Prüfung des Volksbegehrens
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, die der SenInn in Bezug auf die Zulässigkeitsprüfung nach §17 Abs. 2 AbstG des Volksbegehrens für ein Transparenzgesetz vorliegen, insbesondere Stellungnahmen anderer Senatsverwaltungen, interne und externe Gutachten, Prüfberichte, Vermerke, interner Schriftverkehr und Vorlagen.
Ich weise auf die Dringlichkeit des Verfahrens hin, da die Senatsverwaltungen mutmaßlich den Antrag bereits geprüft haben und es sich insofern um abgeschlossene Verfahrenshandlungen handelt. Sollten Sie den Informationsantrag zurückweisen wollen, bitte ich um unverzügliche Bescheidung des Antrags und verweise auf die dementsprechenden Fristen im IFG.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum30. Mai 2020
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4. Juli 2020
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