Prüfbericht zum Abriss der A40-Rheinbrücke bei Duisburg

Den Prüfbericht zum Abriss der A40-Rheinbrücke bei Duisburg. Von besonderem Interesse ist hier eine Gegenüberstellung der Abrisskosten verglichen zu den zukünftigen Betriebskosten bei einer Weiternutzung als Fahrrad- und/oder Fussgänger-Brücke.

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  • Datum
    23. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
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Christian Thieltges
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Prüfber…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Christian Thieltges
Betreff
Prüfbericht zum Abriss der A40-Rheinbrücke bei Duisburg [#167144]
Datum
23. September 2019 16:26
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Prüfbericht zum Abriss der A40-Rheinbrücke bei Duisburg. Von besonderem Interesse ist hier eine Gegenüberstellung der Abrisskosten verglichen zu den zukünftigen Betriebskosten bei einer Weiternutzung als Fahrrad- und/oder Fussgänger-Brücke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Thieltges <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Thieltges << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz siehe eingescannten Brief / Anhang
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
2. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
siehe eingescannten Brief / Anhang