Prüfbericht zur Abteilung "Digitale Gesellschaft" de BMVI

Anfrage an: Bundesrechnungshof

den Bericht Ihrer Prüfer, in dem Sie den Aufbau der Abteilung "Digitale Gesellschaft" des BMVI rügen, u.a. weil "wesentliche Grundsätze eines geordneten Verwaltungshandelns nicht beachtet" worden seien, und weil der Nachweis fehle, dass "zusätzlich 45 Planstellen und Stellen notwendig waren", und in dem Sie deshalb es für "dringend angezeigt" halten, dass das BMVI "umgehend die Organisationsstruktur der Abteilung Digitale Gesellschaft hinterfragt", wie berichtet im Magazin Der Spiegel am 25.09.2015 unter http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/alexander-dobrindt-von-bundesrechnungshof-scharf-kritisiert-a-1054738.html

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. September 2015
  • Frist
    30. Oktober 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Bericht Ihre…
An Bundesrechnungshof Details
Von
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Betreff
Prüfbericht zur Abteilung "Digitale Gesellschaft" de BMVI [#11434]
Datum
27. September 2015 17:50
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bericht Ihrer Prüfer, in dem Sie den Aufbau der Abteilung "Digitale Gesellschaft" des BMVI rügen, u.a. weil "wesentliche Grundsätze eines geordneten Verwaltungshandelns nicht beachtet" worden seien, und weil der Nachweis fehle, dass "zusätzlich 45 Planstellen und Stellen notwendig waren", und in dem Sie deshalb es für "dringend angezeigt" halten, dass das BMVI "umgehend die Organisationsstruktur der Abteilung Digitale Gesellschaft hinterfragt", wie berichtet im Magazin Der Spiegel am 25.09.2015 unter http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/alexander-dobrindt-von-bundesrechnungshof-scharf-kritisiert-a-1054738.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Pr/Presse - 20 60 12 - 60/2015 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 27. September 20…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage: Prüfbericht zur Abteilung "Digitale Gesellschaft" de BMVI [#11434]
Datum
1. Oktober 2015 16:21
Status
Warte auf Antwort
Pr/Presse - 20 60 12 - 60/2015 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 27. September 2015 über www.fragdenstaat.de, in der Sie den Bundesrechnungshof unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) um Übersendung eines Berichtes des Bundesrechnungshofes über den Aufbau der Abteilung "Digitale Gesellschaft" bitten. Dabei beziehen Sie sich auf eine Berichterstattung des Magazins Der Spiegel vom 25. September 2015. Der Zugang zu Dokumenten des Bundesrechnungshofes, die dessen Prüfungs- und Beratungstätigkeit betreffen, richtet sich nach § 96 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO). Nach § 96 Absatz 4 Satz 1 BHO ist der Bundesrechnungshof lediglich zur Auskunft über abschließend festgestellte Prüfungsergebnisse befugt. Darüber hinausgehenden Informationsbegehren kann er hingegen nach § 96 Absatz 4 Satz 3 BHO nicht entsprechen. Ihre Anfrage bezieht sich auf einen Berichtsentwurf, der vorläufige Prüfungsergebnisse enthält. Das Prüfungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Einem Informationszugang steht auch entgegen, dass die parlamentarische Behandlung noch nicht abgeschlossen ist (§ 96 Absatz 4 Satz 2 BHO). Ihrer Bitte nach Übersendung des o. g. Berichts kann ich daher leider nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrem Schreiben vom 01.10.2015 zufolge kann der Bundesrechnungshof lediglich Ausku…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Prüfbericht zur Abteilung "Digitale Gesellschaft" de BMVI [#11434]
Datum
13. November 2016 10:55
An
Bundesrechnungshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrem Schreiben vom 01.10.2015 zufolge kann der Bundesrechnungshof lediglich Auskunft über abschließend festgestellte Prüfungsergebnisse erteilen. Ferner weisen Sie daraufhin, das Prüfungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen gewesen. Da mittlerweile mehr als ein Jahr vergangen ist, nehme ich an, dass das Prüfungsverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen ist und bitte Sie deshalb erneut, mir Folgendes zuzusenden: den Bericht Ihrer Prüfer, in dem Sie den Aufbau der Abteilung "Digitale Gesellschaft" des BMVI rügen, u.a. weil "wesentliche Grundsätze eines geordneten Verwaltungshandelns nicht beachtet" worden seien, und weil der Nachweis fehle, dass "zusätzlich 45 Planstellen und Stellen notwendig waren", und in dem Sie deshalb es für "dringend angezeigt" halten, dass das BMVI "umgehend die Organisationsstruktur der Abteilung Digitale Gesellschaft hinterfragt", wie berichtet im Magazin Der Spiegel am 25.09.2015. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesrechnungshof
Pr/Presse - 20 60 12 - 104/2016 Ihre Anfrage nach einem Prüfbericht zur Abteilung "Digitale Gesellschaft"…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Prüfbericht zur Abteilung "Digitale Gesellschaft" de BMVI [#11434]
Datum
15. November 2016 17:00
Status
Warte auf Antwort
Pr/Presse - 20 60 12 - 104/2016 Ihre Anfrage nach einem Prüfbericht zur Abteilung "Digitale Gesellschaft" des BMVI (E-Mails vom 27.09.2015 und 13.11.2016) E-Mail BRH - 20 60 12 - 60/2015 - vom 01.10.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Bezug auf Ihre Anfrage nach einem Prüfbericht zur Abteilung "Digitale Gesellschaft" des BMVI kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Der Bundesrechnungshof hat seine Erkenntnisse den zuständigen Berichterstattern im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Februar 2016 in einem Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO mitgeteilt. Die parlamentarische Beratung ist bisher nicht abgeschlossen. Wann dies der Fall sein wird ist derzeit nicht absehbar. Wie ich bereits mitteilte, gilt für den Informationszugang betreffend die Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Bundesrechnungshofes § 96 Absatz 4 BHO als spezialgesetzliche Norm. § 96 Absatz 4 Satz 1 BHO ermächtigt den Bundesrechnungshof lediglich in den Fällen Informationszugang zu gewähren, in denen abschließend festgestellte Prüfungsergebnisse vorliegen und entsprechende Berichte abschließend vom Parlament beraten sind, sofern keine öffentlichen und privaten Belange entgegenstehen. Insoweit kann ich Ihnen derzeit leider keine andere Auskunft geben. Wir werden Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren. Mit freundlichen Grüßen