Prüfbericht zur BKA-Zentraldatei "PMK-links-Z"

Den vollständigen Prüfbericht fürs BMI zur Prüftätigkeit beim Bundeskriminalamt hinsichtlich der Zentraldatei "PMK-links-Z". (siehe 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012 des BfDI, Abschnitt 7.4.4) Hilfsweise Auskunft, wieviele Datensätze dieser Zentraldatei aufgrund der darin beschriebenen Beanstandungen anschließend vom BKA gelöscht worden sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2014
  • Frist
    11. Juni 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den vollständige…
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Betreff
Prüfbericht zur BKA-Zentraldatei "PMK-links-Z" [#6369]
Datum
9. Mai 2014 00:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den vollständigen Prüfbericht fürs BMI zur Prüftätigkeit beim Bundeskriminalamt hinsichtlich der Zentraldatei "PMK-links-Z". (siehe 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012 des BfDI, Abschnitt 7.4.4) Hilfsweise Auskunft, wieviele Datensätze dieser Zentraldatei aufgrund der darin beschriebenen Beanstandungen anschließend vom BKA gelöscht worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Prüfbericht zur BKA-Zentraldatei "PM…
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AW: Prüfbericht zur BKA-Zentraldatei "PMK-links-Z" [#6369]
Datum
11. Juni 2014 19:23
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Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Prüfbericht zur BKA-Zentraldatei "PMK-links-Z"" vom 09.05.2014 (#6369) wurde von Ihnen bisher nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Datum
13. Juni 2014 12:58
Status
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AW: V-642 II_1112 [#6369] Sehr geehrte Damen und Herren, mit einer Schwärzung der im Prüfbericht enthaltenen per…
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Betreff
AW: V-642 II_1112 [#6369]
Datum
13. Juni 2014 15:15
An
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Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mit einer Schwärzung der im Prüfbericht enthaltenen personenbezogenen Daten bin ich selbstverständlich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Datum
22. Juli 2014 15:21
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Datum
17. Dezember 2014 10:56
Status
Warte auf Antwort

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Betreff versteckt
Datum
1. April 2015 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen

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