Prüfung des ÖPNV

In Schleswig-Holstein wird der ÖPNV durch externe Betriebe geprüft, die dazu einen NAH.SH-Ausweis für die kostenlose Nutzung des ÖPNV erhalten.

Stellt Ihrer Ansicht nach die Benutzung des NAH.SH-Ausweises für Privatfahrten oder für andere Aufträge/Auftraggeber eine rechtswidrige/strafbare Handlung dar?

Wird bei Kenntnis von solchen Fällen eine strafrechtliche Prüfung (Anzeige) vorgenommen?

Welche Konsequenzen drohen einem Unternehmen, welches seine Mitarbeiter zur unrechtmäßigen Nutzung (Fahrten zu anderen Auftraggebern) anweist?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Oktober 2018
  • Frist
    5. November 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Schlesw…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
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Betreff
Prüfung des ÖPNV [#33911]
Datum
6. Oktober 2018 10:55
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Schleswig-Holstein wird der ÖPNV durch externe Betriebe geprüft, die dazu einen NAH.SH-Ausweis für die kostenlose Nutzung des ÖPNV erhalten. Stellt Ihrer Ansicht nach die Benutzung des NAH.SH-Ausweises für Privatfahrten oder für andere Aufträge/Auftraggeber eine rechtswidrige/strafbare Handlung dar? Wird bei Kenntnis von solchen Fällen eine strafrechtliche Prüfung (Anzeige) vorgenommen? Welche Konsequenzen drohen einem Unternehmen, welches seine Mitarbeiter zur unrechtmäßigen Nutzung (Fahrten zu anderen Auftraggebern) anweist?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung des ÖPNV“ vom 06.10.2018 (#33911) wurd…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prüfung des ÖPNV [#33911]
Datum
5. April 2019 19:44
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung des ÖPNV“ vom 06.10.2018 (#33911) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 152 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in