Prüfung des Volksbegehrens

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Informationen, die der SenInn in Bezug auf die Zulässigkeitsprüfung nach §17 Abs. 2 AbstG des Volksbegehrens für ein Transparenzgesetz vorliegen, insbesondere Stellungnahmen anderer Senatsverwaltungen, interne und externe Gutachten, Prüfberichte, Vermerke, interner Schriftverkehr und Vorlagen.

Ich weise auf die Dringlichkeit des Verfahrens hin, da die Senatsverwaltungen mutmaßlich den Antrag bereits geprüft haben und es sich insofern um abgeschlossene Verfahrenshandlungen handelt. Sollten Sie den Informationsantrag zurückweisen wollen, bitte ich um unverzügliche Bescheidung des Antrags und verweise auf die dementsprechenden Fristen im IFG.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Mai 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Prüfung des Volksbegehrens [#187636]
Datum
30. Mai 2020 18:14
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen, die der SenInn in Bezug auf die Zulässigkeitsprüfung nach §17 Abs. 2 AbstG des Volksbegehrens für ein Transparenzgesetz vorliegen, insbesondere Stellungnahmen anderer Senatsverwaltungen, interne und externe Gutachten, Prüfberichte, Vermerke, interner Schriftverkehr und Vorlagen. Ich weise auf die Dringlichkeit des Verfahrens hin, da die Senatsverwaltungen mutmaßlich den Antrag bereits geprüft haben und es sich insofern um abgeschlossene Verfahrenshandlungen handelt. Sollten Sie den Informationsantrag zurückweisen wollen, bitte ich um unverzügliche Bescheidung des Antrags und verweise auf die dementsprechenden Fristen im IFG. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 187636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187636 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Prüfung des Volksbegehrens [#187636]
Datum
30. Mai 2020 18:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 4664-907210 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach Berliner IFG zum Verfahren der Zulässigkeitsprüfu…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Prüfung des Volksbegehrens [#187636]
Datum
3. Juni 2020 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach Berliner IFG zum Verfahren der Zulässigkeitsprüfung des Volksbegehrens "Transparenzgesetz" ist hier am Dienstag, 2. Juni 2020 eingegangen und wird von mir geprüft. Meine Entscheidung werde ich Ihnen mit gesondertem Schreiben mitteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie beantragen die Übersendung sämtlicher in Bezug auf die Zulässigkeitsprüfung nac…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Prüfung des Volksbegehrens [#187636]
Datum
16. Juni 2020 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,5 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie beantragen die Übersendung sämtlicher in Bezug auf die Zulässigkeitsprüfung nach § 17 Abs. 2 AbstG zum Volksbegehren „Transparenz“ vorliegender Informationen, insbesondere von Stellungnahmen anderer Senatsverwaltungen, internen und externen Gutachten, Prüfberichten, Vermerken, internem Schriftverkehr und Vorlagen. In Bezug auf die von Ihnen konkret genannten Unterlagen lehne ich Ihren Antrag ab. Nach den Vorschriften des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) besteht hierauf kein Anspruch: „Prüfberichte“ liegen noch nicht vor; da die rechtliche Zulässigkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Entwürfe dazu sind nach § 10 Satz 1 IFG nicht herauszugeben. Auch sonstige „Vorlagen“, „Vermerke“ und „internen Schriftverkehr“ gibt es im Zusammenhang mit der Zulässigkeitsprüfung nicht, mit Ausnahme des Eingangsvermerkes der mit der Aufforderung an alle anderen Senatsverwaltungen zur fachrechtlichen Stellungnahme verbunden ist. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen sind unmittelbare Vorarbeiten zu meiner Entscheidung über das Ergebnis der noch andauernden Zulässigkeitsprüfung und daher gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG nicht herauszugeben. Denn es handelt sich nicht um abgeschlossene, verbindliche Verfahrenshandlungen, insbesondere nicht um verbindliche Stellungnahmen anderer Behörden im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 IFG. Die Stellungnahmen sind lediglich unverbindliche Beiträge zur internen Meinungsbildung im Sinne von § 10 Abs. 4 IFG, die somit nicht herausgegeben werden sollen. „Externe Gutachten“ liegen hier, mit Ausnahme des von der Trägerin des Volksbegehrens hereingereichten Gutachtens Bäcker/Golla nicht vor. Ein zeitnaher Abschluss des Verfahrens wird angestrebt, kann aber zeitlich noch nicht näher bestimmt werden. Mit freundlichen Grüßen