Prüfung der Gefährdungslage von Ortskräften

sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen zur Prüfung der Gefährdungslage von ehemaligen afghanischen Ortskräften

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 0 Follower:innen
Micha Greif
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Micha Greif
Betreff
Prüfung der Gefährdungslage von Ortskräften [#226716]
Datum
12. August 2021 21:09
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen zur Prüfung der Gefährdungslage von ehemaligen afghanischen Ortskräften
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Micha Greif Anfragenr: 226716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226716/ Postanschrift Micha Greif << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Micha Greif
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Greif, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Prüfung der Gefährdungslage von Ortskräften [#226716]
Datum
16. August 2021 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Greif, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.08.2021, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-989 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 12.09.2021. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Greif, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen allgemein mitteilen, dass das Bundesministerium des Inn…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Prüfung der Gefährdungslage von Ortskräften [#226716]
Datum
19. August 2021 09:55
Status
Sehr geehrter Herr Greif, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen allgemein mitteilen, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme bestimmter Ausländer erklären kann. Zum Schutze derjenigen, die in Afghanistan als Ortskraft die Tätigkeit von Bundeswehr, Bundespolizei, Auswärtigem Amt und anderen deutschen Behörden unterstützt haben, erklärt das BMI bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprechende Aufnahmezusagen. Der Wirkbereich des BAMF in diesem Aufnahmeverfahren ist dabei koordinativer Natur. Das BAMF unterstützt bei dem Aufnahmeverfahren neben der ihm obliegenden Verteilung der afghanischen Ortskräfte im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Prüfung der Gefährdungslage an sich obliegt nicht dem Bundesamt, sondern wird in den jeweiligen Ressorts (BMI, Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Verteidigung) vorgenommen. Zu Ihrem Antrag liegen im Bundesamt daher keine konkreten Informationen vor. Ihre Anfrage müsste entsprechend an die o. g. Stellen gerichtet werden. Auf § 3 IFG weise ich vorsorglich hin. Mit freundlichen Grüßen