Prüfung der MDK Haushaltspläne

Sie üben als Behörde die Rechtsaufsicht über den MDK Nordrhein und den MDK Westfalen-Lippe aus und sind u.a. für die Prüfung der Rechtsmäßigkeit der jeweiligen Haushaltspläne zuständig.

Ich beantrage hiermit, die Protokolle und Vermerke dieser Prüfungen für die Haushaltspläne der Jahre 2019, 2020 und 2021 einzusehen.

Vielen Dank für Ihre Mühen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
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Jan Henrik Simon
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jan Henrik Simon
Betreff
Prüfung der MDK Haushaltspläne [#218513]
Datum
16. April 2021 09:51
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie üben als Behörde die Rechtsaufsicht über den MDK Nordrhein und den MDK Westfalen-Lippe aus und sind u.a. für die Prüfung der Rechtsmäßigkeit der jeweiligen Haushaltspläne zuständig. Ich beantrage hiermit, die Protokolle und Vermerke dieser Prüfungen für die Haushaltspläne der Jahre 2019, 2020 und 2021 einzusehen. Vielen Dank für Ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Henrik Simon Anfragenr: 218513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218513/ Postanschrift Jan Henrik Simon << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Henrik Simon

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Simon, bis zum Abschluss des Haushaltsjahres 2020 wurden den Aufsichtsbehörden die Haushaltspl…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Prüfung der MDK Haushaltspläne [#218513]
Datum
12. Mai 2021 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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967 Bytes


Sehr geehrter Herr Simon, bis zum Abschluss des Haushaltsjahres 2020 wurden den Aufsichtsbehörden die Haushaltspläne der MDKs jeweils nur zur Kenntnis übersandt. Prüfvermerke zu den Haushaltsplänen der MDKs werden nur dann angefertigt, sofern die Haushaltsansätze Anlass zu tiefergehenden Prüfungen ergeben. Sofern dies nicht der Fall ist, wird der jeweilige Haushaltsplan nicht beanstandet. Auch letzteres muss nicht schriftlich dokumentiert werden. Insofern gibt es keine Prüfvermerke zu den Haushaltsplänen der von uns beaufsichtigten MDKs für die Jahre 2019 bis 2020. Aufgrund der ab dem Haushaltsjahr 2021 geänderten Rechtslage, den Haushaltsplan durch die Aufsichtsbehörde genehmigen lassen zu müssen, wurde jeweils ein die Genehmigung unmittelbar vorbereitender Vermerk gefertigt. Diese Vermerke unterliegen allerdings nach § 7 Absätze 1, 3 IFG NRW nicht der Veröffentlichungs- und Informationspflicht. Allenfalls die Genehmigungsschreiben zu den Haushaltsplänen des MDK Westfalen-Lippe und des MDK Nordrhein könnten wir Ihnen zur Kenntnis geben, sofern dies erwünscht ist. Die Haushaltspläne selbst können Sie bei den MDKs einsehen bzw. Informationen dort einholen. Mit freundlichen Grüßen