HZA Düsseldorf
O 1000 B - A 21
Sehr geehrtAntragsteller/in
in Erledigung Ihrer nachstehenden Anfrage nach dem IFG kann ich Ihnen mitteilen, dass zur Umsetzung
des Prüfauftrages nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) die bisherigen Prüfungen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit der deutschen Zollverwaltung (FKS) in den einzelnen Branchen um die neue Prüfaufgabe
des allgemeinen Mindestlohnes erweitert worden sind, d.h., dass ab dem 1. Januar 2015 jede Prüfung
der FKS eine Mindestlohnprüfung beinhaltet.
In diesem Zusammenhang sind durch die FKS des Hauptzollamts Düsseldorf, die zuständig ist für den
Bereich der Städte Düsseldorf, Wuppertal, Solingen und Remscheid sowie den Kreis Mettmann, seit
Beginn des Jahres 2015 1.259 Personenbefragungen sowie 110 Geschäftsunterlagenprüfungen
durchgeführt worden. Dabei wurde in allen Fällen eine Prüfung nach dem MiLoG vorgenommen.
Der Mindestlohnanspruch ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MiLoG zum vertraglich maßgeblichen
Fälligkeitstermin spätestens am letzten Bankarbeitstag, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung
erbracht wurde, fällig. Dies bedeutet in der Praxis, dass Mindestlohnansprüche aus Januar 2015
frühestens ab 27.2.2015 zu verfolgen und ggf. zu ahnden wären.
Insofern kann ich derzeit noch keine Aussagen über verhängte Bußgelder und deren Höhe machen.
Zudem wird die FKS in der Einführungsphase des Mindestlohns nach dem Grundsatz „Aufklärung geht
vor Ahndung“ handeln.
Die Zollverwaltung berücksichtigt damit, dass in der Einführungsphase des Mindestlohns bei Arbeitgebern
und Arbeitnehmern die neuen Mindestlohnregelungen nicht vollständig bekannt sind, Unsicherheiten bei
der Auslegung der neuen gesetzlichen Vorgaben bestehen, wenig Erfahrung bei den Betroffenen im
Umgang mit den neuen Vorschriften vorhanden ist und ggf. im Hinblick auf die
neue Rechtslage betriebliche Umstellungsprozesse erforderlich bzw. noch nicht vollständig umgesetzt
sind. Bei der Verfolgung und Ahndung von Verstößen geht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit deshalb
mit viel Augenmaß vor. Im Vordergrund steht eine intensive Aufklärungsarbeit gegenüber Arbeitnehmern
und Arbeitgebern.
Das Hauptzollamt Düsseldorf, als regional zuständige Ortsbehörde der Bundeszollverwaltung gibt keine
eigenen Publikationen heraus. Inwieweit eine Publikation zu diesem Thema durch das
Bundesfinanzministerium geplant ist, ist mir derzeit leider nicht bekannt.
Die Auskunftserteilung ist gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen