655 IFG
Datum
9. Dezember 2020 13:21
Status
Warte auf Antwort
Ihr IFG-Antrag vom 03.11.2020 Vorab an: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrter Herr Abgeordneter, anbei erhalten Sie den IFG-Bescheid vom 04.12.2020 vorab per E-Mail. Das Original wird Ihnen postalisch zugesandt. Mit freundlichen Grüßen