Prüfung der Beteiligung der SCHUFA Holding AG an FinAPI GmbH

Anfrage an: Bundeskartellamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

In Deutschland ist der Erwerb von Minderheitsbeteiligungen schon lange Gegenstand der Fusionskontrollprüfung durch das Bundeskartellamt. Zusammenschlüsse müssen unter anderem dann angemeldet werden, wenn sie dem Erwerber eine Position des „wettbewerblich erheblichen Einflusses“ auf das Zielunternehmen vermitteln. Ein solcher Einfluss wird angenommen, wenn ein (kleiner) Anteil erworben wird und weitere „Plus-Faktoren“ gegeben sind (z.B. Vorstandsmitgliedschaft, besondere Informationsrechte).

Die finAPI GmbH (Handelsregister Amtsgericht München, HRB 175250, Steuernummer 143/136/91668) wurde 2008 von Dr. Florian Haagen und Dr. Martin Lacher gegründet und im Jahr 2019 wurde durch die SCHUFA Holding AG eine Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen eingekauft.

Bitte senden Sie mir alle vorhandenen Unterlagen zur Fusionskontrollprüfung für diesen Vorgang zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Information, welchen Umsatz die finAPI in 2018 erwirtschaftet hat, ist leider nicht ohne einigen Aufwand (Registrierung auf dem Postweg und nachfolgend Gebühren) zu erhalten. Auch die Werte, welche die Schufa hier übernommen haben, sind nicht öffentlich einsehbar. Dass die Schufa hingegen in 2018 über 190 Millionen Euro Umsatz gemacht hat liegt öffentlich vor.

Meines Erachtens nach müsste ein "Zusammenschlusstatbestand" (§37 GWB) erfüllt sein, da die Schufa eine marktbeherrschende Stellung und einen Umsatz jenseits des Schwellenwerts von 25 Millionen Euro im Inland (§35 GWB) hatte. Die Tatsache, dass hier keine Prüfung vorgenommen wurde, ist daher überraschend.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in In Deutschland ist der Erwerb von Minderheitsbeteiligun…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung der Beteiligung der SCHUFA Holding AG an FinAPI GmbH [#173501]
Datum
6. Januar 2020 20:06
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in In Deutschland ist der Erwerb von Minderheitsbeteiligungen schon lange Gegenstand der Fusionskontrollprüfung durch das Bundeskartellamt. Zusammenschlüsse müssen unter anderem dann angemeldet werden, wenn sie dem Erwerber eine Position des „wettbewerblich erheblichen Einflusses“ auf das Zielunternehmen vermitteln. Ein solcher Einfluss wird angenommen, wenn ein (kleiner) Anteil erworben wird und weitere „Plus-Faktoren“ gegeben sind (z.B. Vorstandsmitgliedschaft, besondere Informationsrechte). Die finAPI GmbH (Handelsregister Amtsgericht München, HRB 175250, Steuernummer 143/136/91668) wurde 2008 von Dr. Florian Haagen und Dr. Martin Lacher gegründet und im Jahr 2019 wurde durch die SCHUFA Holding AG eine Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen eingekauft. Bitte senden Sie mir alle vorhandenen Unterlagen zur Fusionskontrollprüfung für diesen Vorgang zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173501 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Bedingt durch personelle Engpässen und die vorrangi…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Prüfung der Beteiligung der SCHUFA Holding AG an FinAPI GmbH [#173501]
Datum
7. Januar 2020 16:51
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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72,2 KB
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2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Bedingt durch personelle Engpässen und die vorrangige Bearbeitung fristgebundener Verfahren kann die Beantwortung Ihrer Nachricht eine Weile dauern. Wir bitten Sie um Verständnis. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,
Bundeskartellamt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, Ihre Mail vom 06.01.2020
Von
Bundeskartellamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, Ihre Mail vom 06.01.2020
Datum
10. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
753,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung der Beteiligung der SCHUFA Holding AG an…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prüfung der Beteiligung der SCHUFA Holding AG an FinAPI GmbH [#173501]
Datum
8. Februar 2020 17:00
An
Bundeskartellamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung der Beteiligung der SCHUFA Holding AG an FinAPI GmbH“ vom 06.01.2020 (#173501) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173501

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Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Mail vom 08.02.2020. Wir haben Ihre Anfrage vom 06.01.2…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
WG: Prüfung der Beteiligung der SCHUFA Holding AG an FinAPI GmbH [#173501]
Datum
11. Februar 2020 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Mail vom 08.02.2020. Wir haben Ihre Anfrage vom 06.01.2020 erhalten, leider ist unsere Antwort vom 10.01.2020 an Sie, die wir per Post an Ihre Adresse gerichtet haben, möglicherweise durch ein Büroversehen nicht bei Ihnen angekommen. Wir haben unsere Antwort heute erneut an Ihre Adresse versendet. Wir bitten, die Verzögerung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen