Prüfberichte Politische Jugendorganisationen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Prüfberichte der den politischen Jugendorganisationen aus dem Landeshaushalt zugewandten Finanzmittel

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Landesrechnungshof NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfberichte Politische Jugendorganisationen [#46638]
Datum
20. Januar 2019 19:05
An
Landesrechnungshof NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prüfberichte der den politischen Jugendorganisationen aus dem Landeshaushalt zugewandten Finanzmittel Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Landesrechnungshof NRW
Ihre Anfrage vom 20.01.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 20.01.2019 bitten Sie um Übersendung …
Von
Landesrechnungshof NRW
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.01.2019
Datum
13. Februar 2019 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 20.01.2019 bitten Sie um Übersendung von Prüfberichten der den politischen Jugendorganisationen aus dem Landeshaushalt zugewandten Finanzmittel auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), des Umweltinformationsgesetzes Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) bzw. des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden. Zunächst unterliegt der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (LRH NRW) dem Anwendungsbereich des IFG NRW nur insoweit, als von ihm Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden (§ 2 Abs. 2 IFG NRW). Ihre Anfrage tangiert jedoch allenfalls den Prüfungsbereich des LRH NRW, welcher von den Regelungen des IFG NRW nicht erfasst wird. Hinsichtlich des VIG ist der LRH NRW gem. § 2 Abs. 3 VIG als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle bereits keine informationspflichtige Stelle im Sinne dieses Gesetzes. Schließlich ist aus Ihrer Anfrage auch nicht ersichtlich, inwieweit Umweltinformationen i.S.d UIG NRW betroffen sein könnten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 20.01.2019 [#46638] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank. Welche Behörde war der …
An Landesrechnungshof NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.01.2019 [#46638]
Datum
14. Februar 2019 08:00
An
Landesrechnungshof NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank. Welche Behörde war der Empfänger des Berichts? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>