Prüfung von Anbieter und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Stellungsnahme haben Sie bekannt gegeben, dass Sie im Zuge der Entwicklung der digitalen Bildungsplattform verschiedene Anbieter und Produkte auf dem Markt prüfen und in Erwägung ziehen. (vgl. https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Servic…)
Hierzu möchte ich wissen, welche Anbieter und Produkte das Kultusministerium prüft, sowie welche es in Erwägung zieht. Zudem bitte ich um die Zusendung der Bewertungen der einzelnen Anbieter und Produkte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum28. August 2020
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27. September 2020
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