Prüfberichte zu Stuttgart21

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Antrag nach dem UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Prüfberichte, die der Bundesrechnungshof 2016 zu Stuttgart21 erstellt hat

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).
Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. April 2017
  • Frist
    20. Mai 2017
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Prüfberichte, die d…
An Bundesrechnungshof Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Prüfberichte zu Stuttgart21 [#21073]
Datum
16. April 2017 18:04
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Prüfberichte, die der Bundesrechnungshof 2016 zu Stuttgart21 erstellt hat Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
Referat Pr/Presse 20 60 12 - 49/2017 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Anfrage vom 16. April 2017 begehren Sie d…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Prüfberichte zu Stuttgart21; Ihr Antrag vom 16. April 2017
Datum
20. April 2017 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Referat Pr/Presse 20 60 12 - 49/2017 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Anfrage vom 16. April 2017 begehren Sie die Herausgabe von Prüfungsmitteilungen zu Stuttgart 21. Sie berufen sich hierbei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Umweltinformationsgesetz (UIG). Der Bundesrechnungshof hat zum einen die Verwendung der vom Bund zugesagten Zuwendungen für das Projekt Stuttgart 21, zum anderen die unternehmerische Betätigung des Bundes bei der Deutschen Bahn AG mit Bezug auf Stuttgart 21 untersucht. Der Bundesrechnungshof hat dem Deutschen Bundestag Ende 2016 zwei Berichte über seine Prüfungsergebnisse zugeleitet. Ich habe Verständnis für Ihr Anliegen, über das Ergebnis der Prüfungen des Bundesrechnungshofes informiert zu werden. Leider kann der Bundesrechnungshof dem derzeitig nicht entsprechen. Die entgegenstehenden Gründe möchte ich im Folgenden erläutern. Es besteht kein Anspruch nach dem UIG und dem IFG auf Zugang zu Informationen aus der Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Bundesrechnungshofes. Der Gesetzgeber hat mit § 96 Absatz 4 BHO eine abschließende Regelung geschaffen, die anderen Regelungen auf Informationszugang vorgeht. Damit hat der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit auf der einen Seite und dem Schutzbedürfnis einer unabhängigen und unbeeinflussten externen Finanzkontrolle und der parlamentarischen Budgetkontrolle durch den Bundestag auf der anderen Seite herbeigeführt. § 96 Absatz 4 BHO erfasst sämtliche Informationen, die zu den Prüfungs- und Beratungsakten des Bundesrechnungshofes gehören (§ 96 Absatz 4 Satz 1 bis 3 BHO) und deckt demnach dessen gesamte Prüfungs- und Beratungstätigkeit ab. Die von Ihnen begehrten Prüfungsergebnisse fallen darunter. Nach § 96 Absatz 4 Satz 2 BHO kann der Bundesrechnungshof seine Berichte zugänglich machen, sofern sie abschließend parlamentarisch beraten sind und dem Informationszugang keine öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Der Bundesrechnungshof kann seine abschließend festgestellten Prüfungsergebnisse und abschließend vom Parlament beratenen Berichte zugänglich machen, sofern keine öffentlichen und privaten Belange entgegenstehen (§ 96 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung). Das ist beim Zuwendungsbericht der Fall, sodass er in den nächsten Wochen von uns veröffentlicht werden kann. Sobald wir ihn veröffentlicht haben, erhalten Sie weitere Nachricht von uns. Der andere Bericht betrifft geheim zu haltende Geschäftsinterna der Deutschen Bahn AG. Bei den eingesehenen Unternehmensunterlagen im Rahmen der Betätigungsprüfung des Bundes bei der DB AG nach § 92 Bundeshaushaltsordnung unterliegt der Bundesrechnungshof der Verschwiegenheitspflicht nach § 395 Aktiengesetz. Er ist deshalb verpflichtet, über Geschäftsinterna der Deutschen Bahn AG und daraus abgeleitete Prüfungsergebnisse Stillschweigen zu wahren. Daher darf der Bundesrechnungshof diesen Bericht nicht herausgeben. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechnungshof
Prüfbericht zu Stuttgart 21 Sehr geehrte Damen und Herren, zum Projekt Stuttgart 21 prüfte der Bundesrechnungshof …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Prüfbericht zu Stuttgart 21
Datum
27. September 2017 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Projekt Stuttgart 21 prüfte der Bundesrechnungshof die Verwendung der vom Bund zugesagten Zuwendungen für das Projekt in Höhe von mindestens 1,6 Mrd. Euro. Den von Ihnen begehrten Beratungsbericht nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung zu dieser Prüfung (sog. Zuwendungsbericht) hat der Bundesrechnungshof nunmehr - nach abschließender Beratung des Berichts im Deutschen Bundestag (§ 96 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung) - veröffentlicht. Sie können den Bericht auf der Internetseite des Bundesrechnungshofes einsehen: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/beratungsberichte/2016-bericht-haushaltsrelevante-risiken-bei-der-foerderung-des-projektes-stuttgart-21-notwendige-schlussfolgerungen-und-die-voraussetzungen-fuer-eine-parlamentarische-budgetkontrolle-des-grossprojektes Mit freundlichen Grüßen