Prüfung von Anbieter und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Stellungsnahme haben Sie bekannt gegeben, dass Sie im Zuge der Entwicklung der digitalen Bildungsplattform verschiedene Anbieter und Produkte auf dem Markt prüfen und in Erwägung ziehen. (vgl. https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+08+27+MS+Office+365)

Hierzu möchte ich wissen, welche Anbieter und Produkte das Kultusministerium prüft, sowie welche es in Erwägung zieht. Zudem bitte ich um die Zusendung der Bewertungen der einzelnen Anbieter und Produkte.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. August 2020
  • Frist
    27. September 2020
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in einer Stellungsnahme haben Sie bekannt gegeben, da…
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Betreff
Prüfung von Anbieter und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform [#196204]
Datum
28. August 2020 16:58
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in einer Stellungsnahme haben Sie bekannt gegeben, dass Sie im Zuge der Entwicklung der digitalen Bildungsplattform verschiedene Anbieter und Produkte auf dem Markt prüfen und in Erwägung ziehen. (vgl. https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+08+27+MS+Office+365) Hierzu möchte ich wissen, welche Anbieter und Produkte das Kultusministerium prüft, sowie welche es in Erwägung zieht. Zudem bitte ich um die Zusendung der Bewertungen der einzelnen Anbieter und Produkte. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196204/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung von Anbieter und Produkte bei der Entwic…
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Betreff
AW: Prüfung von Anbieter und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform [#196204]
Datum
27. September 2020 18:36
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung von Anbieter und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform“ vom 28.08.2020 (#196204) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196204/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung von Anbieter und Produkte bei der Entwic…
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Betreff
AW: Prüfung von Anbieter und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform [#196204]
Datum
10. Oktober 2020 09:48
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung von Anbieter und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform“ vom 28.08.2020 (#196204) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196204/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung von Anbieter und Produkte bei der Entwic…
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Betreff
AW: Prüfung von Anbieter und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform [#196204]
Datum
20. Oktober 2020 09:55
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung von Anbieter und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform“ vom 28.08.2020 (#196204) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196204/
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Prüfung von Anbieter, und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform [#196204] Sehr geehrteAnt…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Prüfung von Anbieter, und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform [#196204]
Datum
3. November 2020 15:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. August 2020. Sie möchten wissen, welche Anbieter und Produkte das Kultusministerium prüft sowie welche es in Erwägung zieht. Zudem bitten Sie um Zusendung der Bewertungen der einzelnen Anbieter und Produkte. Grundsätzlich gilt, dass die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) das Projekt "Digitale Bildungsplattform" seit Projektneustart begleitet. Die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen aus dem IT-Servicekatalog der BITBW ergibt sich verpflichtend aus dem BITBW-Gesetz. Produkte und Dienstleistungen, die nicht über die BITBW bezogen werden können werden vergaberechtskonform ausgeschrieben. Für die einzelnen Module der Digitalen Bildungsplattform gilt Folgendes: Die dienstliche E-Mail für Lehrkräfte und das Modul "Persönlicher Arbeitsplatz" inklusive des Datenspeichers soll im Rahmen des Produkt-Portfolios der BITBW umgesetzt werden. Dabei wird eine mögliche Bereitstellung von Komponenten der Bürokommunikationssuite Microsoft Office 365 hinsichtlich deren Einsatzmöglichkeiten hin überprüft und eine Bewertung der Datenschutzkonformität in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) vorgenommen. Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums können den sicheren Messenger Threema zur dienstlichen Kommunikation nutzen. Für dessen Bereitstellung wurde den, teilweise coronabedingt erweiterten, Vorgaben des Vergaberechts Rechnung getragen und eine EU-weite Ausschreibung im Wege eines Offenen Verfahrens durchgeführt. Das Kultusministerium hat eine EU-weite Ausschreibung als "Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb" für ein Lernmanagementsystem veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um ein laufendes Vergabeverfahren. Gez. Ralf Armbruster Bereichsleiter Digitale Bildungsplattform
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AW: Prüfung von Anbieter, und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform [#196204] Sehr geehrt…
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Betreff
AW: Prüfung von Anbieter, und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform [#196204]
Datum
5. November 2020 22:44
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die übersandte Erläuterung von Herrn Armbruster. Aus dieser lese ich heraus, dass außer den genannten Anbietern und Produkten, abgesehen von öffentlichen Ausschreibungen, keine weitere geprüft wurden. Verstehe ich den Text richtig? Wurde bei Ihnen eine Bewertung der einzelnen Anbieter bzw. Produkte in Schriftform erstellt, sodass diese übersendet werden kann? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196204/
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AW: Prüfung von Anbieter, und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform [#196204] Sehr geehrt…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Prüfung von Anbieter, und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform [#196204]
Datum
24. November 2020 10:30
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung von Anbieter und Produkte bei der Entwicklung einer digitalen Bildungsplattform“ vom 28.08.2020 (#196204) bitte ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196204/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 24.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben uns mit Anfrage vom 28.08.2020 über die Plattfo…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 24.11.2020
Datum
4. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben uns mit Anfrage vom 28.08.2020 über die Plattform fragdenstaat um Mitteilung gebeten, welche Anbieter und Produkte das Kultusministerium in Bezug zur Digitalen Bildungsplattform prüft sowie welche es in Erwägung zieht. Zudem bitten Sie um Zusendung der Bewertungen der einzelnen Anbieter und Produkte. Wir haben Ihnen am 03.11.2020 über die bezeichnete Plattform geantwortet. Auf selbigem Wege stellen Sie am 05.11.2020 Nachfragen. Sie bitten nun über die bezeichnete Plattform am 24.11.2020 um Übersendung eines Bescheids unter Angabe Ihrer Postanschrift. Wir kommen Ihrer Bitte hiermit nach. Wir fuhren nachfolgend unsere Antwort und Begründung vom 03.11.2020 naher aus: Grundsätzlich gilt, dass die Landesoberbehörde IT Baden-Wurttemberg (BITBW) das Projekt ,,Digitale Bildungsplattform“ seit Projektneustart begleitet. Die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen aus dem IT-Servicekatalog der BITBW ergibt sich verpflichtend aus dem BITBW-Gesetz. Produkte und Dienstleistungen, die nicht über die BITBW bezogen werden können werden vergaberechtskonform ausgeschrieben. Die dienstliche E-Mail für Lehrkräfte und das Modul „Persönlicher Arbeitsplatz“ inklusive des Datenspeichers soll im Rahmen des Produkt-Portfolios der BITBW umgesetzt werden. Dabei wird eine mögliche Bereitstellung von Komponenten der Bürokommunikationssuite Microsoft Office 365 hinsichtlich deren Einsatzmöglichkeiten hin überprüft und eine Bewertung der Datenschutzkonformität in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) vorgenommen. Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums können den sicheren Messenger Threema zur dienstlichen Kommunikation nutzen. Für dessen Bereitstellung wurde den, teilweise coronabedingt erweiterten, Vorgaben des Vergaberechts Rechnung getragen und eine EU-weite Ausschreibung im Wege eines offenen Verfahrens durchgeführt. Das Kultusministerium hat eine EU-weite Ausschreibung als „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb" für ein Lernmanagementsystem veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um ein laufendes Vergabeverfahren. Hierbei haben wir ausschließlich im Rahmen von Ausschreibungen Produkte geprüft. Ihrer Bitte, Ihnen die Wertungen zu übermitteln, die im Rahmen der bezeichneten Ausschreibungen erstellt wurden, können wir nicht entsprechen. Im „Oberschwellenbereich“ sind nämlich die Informationsfreiheitsgesetze infolge des spezialgesetzlichen Charakters des § 165 GWB nicht anzuwenden. Auch sind die von Ihnen erbetenen Wertungen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betreffend die beteiligten Unternehmen anzusehen und aus diesem Grunde ebenfalls nicht herausgabefähig. Der Auskunftsanspruch ist somit gemäß § 1 Abs. 3 LIFG ausgeschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen