Prüfberichte für Schutzmasken der Firma Emix

Gutachten, Prüfberichte o. Ä. für Schutzmasken der Firma Emix, durchgeführt durch das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Hintergrund: Im März 2020 kaufte Ihr Haus bei der Schweizer Firma Emix 1 Millionen Schutzmasken. Geliefert wurden dabei nicht wie vereinbart Masken der Firma 3M, sondern der ägyptischen Firma Chemi Pharma Medical. Ausweislich einer Pressemeldung seien die Masken " 'stichprobenartig' durch ein geeignetes Institut überprüft worden. Dabei habe sich 'kein Grund zur Beanstandung' ergeben" [1]. Aus einer kleinen Anfrage geht hervor, dass die fragliche Prüfung durch das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung überprüft wurde [2].

[1] https://www.presseportal.de/pm/8185/5014187
[2] https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-mit-der-emix-trading-ag-zu-ffp2-maskenauftrag/622796/anhang/lt-nrw-1713277.pdf

Ergebnis der Anfrage

Die angefragten Prüfberichte wurden bereitgestellt.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat das Institut für Arbeitsschutz der DGUV mit der Prüfung von 4 Arten Masken beauftragt. Die Prüfberichte sind auf den 25. März 2020 datiert. Die Prüfungen beruhten auf der DIN EN 149:2009 ("Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"). Das IFA hat keine abschließende Beurteilung gegeben. Soweit erkennbar wurden alle durchgeführten Prüfungen bestanden, mit Ausnahme der Durchlassprüfung für Paraffinöl-Aerosole. Das Ministerium weist darauf hin, dass die Paraffinöl-Prüfung nur orientierend mit durchgeführt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfberichte für Schutzmasken der Firma Emix [#230213]
Datum
30. September 2021 09:58
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten, Prüfberichte o. Ä. für Schutzmasken der Firma Emix, durchgeführt durch das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Hintergrund: Im März 2020 kaufte Ihr Haus bei der Schweizer Firma Emix 1 Millionen Schutzmasken. Geliefert wurden dabei nicht wie vereinbart Masken der Firma 3M, sondern der ägyptischen Firma Chemi Pharma Medical. Ausweislich einer Pressemeldung seien die Masken " 'stichprobenartig' durch ein geeignetes Institut überprüft worden. Dabei habe sich 'kein Grund zur Beanstandung' ergeben" [1]. Aus einer kleinen Anfrage geht hervor, dass die fragliche Prüfung durch das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung überprüft wurde [2]. [1] https://www.presseportal.de/pm/8185/5014187 [2] https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-mit-der-emix-trading-ag-zu-ffp2-maskenauftrag/622796/anhang/lt-nrw-1713277.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230213/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in als Anlage werden Ihnen die vier Prüfberichte für Schutzmasken der Firma Emix, wie beantrag…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Prüfberichte für Schutzmasken der Firma Emix [#230213]
Datum
20. Oktober 2021 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in als Anlage werden Ihnen die vier Prüfberichte für Schutzmasken der Firma Emix, wie beantragt, übersandt. Bitte beachten Sie, dass die Paraffinöl-Prüfung zu Ziffer 7 des jeweiligen Prüfprotokolls nach unseren Vorgaben nur orientierend mit durchgeführt wurde. Entscheidend ist die NaCl-Durchlassprüfung zu Ziffer 8 des Prüfprotokolls. Es wurden nur Masken freigegeben, die diese Prüfung bestanden haben, d.h. einen maximalen NaCl-Filterdurchlass von 6% hatten. Diese Vorgehensweise entspricht auch dem Prüfgrundsatz für Corona SARS-Cov-2 Pandemie Atemschutzmasken Rev. 2 vom 02.06.2020 der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, nachdem mindestens die Anforderungen aus einem der beiden Verfahren erfüllt werden müssen. Da es vorliegend um den Schutz vor virusbelasteten Aerosolen ging, haben wir immer auf eine Erfüllung der NaCl-Prüfung bestanden. Gemäß § 2 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige und umfangreiche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antr…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Prüfberichte für Schutzmasken der Firma Emix [#230213]
Datum
21. Oktober 2021 08:18
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige und umfangreiche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230213/

Dokumente