Prüfberichte der BASt zur DV (EU) 2017/1926

Prüfberichte, Kommunikation und andere Dokumente, die bei der BASt im Rahmen ihrer Aufgabe als Kontrollinstanz für die DV (EU) 2017/1926 entstanden sind.

Hintergrund: im Flyer des BMVI zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/1926 wird das BASt als zuständig für die DV und die Prüfung ihrer Einhaltung in Deutschland genannt:

> Die Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) ist Betreiber des MDM. Zugleich nimmt die BASt die Aufgabe einer Nationalen Stelle (NaSt) im Sinne des IVSG wahr. Das bedeutet, sie ist eine neutrale Kontrollinstanz, die stichprobenartig die Einhaltung der Delegierten Verordnung prüft und zur Nachbesserung auffordert.

Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/DG/multimodale-reisefunktionen-flyer.pdf?__blob=publicationFile - abgerufen am 2020-05-23

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  • Datum
    23. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prüfberichte, Kommu…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfberichte der BASt zur DV (EU) 2017/1926 [#187273]
Datum
23. Mai 2020 17:48
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Prüfberichte, Kommunikation und andere Dokumente, die bei der BASt im Rahmen ihrer Aufgabe als Kontrollinstanz für die DV (EU) 2017/1926 entstanden sind. Hintergrund: im Flyer des BMVI zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/1926 wird das BASt als zuständig für die DV und die Prüfung ihrer Einhaltung in Deutschland genannt: > Die Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) ist Betreiber des MDM. Zugleich nimmt die BASt die Aufgabe einer Nationalen Stelle (NaSt) im Sinne des IVSG wahr. Das bedeutet, sie ist eine neutrale Kontrollinstanz, die stichprobenartig die Einhaltung der Delegierten Verordnung prüft und zur Nachbesserung auffordert. Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/DG/multimodale-reisefunktionen-flyer.pdf?__blob=publicationFile - abgerufen am 2020-05-23
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187273 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.05.2020 beantworten wir wie folgt: Derzeit fehlt noch die entsp…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
WG: Prüfberichte der BASt zur DV (EU) 2017/1926 [#187273]
Datum
22. Juni 2020 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.05.2020 beantworten wir wie folgt: Derzeit fehlt noch die entsprechende, national gesetzliche Grundlage, mit der die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für die Prüfung und Einhaltung für zuständig erklärt wird. Das IVSG befindet sich daher zur Zeit in der Überarbeitung. Die BASt ist daher - Stand jetzt - noch nicht mit der Übernahme dieser Aufgaben betraut. Ihr liegen daher noch keine Prüfberichte, Kommunikation oder andere Dokumente im Zusammenhang mit der Aufgabe als Kontrollinstanz/Nationale Stelle für (EU) 2017/1926 vor. Wir hoffe, Ihnen hiermit zunächst weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen