Prüfung der Beteiligung der SCHUFA Holding AG an FinAPI GmbH
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
In Deutschland ist der Erwerb von Minderheitsbeteiligungen schon lange Gegenstand der Fusionskontrollprüfung durch das Bundeskartellamt. Zusammenschlüsse müssen unter anderem dann angemeldet werden, wenn sie dem Erwerber eine Position des „wettbewerblich erheblichen Einflusses“ auf das Zielunternehmen vermitteln. Ein solcher Einfluss wird angenommen, wenn ein (kleiner) Anteil erworben wird und weitere „Plus-Faktoren“ gegeben sind (z.B. Vorstandsmitgliedschaft, besondere Informationsrechte).
Die finAPI GmbH (Handelsregister Amtsgericht München, HRB 175250, Steuernummer 143/136/91668) wurde 2008 von Dr. Florian Haagen und Dr. Martin Lacher gegründet und im Jahr 2019 wurde durch die SCHUFA Holding AG eine Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen eingekauft.
Bitte senden Sie mir alle vorhandenen Unterlagen zur Fusionskontrollprüfung für diesen Vorgang zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Information, welchen Umsatz die finAPI in 2018 erwirtschaftet hat, ist leider nicht ohne einigen Aufwand (Registrierung auf dem Postweg und nachfolgend Gebühren) zu erhalten. Auch die Werte, welche die Schufa hier übernommen haben, sind nicht öffentlich einsehbar. Dass die Schufa hingegen in 2018 über 190 Millionen Euro Umsatz gemacht hat liegt öffentlich vor.
Meines Erachtens nach müsste ein "Zusammenschlusstatbestand" (§37 GWB) erfüllt sein, da die Schufa eine marktbeherrschende Stellung und einen Umsatz jenseits des Schwellenwerts von 25 Millionen Euro im Inland (§35 GWB) hatte. Die Tatsache, dass hier keine Prüfung vorgenommen wurde, ist daher überraschend.
Information nicht vorhanden
-
Datum6. Januar 2020
-
8. Februar 2020
-
4 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!