Prüfung der Arbeitgeber zum Mindestlohn

Wieviele Prüfungen zum Mindestlohngesetz sind bisher erfolgt? Wurden bisher Bußgelder (Wieviele und in welcher Höhe) gemäß MiLoG verhängt?

Plant der Zoll eine Publikation zu diesem Thema?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2015
  • Frist
    24. März 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Prüfung…
An Hauptzollamt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung der Arbeitgeber zum Mindestlohn [#8696]
Datum
18. Februar 2015 14:10
An
Hauptzollamt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Prüfungen zum Mindestlohngesetz sind bisher erfolgt? Wurden bisher Bußgelder (Wieviele und in welcher Höhe) gemäß MiLoG verhängt? Plant der Zoll eine Publikation zu diesem Thema?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hauptzollamt Düsseldorf
Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) HZA Düsseldorf O 1000 B - A 21…
Von
Hauptzollamt Düsseldorf
Betreff
Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
Datum
23. Februar 2015 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
HZA Düsseldorf O 1000 B - A 21 Sehr geehrtAntragsteller/in in Erledigung Ihrer nachstehenden Anfrage nach dem IFG kann ich Ihnen mitteilen, dass zur Umsetzung des Prüfauftrages nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) die bisherigen Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der deutschen Zollverwaltung (FKS) in den einzelnen Branchen um die neue Prüfaufgabe des allgemeinen Mindestlohnes erweitert worden sind, d.h., dass ab dem 1. Januar 2015 jede Prüfung der FKS eine Mindestlohnprüfung beinhaltet. In diesem Zusammenhang sind durch die FKS des Hauptzollamts Düsseldorf, die zuständig ist für den Bereich der Städte Düsseldorf, Wuppertal, Solingen und Remscheid sowie den Kreis Mettmann, seit Beginn des Jahres 2015 1.259 Personenbefragungen sowie 110 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt worden. Dabei wurde in allen Fällen eine Prüfung nach dem MiLoG vorgenommen. Der Mindestlohnanspruch ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MiLoG zum vertraglich maßgeblichen Fälligkeitstermin spätestens am letzten Bankarbeitstag, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, fällig. Dies bedeutet in der Praxis, dass Mindestlohnansprüche aus Januar 2015 frühestens ab 27.2.2015 zu verfolgen und ggf. zu ahnden wären. Insofern kann ich derzeit noch keine Aussagen über verhängte Bußgelder und deren Höhe machen. Zudem wird die FKS in der Einführungsphase des Mindestlohns nach dem Grundsatz „Aufklärung geht vor Ahndung“ handeln. Die Zollverwaltung berücksichtigt damit, dass in der Einführungsphase des Mindestlohns bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern die neuen Mindestlohnregelungen nicht vollständig bekannt sind, Unsicherheiten bei der Auslegung der neuen gesetzlichen Vorgaben bestehen, wenig Erfahrung bei den Betroffenen im Umgang mit den neuen Vorschriften vorhanden ist und ggf. im Hinblick auf die neue Rechtslage betriebliche Umstellungsprozesse erforderlich bzw. noch nicht vollständig umgesetzt sind. Bei der Verfolgung und Ahndung von Verstößen geht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit deshalb mit viel Augenmaß vor. Im Vordergrund steht eine intensive Aufklärungsarbeit gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das Hauptzollamt Düsseldorf, als regional zuständige Ortsbehörde der Bundeszollverwaltung gibt keine eigenen Publikationen heraus. Inwieweit eine Publikation zu diesem Thema durch das Bundesfinanzministerium geplant ist, ist mir derzeit leider nicht bekannt. Die Auskunftserteilung ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen