Prüfbericht zu Unregelmäßigkeiten bei der Autobahn GmbH
Sehr geehrter Herr Bundesminister Scheuer,
am Dienstag, den 06.10.2020, übersandte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages einen Kurzbericht zum Thema „Nichtentlastung der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes durch den Aufsichtsrat“ (Ausschussdrucksache 19(15)399). Im Zuge dessen stellt das BMVI dar, dass es „beim Abschluss außertariflicher Arbeitsverträge der Autobahn GmbH des Bundes und deren Vorlage an den Aufsichtsrat […] zu Unregelmäßigkeiten gekommen [ist].“ Weiterhin informierte das BMVI in dem Bericht, dass der Aufsichtsrat der Autobahn GmbH in einer Sondersitzung am 02.07.2020 einen externen Prüfer zur Aufklärung des Sachverhalts beauftragt hatte. Gegenstand der externen Untersuchung sei die Überprüfung aller außertariflichen Verträge, die die Autobahn GmbH des Bundes ab dem 01.01.2019 abgeschlossen hat. In seiner Sitzung am 18.09.2020, so das BMVI, habe der Aufsichtsrat der Autobahn GmbH die Ergebnisse der Untersuchung des externen Prüfers zur Kenntnis genommen. Der Bericht des externen Prüfers liegt der Bundesregierung unter der Bezeichnung „Ergebnisbericht über die Untersuchung der Arbeitsverträge der bei der Die Autobahn GmbH des Bundes außertariflich beschäftigten Arbeitnehmer“ vor.
Daher beantrage ich hiermit Zugang zum „Ergebnisbericht über die Untersuchung der Arbeitsverträge der bei der Die Autobahn GmbH des Bundes außertariflich beschäftigten Arbeitnehmer“.
Im Ergebnisbericht sind betroffene Beschäftigte laut Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär im BMVI, Herrn Enak Ferlemann, vom 26.10.2020 auf mein Schreiben vom 07.10.2020 nicht namentlich benannt, sondern lediglich anonymisiert bezeichnet. Mithin stehen meinem Auskunftsbegehren also keinerlei Rechte Dritter entgegen.
Mit Teilschwärzungen bin ich insoweit dennoch einverstanden, wenn dadurch die Persönlichkeitsrechte bzw. Datenschutzrechte von beteiligten Personen gewahrt werden.
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Bundes, die es zu schützen gelte sind nicht erkennbar, denn der Bericht fokussiert sich auf Unregelmäßigkeiten in einer bundeseigenen GmbH, die zudem Leistungen erbringt, für die kein Markt besteht.
Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG.
Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich möchte Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung per Post bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage eingeschlafen
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Datum3. November 2020
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5. Dezember 2020
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