Prüfung des ÖPNV
In Schleswig-Holstein wird der ÖPNV durch externe Betriebe geprüft, die dazu einen NAH.SH-Ausweis für die kostenlose Nutzung des ÖPNV erhalten.
Stellt Ihrer Ansicht nach die Benutzung des NAH.SH-Ausweises für Privatfahrten oder für andere Aufträge/Auftraggeber eine rechtswidrige/strafbare Handlung dar?
Wird bei Kenntnis von solchen Fällen eine strafrechtliche Prüfung (Anzeige) vorgenommen?
Welche Konsequenzen drohen einem Unternehmen, welches seine Mitarbeiter zur unrechtmäßigen Nutzung (Fahrten zu anderen Auftraggebern) anweist?
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. Oktober 2018
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5. November 2018
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