Prüfung durch den BfDI - Fluggastdatenbank und 2019-nCoV

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Wann würde das BVA letztmalig vom BfDI geprüft?
Bitte übersenden Sie mir den Prüfbericht.
Wurden Versuche unternommen im Zusammenhang mit der 2019-nCoV Epidemie Reports aus der Fluggastdatenbank zu erhalten?
Wenn ja von wem?
Wenn ja: mit welcher Begründung würden solche Reports abgelehnt?
Ist sichergestellt das Drittländern nicht Reports über mögliche Ansteckungswege aus der Fluggastdatenbank ziehen? (Wer saß auf Flug xyz alles neben, hinter, vor Person Y)
Wie können Sie unterscheiden für welchen Zweck solche Abfragen jeweils eingereicht werden?
Gibt es Bestrebungen die Fluggastdatenbank für epidemologische Zwecke, auch nur wissenschaftlicher Natur, zu nutzen?
Wenn ja: von wem kamen solche Anfragen?
Wenn ja: wie wurden diese abgelehnt, bzw. wurde den Wünschen entsprochen?
Wie ist gesichert, dass einmal abgefragt Daten nicht an anderer Stelle, ggf von Drittstaaten, für Zwecke genutzt werden die nicht vom FlugdaG abgedeckt sind?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    14. März 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann würde das BVA …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung durch den BfDI - Fluggastdatenbank und 2019-nCoV [#180214]
Datum
12. Februar 2020 13:34
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann würde das BVA letztmalig vom BfDI geprüft? Bitte übersenden Sie mir den Prüfbericht. Wurden Versuche unternommen im Zusammenhang mit der 2019-nCoV Epidemie Reports aus der Fluggastdatenbank zu erhalten? Wenn ja von wem? Wenn ja: mit welcher Begründung würden solche Reports abgelehnt? Ist sichergestellt das Drittländern nicht Reports über mögliche Ansteckungswege aus der Fluggastdatenbank ziehen? (Wer saß auf Flug xyz alles neben, hinter, vor Person Y) Wie können Sie unterscheiden für welchen Zweck solche Abfragen jeweils eingereicht werden? Gibt es Bestrebungen die Fluggastdatenbank für epidemologische Zwecke, auch nur wissenschaftlicher Natur, zu nutzen? Wenn ja: von wem kamen solche Anfragen? Wenn ja: wie wurden diese abgelehnt, bzw. wurde den Wünschen entsprochen? Wie ist gesichert, dass einmal abgefragt Daten nicht an anderer Stelle, ggf von Drittstaaten, für Zwecke genutzt werden die nicht vom FlugdaG abgedeckt sind?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180214 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer o. g. Anfrage. Hinweis: Nach § 10 Informationsfr…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]Prüfung durch den BfDI - Fluggastdatenbank und 2019-nCoV [#180214]
Datum
20. Februar 2020 17:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer o. g. Anfrage. Hinweis: Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Ersuchens feststellen kann. Ich bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit beanspruchen wird. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht von uns. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 12.02.2020 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Zu 1.) Eine P…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]Prüfung durch den BfDI - Fluggastdatenbank und 2019-nCoV [#180214]
Datum
24. Februar 2020 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 12.02.2020 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Zu 1.) Eine Prüfung durch den BfDI im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage ist bisher nicht erfolgt. Folglich können wir Ihnen auch keinen Prüfbericht übersenden. Zu 2.) - 6.) Dem Bundesverwaltungsamt liegen hierzu keine Informationen vor. Bitte wenden Sie sich daher zuständigkeitshalber an das Bundeskriminalamt. Mit freundlichen Grüßen